T5 als Firmenfahrzeug

  • Hallo,


    ich möchte einen T5 (vermutl. Multivan) als Firmenfahrzeug zulassen. Da LKW's von der 1% Regelung nicht betroffen sind und der Multivan nach meinem Wissensstand auch als LKW zugelassen werden kann, ist die Frage, wie sieht das das Finanzamt.
    Wie ist das mit der Privatnutzung? Hat jemand Erfahrung ??


    Vielen Dank
    Frank

  • 1%-Regelung gilt auch für Geländewagen und Kleinbusse


    Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Diese in erster Linie für Pkw und Krafträder maßgebende Regelung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch auf sog. Kombi-Fahrzeuge, wie Geländewagen anzuwenden. Das gelte selbst dann, wenn sie über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügten. Die Richter weisen darauf hin, dass sich die Kombi-Kraftwagen gerade dadurch auszeichneten, nach den jeweiligen Bedürfnissen entweder zur Güter- oder zur Personenbeförderung eingesetzt werden zu können. Deshalb unterscheiden sie sich von den Lkw, für die die 1%-Regelung nicht gilt.


    Habe ich im Netz gefunden:


    Quelle: Kanzlei Hannover


    Geschäftsleitung: Jens Laugesen


    Schiffgraben 21
    30159 Hannover



    Information für: Unternehmer
    zum Thema: -


    (aus: Ausgabe 07/2003)

  • Eine Zulassung als LKW kenne ich für den MV nicht, dann dürften ja nur 2 Personen im Fzg., incl. des Fahrers sitzen. Zulassungsart ist PKW-Kombi.

  • Hallo Bernd,


    schon mal was von LKW mit 4 und mehr zugelassenen Sitzplätzen gehört ?


    Schau mal in Deiner Stadt, oder Gemeinde nach Kommunalfahrzeugen, die haben fast alle 4 zugelassene Sitzplätze :) ..........


    Gruß Eddi

  • Aber doch nicht ein MV. Bei diesen besonderen Zulassungen gibt es ein Verhältnis Ladeflächengröße zu Sitzplatzgröße. Und das erfüllt ein MV nie- zudem hat eine T5 Doka auch einen Radstand von 3400mm.