63 Sammelauflastungen waren laut Aussage von SK gefälscht

  • >Nun bin ich echt platt! Dat gips doch garnicht! Ich bin mir absolut sicher, dass ich bei den Gutachten sein muss! Was ist denn hier los?
    >Hat sich da einer einen Witz erlaubt?


    vielleicht war ja dein Bus derjenige, für den das Gutachten wirklich gekauft wurde ...

  • >Es würde reichen, wenn die Fgst.-Nr. im echten Gutachten von der im >vorgelegten abweicht. Das wäre bereits eine ausreichende >Fälschungsmanipulation, da für die umgeschriebene Fgst.-Nr. von SK keine >Verwertungsfreigabe existierte.
    >Ich gehe mal davon aus, daß dies mit "Fälschung" gemeint ist. Auch die >Veränderung des Fahrzeugtyps wäre ausreichend um das Gutachten formal >erlöschen zu lassen.


    Soweit ich mein Gutachten noch in Erinnerung habe, waren da keine individuellen Fgst.-Nr. drauf vermerkt, sondern verschiedene Gruppen von Fahrgestellnummern darauf ausgewiesen, für welche das entsprechende Gutachten gilt.
    Es wird ja bei den entsprechenden Firmen nicht wirklich ein neues Gutachten für jedes Fahrzeug erstellt.

  • Wo ist der Beschiß? Auflastung per GUtachten ist rechtlich und steuerlich einwandfrei. Von einem Betrug ist keiner der Auflaster ausgegangen. Lies bitte zuerst mal die alten Threads zur Sammelauflastung!-((


    MfG
    Roman

  • dass sie vielleicht was übersehen haben!
    Nix für ungut aber so direkt drauf stoßen!?!?!?!
    Nicht böse sein ich schreib jetzt ohne Name!


    >Nun bin ich echt platt! Dat gips doch garnicht! Ich bin mir absolut sicher, dass ich bei den Gutachten sein muss! Was ist denn hier los?
    >Hat sich da einer einen Witz erlaubt?

  • >>Leute - macht doch mal langsam!
    >>Laßt doch erst mal klären ob überhaupt was gefälscht wurde und ob die Auflastungen wirklich ungültig sind!
    >>SK ist doch nicht umsonst so 'kulant'!
    >Na ja, die werden auch wissen daß 20-30% der Leute dann die Austragung und den Umbau vorziehen würden oder gar kein Gutachen bräuchten. ich gehe mal davon aus, daß SK den bequemen Weg sucht um trotzdem noch ausreichend Gebühren ohne weitere Arbeit zu bekommen.-)
    >Ich denke, es sollte nochmals ganz genau für jeden geprüft werden, ob er das Gutachten wirklich benötigt oder ob er vielleicht mit den Umbauten preiswerter wegkommt. Und dann mit SK nochmal hart verhandeln (in Gruppe!!!)!
    >>Ich würde erst mal kein Geld 'hinterherwerfen'!!!
    >>Gruß
    >>Mat.
    >Momentan würde ich auch nix weiter machen als Verhandeln und dann einen Vertrag für die Zeit nach Abschluß des Verfahrens schließen. Zahlen muß und sollte jetzt absolut keiner!
    >MfG
    >Roman



    Sehr geehrte Damen und Herren,
    alle Gutachten von Herrn Rinderhagen sind Ungültig


    > Sie sind im Aufbau gefälscht
    > Es ist der TÜV-Stempel gefälscht
    > Es ist die Unterschrift vom TÜV-Ing. gefälscht
    > Es ist das Erstellungsdatum des Gutachtens falsch
    > Es ist Stempel und Unterschrift von uns gefälscht


    Im Klartext heist das, Herr Rinderhagen hat sich die Gutachten selbst
    geschrieben. Sie haben für ein WERTLOSES Papier bezahlt.
    Die Auflastungen sind damit alle nichtig.
    Der TÜV-Nord wird alle betreffenden Personen anschreiben damit die Austragung
    der Auflastung so schnell wie möglich erledigt wird.


