Kann ich mit diesen Eintragungen ohne weiteres auflasten?

  • Ich habe hier einen Fahrzeugschein von einem mir angeboteten T4 vorliegen. Unter zulässige Achslast steht hier 1430kg und 1380 kg. Sind zusammen 2810 kg. Reicht das für eine Auflastung beim TÜV? Verstärkte Federn hat er anscheinend auch schon eingebaut. Sollte dem so sein, werde ich den Wagen definitiv kaufen. Oder kann der TÜV sich da querstellen? Kennt evtl jemand eine gute Prüfstelle im nödlichen Ruhrgebiet?


    Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.


    Grüße


    Kai

  • Genauere Infos findest Du hier:
    http://193.96.156.183/deutsch/quali/daten/Last.htm



    >Ich habe hier einen Fahrzeugschein von einem mir angeboteten T4 vorliegen. Unter zulässige Achslast steht hier 1430kg und 1380 kg. Sind zusammen 2810 kg. Reicht das für eine Auflastung beim TÜV? Verstärkte Federn hat er anscheinend auch schon eingebaut. Sollte dem so sein, werde ich den Wagen definitiv kaufen. Oder kann der TÜV sich da querstellen? Kennt evtl jemand eine gute Prüfstelle im nödlichen Ruhrgebiet?
    >Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.
    >Grüße
    >Kai

  • >Genauere Infos findest Du hier:
    >http://193.96.156.183/deutsch/quali/daten/Last.htm


    Die Seite kenne ich. Ich habe hier auch irgendwo im Forum gelesen, daß jemand einen T4 einfacher aufgelastet hat. Da stand "einfach Achslasten zusammenrechnen und ab zum Tüv". Habe hier in Bochum mal beim Tüv angerufen und der wollte direkt erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kann ich die Teile die auf der o. g. Seite aufgelistet sind einfach einbauen oder sollte ich es lieber in einer Werkstatt machen lassen (wegen Einbaubestätigung)?


    Grüße


    Kai



    Rasen auf 2 Rädern

  • Hallo Kai ,mit den Achslasten das War ich .
    Beim TÜV in Norderstedt bei HH wollte ich meinen WoMo Ausbau eintragen lassen.
    dann meinete der Ing. ob wir ihn noch gleich auflasten sollen.
    Auf mein deswegen bin ich hier wurde er prombt aufgelastet da die Achslasten v1510kg,hinten 1410kg über 2.8t ergaben und diese nicht erhoht werden müssen.
    Ich habe ein 2.5l Tdi LR und hatte beim neu kauf die Auflastung extra NICHT mitbestellt weil ich mich beim TÜV vorher erkungigt habe.Ach ja das zulässige gesamtgewicht betrog vorher 2730kg.
    das selbe hat ähnlich 1996 bei meine 2.4lD Lr geklappt.
    Nun bezahle ich 337DM steuer und habe ein So.Kfz Wohnmobil über 2.8t
    Matthias

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Hallo Kai,
    Ich habe vor einem Jahr meinen T4 ohne technische Änderungen auflasten lassen. Eigentlich keine Probleme. Du musst unter deiner Schlüsselnummer bei VW Informationen anfordern was zur Auflastung notwendig ist. In diesem Schreiben steht drin dass bei bestimmter zulässiger Achlst keine technische Änderungen erforderlich ist. Mit diesem schreiben lässt du die änderungen vom TÜV durchführen. Ich habe es über meinen Händler in Verbindung mit dem Kundendienst machen lassen. Ausser den Gebühren fürs Landratsamtund TÜV fallen keine Gebühren an. Jahressteuer beträgt anschliessend 330,00 DM anstatt 800,00 DM bei mir. Viel Glück bei deiner Anfrage. Gruss Bekir

  • Hallo, Ich habe einen schon ein bisschen älteren T4 Multivan mit Aufstelldach (Bj´92 mit 78-PS Diesel und Anhängerkupplung).
    In meinem Schein steht allerdings nicht die richtige Fahrgestellnummer sondern 70ZPH02...... und auf der VW- Service-Homepage finde ich nur Caravelle und Transporter (nicht Multivan)
    Achslasten : V:1430 H: 1200 (=1630 kg)
    Ich schätze, da sind einige Änderungen notwendig, wer kann mir genaueres sagen ?

  • Äh, wer rechnen kann ist klar im Vorteil...


    Achslasten : V:1430 H: 1200 das ergibt nicht 1630 sondern 2630 kg...


    Tüdelü !