Versicherung - Ab wann ist man Womo ?????

  • Will mir einen T4 neu kaufen und stelle bei den u.g. Beiträgen fest, daß man durch eine Auflastung auf über 2,8 to Steuern sparen kann. Aber wie verhält sich das bei der Versicherung????


    Ich mußte von meinem Vertreter erfahren, daß die billigste Variante das Womo ist - aber das muß bereits im KFZ-Schein so drin stehen. Ab wann ist ein T4 ein Womo? Reicht schon der Multivan mit Hängegardinen? - der Puppenschrank von der Tochter im Kofferraum? Das Aufstelldach? Ab wann wird denn da "womo" eingetragen und die Bezeichnung "PKW" gelöscht, bzw. von vornherein so klassifiziert?


    Danke für jede Antwort!

  • Hallo Frank,


    also der TÜV schreibt da einiges vor. Der Fahrzeuginnenraum muß eine "wohnliche Atmophäre" haben. Dies ist natürlich dehnbar. Aber fest steht, daß man eine Schlafgelegenheit (z. B. Klappsitzbank), einen Schrank (??), einen Tisch und eine Kochgelegenheit haben muß. Alles fest eingebaut (nix Camping-GAZ Kartuschenkocher auf den Tisch stellen).


    Aber schau doch auch nchmal auf der Seite :


    http://www.s-line.de/homepages/womo-wahnsinn/


    nach. Da ist ein Link wo Du dir die TÜV - Vorschriften downloaden kannst.


    Gruß Kalli

  • Hier liegt es wie fast immer im Ermessen des TÜV-Menschen.
    Ein Kollege von mir hat seinen Geländewagen als So-KFZ WoMo zugelassen
    ohne Schrank; Tisch ca 30x30 cm; "Kocher als loses Zubehör" ist so
    in KFZ-Schein eingetragen.


    Tip: zuerst mal unverbindlich bei der einen oder anderen Prüfstelle nachfragen.


    Gruß Henning
    ( demnächst T4 Besitzer )






    >Hallo Frank,
    >also der TÜV schreibt da einiges vor. Der Fahrzeuginnenraum muß eine "wohnliche Atmophäre" haben. Dies ist natürlich dehnbar. Aber fest steht, daß man eine Schlafgelegenheit (z. B. Klappsitzbank), einen Schrank (??), einen Tisch und eine Kochgelegenheit haben muß. Alles fest eingebaut (nix Camping-GAZ Kartuschenkocher auf den Tisch stellen).
    >Aber schau doch auch nchmal auf der Seite :
    > http://www.s-line.de/homepages/womo-wahnsinn/
    >nach. Da ist ein Link wo Du dir die TÜV - Vorschriften downloaden kannst.
    >Gruß Kalli

  • >Hier liegt es wie fast immer im Ermessen des TÜV-Menschen.
    >Ein Kollege von mir hat seinen Geländewagen als So-KFZ WoMo zugelassen
    >ohne Schrank; Tisch ca 30x30 cm; "Kocher als loses Zubehör" ist so
    >in KFZ-Schein eingetragen.
    >Tip: zuerst mal unverbindlich bei der einen oder anderen Prüfstelle nachfragen.
    >Gruß Henning
    >( demnächst T4 Besitzer )
    >
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    >>Hallo Frank,
    >>also der TÜV schreibt da einiges vor. Der Fahrzeuginnenraum muß eine "wohnliche Atmophäre" haben. Dies ist natürlich dehnbar. Aber fest steht, daß man eine Schlafgelegenheit (z. B. Klappsitzbank), einen Schrank (??), einen Tisch und eine Kochgelegenheit haben muß. Alles fest eingebaut (nix Camping-GAZ Kartuschenkocher auf den Tisch stellen).
    >>Aber schau doch auch nchmal auf der Seite :
    >> http://www.s-line.de/homepages/womo-wahnsinn/
    >>nach. Da ist ein Link wo Du dir die TÜV - Vorschriften downloaden kannst.
    >>Gruß Kalli