    mfg
    S.K.Handels AG
    Kölbl

  • > (skip)
    >Sehr geehrte Damen und Herren,
    >alle Gutachten von Herrn Rinderhagen sind Ungültig
    >> Sie sind im Aufbau gefälscht
    >> Es ist der TÜV-Stempel gefälscht
    (skip)
    WO? IM BRIEF?
    (skip)
    >> Es ist die Unterschrift vom TÜV-Ing. gefälscht
    (skip)
    WIE? DER TÜV-ING. HAT AUCH EINE UNTERSCHRIFT GEFÄLSCHT???
    (skip)
    >> Es ist das Erstellungsdatum des Gutachtens falsch
    >> Es ist Stempel und Unterschrift von uns gefälscht
    (skip)
    WIE? WAS? DIE FIRMA SK HAT STEMPEL UND UNTERSCHRIFT GEFÄLSCHT???


    MUSS MAN DAS VERSTEHEN???!!!


    (K)ein Betroffener


    (skip)

  • aha, erst hat er Gutachten gefälscht, dann hat er die Briefe zum TÜV schicken lassen und hat dort dann mit gefälschter Unterschrift vom Prüfer irgendwas eintragen lassen? Muß man das verstehen?? Warum dann der TÜV? Und kennt der nicht seine eigenen Gutachten?


    Jetzt wird es langsam immer unglaubwürdiger!!


    Mir scheint die Firma SK ist einfach nur scharf auf KOHLE!


    Leute - lastet wenn ihr noch mal zahlen müßt bloß nicht bei denen auf!!!


    Gruß


    Mat.

  • >aha, erst hat er Gutachten gefälscht, dann hat er die Briefe zum TÜV schicken lassen und hat dort dann mit gefälschter Unterschrift vom Prüfer irgendwas eintragen lassen?


    Ich denke, es geht um die Unterschrift und den Stempel des Sachverständigen für die Urgutachtenerstellung. Es sind ja auf den Gutachten 2 US drauf (Rechteinhaber=Auftraggeber und bestätigender Prüfer, beide gefälscht?).
    Die Eintragung im Brief nimmt ja dann jemand anderes vom TÜV vor, das ist dann eine dritte US (ungefälscht), die aber nicht auf dem Gutachten auftaucht.
    Richtig?


    >Muß man das verstehen?? Warum dann der TÜV? Und kennt der nicht seine eigenen Gutachten?


    Gültigkeit des Gutachtens wird bei der Eintragung grundsätzlich nicht geprüft (Haftungsfrage)! Die Aussage habe ich gerade von der DEKRA bekommen.


    >Jetzt wird es langsam immer unglaubwürdiger!!
    >Mir scheint die Firma SK ist einfach nur scharf auf KOHLE!
    >Leute - lastet wenn ihr noch mal zahlen müßt bloß nicht bei denen auf!!!
    >Gruß
    >Mat.


    MfG
    Roman

  • ...>Gültigkeit des Gutachtens wird bei der Eintragung grundsätzlich nicht geprüft (Haftungsfrage)! Die Aussage habe ich gerade von der DEKRA bekommen.
    ...


    Das stellt dann aber die Mitwirkung des aaS überhaupt in Frage ... wozu muß der dann noch seinen Stempel machen?


    Gruß
    MiKo

  • >...>Gültigkeit des Gutachtens wird bei der Eintragung grundsätzlich nicht geprüft (Haftungsfrage)! Die Aussage habe ich gerade von der DEKRA bekommen.
    >...
    >Das stellt dann aber die Mitwirkung des aaS überhaupt in Frage ... wozu muß der dann noch seinen Stempel machen?


    Der aaS hat die Aufgabe die Erfüllung der im Gutachten genannten technischen Auflagen zu bestätigen.


    Die Gültigkeit des Gutachtens kann nur im erkennbaren Rahmen geprüft werden.


    Butterbrotpapier, handgeschrieben, altes 5 DM Stück als Stempel genutzt usw.


    Wenn die Gutachten halbwegs hochwertig gefälscht sind kann der Prüfer nicht viel prüfen. Rückruf beim Hersteller ist ja nicht wirklich praktikabel.


    Es sieht so aus, also ob da wirklich nicht dran zu rütteln ist.


