Kennzeichenbeleuchtung

  • Tach,
    zunächst vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten. Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung: Macht es Sinn hier eine Anfrage bei VW zu machen und auf Teilkulanz zu hoffen (MV Bj 08/04)da dieses Problem während der Gewährleistung schon einmal behoben wurde. Vielen Dank

  • hallo


    also meine erfahrung hat ergeben, das mir erst jetzt von vw gesagt wurde. das auf teile die in der garantie oder auf kulanz gewechselt wurden wo der kunde keinen cent dazu gegeben hat, er auch keinen anspruch auf kostenlosen ersatz hat.
    bei mir geht es um klappernde domlager die von vw in der garantie gewechselt wurden und nun schon wieder klapper.


    mfg sven L.E.

  • Hallo Zorro,


    also ich würde meinem Namen alle Ehre machen und zwar ganz oben bei VW im Vorstand, denn was sich diese Firma oder einzelne Mitarbeiter leisten ist in meinen Augen das letzte. Einige sind sogar so arrugant und wollen jetzt die Entwicklungs- oder Konstruktionsfehler den Kunden in die Schuhe schieben.
    Es zeugt für mich nicht gerade von Kompetenz, wenn die Damen und Herren Ingeneure es in drei Jahren nicht geschafft haben, eine Kennzeichenbeleuchtung zu entwickeln, die länger als 12 Monate hält, oder Dichtungen an Schiebetüren zu basteln, damit der Wagen trocken bleibt oder Schiebefenster zu entwickeln, die das draußen lassen, was draußen bleiben soll.
    Es sind hier nicht die armen Kerle aus den Werkstätten gemeint, die den Mist ausbaden müssen und sich den Zorn der Kunden anhören müssen, obwohl es auch hier Exemplare drunter gibt, die den Kunden regelrecht verarschen wollen, mit so Bemerkungen wie, Sie sind aber der erste dem das Passiert ist, oder haben wir noch nie was von gehört oder gelesen, so wie mir dies bei den Dichtungsgummis passiert ist.
    Und ganz ehrlich, wenn ich dann hier lesen muß, das es ein Video für den Einbau einer Verkeidung bedarf, damit diese ohne Schaden eingebaut werden kann, weil zwei Lampenfassungen es nicht schaffen, ohne Rost das Säuglingsalter zu überstehen, dann fasse ich mir an den Kopf.
    Für mich steckt dahinter einzig der Wille der Konstrukteure, das der Endkunde nu ja nichts mehr an seinem Wagen selber machen kann, wie dies früher wohl jeder gemacht hat.
    Nur so zu deiner Info, ich werde mich im nächsten Monat (also übernächste Woche) massiv beim Vorstand beschweren, weil ich von VW-Nutzfahrzeuge eine Mail erhalten habe bezüglich einer Anfrage, wo eine Verarschung durch VW-Nutzfahrzeuge geradezu ins Auge springt. Irgendwie habe ich bei denen den Eindruck, die halten ihre Kunden für ausgemachte Deppen.

  • >>Hallo..


    Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung: Macht es Sinn hier eine Anfrage bei VW zu machen und auf Teilkulanz zu hoffen (MV Bj 08/04)da dieses Problem während der Gewährleistung schon einmal behoben wurde.


    >>Natürlich macht es Sinn..das Fahrzeug befindet sich doch noch in der Gewährleistungsfrist bis 08/06!


    shad

  • ...im Rahmen der Sachmängelhaftung/Gewährleistung durchgeführte Reparaturen
    verlängern nicht die Gewährleistungspflicht auf eben diese Ersatzteile/Reparatur.


    Das steht in den Vertragsbedingungen für Neuwagen unter Punkt 09 Absatz d:


    "Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten,lackierten oder reparierten Teile kann der Garantienehmer bis zum Ablauf dre Garantiefrist des Fahrzeugs
    Garantieansprüche aufgrund der Volkswagen Garantie geltend machen."


    Anders sieht es bei Kulanzregelungen nach Ablauf der Gewährleistung aus.


    shad

  • Hallo Shad


    wiederum Sachmängelhaftung (gesetzlich durch Verkäufer)und Garantie (Herstellerversprechen) in einen Topf geworfen, unabhängig von der Richtigkeit.


    Grüße Flyer

  • Hallo Flyer


    ..der Schrägstrich zwischen den beiden Begriffen sollte im eigentlichen Sinne auch keine Zusamenfassung darstellen.
    Da hier im Forum größtenteil grundsätzlich sowieso nicht zwischen Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie unterschieden wird.
    Ist in dem bezugnehmenden Fall auch völlig unerheblich.


    >wiederum Sachmängelhaftung (gesetzlich durch Verkäufer)und Garantie
    >(Herstellerversprechen) in einen Topf geworfen, unabhängig von der Richtigkeit.


    Allerdings würde mich Deine Meinung zum oben angesprochenen Problem,mit den entsprechenden Unterschieden in Ausführung und Rechtwirksamkeit bei Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie interessieren.
    Und dabei lassen wir die "Bedingungen zur Ausführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen" mal der Einfachheit halber ausser acht.


    Viele Grüße
    shad