    Ich empfehle dringend allen Betroffenen, die ADAC Mitglied sind kurzfristig einen Beratungstermin bei einem Anwalt wahrzunehmen. Diese Beratung ist für ADAC Mitglieder kostenfrei.


    Bitte die von SK genannten Fakten als gegeben hinnehmen und dem Anwalt unter diesen Voraussetzungen fragen, was Sache ist.


    Nehmt euch die Zeit - das kann auch telefonisch erfolgen!
    Rückmeldungen bitte hier ins Forum.


    Leider muss ich nach diesem Gespräch allen Ausführungen Romans Recht geben.


    Vielleicht noch ein paar grundsätzliche Worte;


    Ja, ich bin selber auch betroffen.
    Unsachliche Diskussionen nützen den Betroffenen überhaupt nicht.
    SK ist im Recht.
    Der TÜV kann, muss und wird die Betroffenen bezüglich Zwangsaustragung anschreiben sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.
    Ich schlage allen Betroffenen vor, die nach Wietzendorf fahren dort sachlich weiteres Vorgehen abzuklären. Leider läuft die Zeit weg.


    ADAC Mitglieder: Nutzt die Zeit schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren.
    Danach dürften einige Diskussionen überflüssig werden.

  • >Hallo Willy,
    >sinds nur die Gutachten, die weiter oben mit FGST-NR erwähnt werden? Oder sinds noch mehr? Oder hat Jann nur eben diese bearbeitet?


    Es sind noch weitere offen.
    Wieviele weiss ich nicht.


    Hier wurde genug spekuliert und beschuldigt - hier muss jetzt erstmal wieder Ruhe rein, bevor weitere Schritte unternommen werden können.


    Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.

  • >Die Gültigkeit des Gutachtens kann nur im erkennbaren Rahmen geprüft werden.
    >Butterbrotpapier, handgeschrieben, altes 5 DM Stück als Stempel genutzt usw.
    >Wenn die Gutachten halbwegs hochwertig gefälscht sind kann der Prüfer nicht viel prüfen. Rückruf beim Hersteller ist ja nicht wirklich praktikabel.


    Korrekt.


    >Es sieht so aus, also ob da wirklich nicht dran zu rütteln ist.
    >Ich empfehle dringend allen Betroffenen, die ADAC Mitglied sind kurzfristig einen Beratungstermin bei einem Anwalt wahrzunehmen. Diese Beratung ist für ADAC Mitglieder kostenfrei.


    So isses, ansonsten einfach selbst drum kümmern, daß die ache ins Rollen kommt.


    >Bitte die von SK genannten Fakten als gegeben hinnehmen und dem Anwalt unter diesen Voraussetzungen fragen, was Sache ist.
    >Nehmt euch die Zeit - das kann auch telefonisch erfolgen!
    >Rückmeldungen bitte hier ins Forum.
    >Leider muss ich nach diesem Gespräch allen Ausführungen Romans Recht geben.


    Ist nur schade, daß die große Chance, bei SK einen Sonderpreis weitestgehend vertan ist. Das Angebot von SK stand, für einen absolut unüblichen Preis nachzutragen und sogar zu prüfen, ob das Gutachten unumstößlich nötig ist! Das dürfte mittlerweilen hinfällig sein (siehe letzte reaktionen von SK auf die trozigen "Ich warte ab" oder "Ich will sehen"-Postings;-(


    >Vielleicht noch ein paar grundsätzliche Worte;
    >Ja, ich bin selber auch betroffen.
    >Unsachliche Diskussionen nützen den Betroffenen überhaupt nicht.
    >SK ist im Recht.


    ... und trotzdem verhandlungsbereit, da sie das Elend mit den Fälschungen/unerlaubten Kopien nachvollziehen können.
    (@Matt: mal abgesehen davon, daß die Preise ansonsten schon ziemlich krass und meist ob ihrer Notwendigkeit ungeprüft sind ;)


    >Der TÜV kann, muss und wird die Betroffenen bezüglich Zwangsaustragung anschreiben sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.


    Denkt vor allem an das Problem mit dem FA bei einer Zwangsaustragung!! Das wird teurer als der ganze andere Schmus.


    >Ich schlage allen Betroffenen vor, die nach Wietzendorf fahren dort sachlich weiteres Vorgehen abzuklären. Leider läuft die Zeit weg.
    >ADAC Mitglieder: Nutzt die Zeit schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren.
    >Danach dürften einige Diskussionen überflüssig werden.


    ... und informiert die Anderen, die eben nicht so günstig an Beratung kommen!


    MfG
    Roman



    PS: Mein Rat nochmals: Wendet Euch nochmals gemeinsam an SK (obwohl dort bereits ernste Verstimmungen eingetreten sind und einige Namen mit Sicherheit aus dem Angebot herausfallen) und versucht einen akzeptablen Gesamtpreis auszuhandeln!
    Ansonsten schnellstens darum kümmern, daß ein anderer Gutachenhändler die Auflastung en masse kostenarm anbietet und beim FA für die Übergangszeit um Gnade bitten. Da ist mit Sicherheit was machbar (aber eben nur im Vorfeld nicht danach!!)!
    Und vor allem: Prüft alle umgehend, ob Ihr das Gutachten wirklich absolut haben müßt, oder ob es auch ohne bzw. mit einem kostengünstigeren Umbau geht!!!

  • >>Hallo Willy,
    >>sinds nur die Gutachten, die weiter oben mit FGST-NR erwähnt werden? Oder sinds noch mehr? Oder hat Jann nur eben diese bearbeitet?
    >Es sind noch weitere offen.
    >Wieviele weiss ich nicht.
    >Hier wurde genug spekuliert und beschuldigt - hier muss jetzt erstmal wieder Ruhe rein, bevor weitere Schritte unternommen werden können.
    >Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.


    Das wird wirklich das beste sein. Und wer Zweifel an der Seriosität seines Gutachtens hat, kann jederzeit SK anrufen. es kommt so oder so in Kürze raus, da SK alle verwendeten Gutachten prüfen lassen wird (KBA-Anfrage).


    MfG
    Roman

  • >>.....................
    >Ich plädiere nochmal dazu sich in Wietzendorf zusammenzusetzen soweit möglich.
    ........
    Ja. Wie wäre Samstag nachmittag, da dürften die meisten vor Ort sein. Gruß HNW

  • >Ansonsten schnellstens darum kümmern, daß ein anderer Gutachenhändler die Auflastung en masse kostenarm anbietet und beim FA für die Übergangszeit um Gnade bitten. Da ist mit Sicherheit was machbar (aber eben nur im Vorfeld nicht danach!!)!


    Hallo Roman,


    mische mich jetzt unbekannter und unbetroffener Weise trotzdem mal ein. Habe mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt gesprochen, der mir erklärte, daß das Finanzamt keinen Ermessensspielraum hat, wenn mit falschem Gutachten die Auflastung eingetragen und damit Gewichtsbesteuerung erreicht wurde.
    Erfährt das Finanzamt davon durch Zwangsaustragung, ist das ein rückwirkendes Ereignis und es war falsch, nach Gewicht zu besteuern! Somit ergeht ein neuer Steuerbescheid mit den ursprünglichen (Hubraum-)Beträgen unter Anrechnung der zu geringen bezahlten Beträge. Das Finanzamt darf keine "Gnade" zeigen (auch nicht für eine Übergangszeit), da es sonst gegen Gesetze verstoßen würde!


    Erst ab dem Zeitpunkt, wo die Voraussetzung der Gewichtsbesteuerung durch ein legales Eintragen zustande kommt, gilt wieder die Gewichtsbesteuerung. Da spielt auch keine Rolle, wenn die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug schon vorher bestanden haben, z.B. wenn überhaupt keine techn. Änderungen vorgenommen werden mussten. Erst durch die Eintragung ist die Voraussetzung für die Gewichtsbesteuerung erfüllt!


    Somit wäre das Beste, was die Betroffenen hinsichtlich der KfzSteuer tun können, sich nachträglich mit SK zu einigen, daß es gar nicht erst zu einer Zwangsaustragung der Auflastung kommt. Ein neues Gutachten wirkt wie gesagt erst ab neuer Eintragung steuermindernd.


    Hoffe, nicht zur Verwirrung beigetragen zu haben


    viel Glück (oder besser Erflog?)


    Gruß


    Stephan