Wie lange ist die Neuwagengarantie bei VW

  • Hallo Forum,
    mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde, sondern nur eine dreijährige Gewährleistungsfrist.
    Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein Multivan mindestens zwei Jahre Garantie hat. Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß noch jemand einen Neuwagen kaufen würde, wenn es keine Neuwagengarantie geben würde.
    Weiß jemand mehr?


    Danke und Gruß aus dem Sauerland
    Christian

  • Moin,


    >mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde, sondern nur eine dreijährige Gewährleistungsfrist.


    Ja und nein. Es gibt keine Garantie mehr, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Sachmängelhaftung. Allerdings soll VW (habe das bislang nicht bestätigen können) auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr verzichten.



    >Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein Multivan mindestens zwei Jahre Garantie hat. Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß noch jemand einen Neuwagen kaufen würde, wenn es keine Neuwagengarantie geben würde.


    Die Leute kaufen immer noch Autos und viele dürften das gar nicht wissen ;)
    VW ist aber nicht der einzige deutsche Autohersteller, der so verfährt.


    zaydo

  • Richtig ist das VW eine Gewährleistung auf Neuwagen von zwei Jahren gibt,das heist nicht das man keine Garantie mehr hat sondern im Prinzip nur eine andere auslegung ist,im rechtlichen Sinne.Den rechtlichen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir leider nicht bekannt.Auf jeden Fall habe ich meinen Nebelscheinwerfer noch auf Gewährleistung (defekte Dichtung) ersetzt bekommen,das Fahrzeug ist jetzt 1 Jahr und 10 Monate alt.

  • Moin,


    [...]
    >Den rechtlichen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir leider nicht bekannt.


    Gewährleistung (Sachmängelhaftung) 'bekommt' man nur dann, wenn nachgewiesen ist, dass der Mangel, der beseitigt werden soll, beim Gefahrenübergang (in der Regel die Übernahme des gekauften Wagens) vorhanden war. Ist er es nicht, dann gibt es keine Gewährleistung, wenn der Mangel nicht verschwiegen wurde.


    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im ersten halben Jahr nach (vereinfacht) Kauf auftretende Mängel grundsätzlich beim Kauf vorhanden waren, weswegen der Verkäufer das Gegenteil beweisen muss. Das ist de facto eine Garantie.
    Nach dem halben Jahr muss jedoch der Käufer beweisen (Beweislastumkehr), dass der Mangel beim Kauf vorhanden war. Das kann bei einem Auto naturgemäß schwierig und wg. Gutachten, Prozeß etc. teuer sein.


    Verzichtet der Hersteller auf die Beweislastumkehr (schriftlich!), dann hat man ein Problem weniger. Allerdings könnte er als Hersteller und mit einer grossen Rechtsabteilung im Rücken zumindest theoretisch schon mal den Beweis vorlegen, dass der Mangel eben nicht vorhanden war.


    Vereinfacht kann man sagen, dass zumindest nach dem halben Jahr der Käufer schlechter da steht als bei der (Voll-)Garantie vor ein paar Jahren.


    BTW, die Sachmängelhaftung läuft immer 2 Jahre. Bei gebrauchten Dingen kann die Zeitspanne (vertraglich) auf ein Jahr verkürzt werden. Und sie gilt auch bei Verkäufen 'privat an privat', wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde!



    >Auf jeden Fall habe ich meinen Nebelscheinwerfer noch auf Gewährleistung (defekte Dichtung) ersetzt bekommen,das Fahrzeug ist jetzt 1 Jahr und 10 Monate alt.


    Dann scheint sich VW an das eigene 'Versprechen' zu halten; war aber auch nur Kleinkram ;)


    zaydo

  • >Hallo Forum,
    >mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde, sondern nur eine dreijährige Gewährleistungsfrist.
    >Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein Multivan mindestens zwei Jahre Garantie hat. Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß noch jemand einen Neuwagen kaufen würde, wenn es keine Neuwagengarantie geben würde.
    >Weiß jemand mehr?
    >Danke und Gruß aus dem Sauerland
    >Christian


    Ausweislich der Geschäftsbedingungen und der Beschreibung im Prospekt für
    CC 2003 gibt es nur die gesetzliche Sachmängelhaftung / Gewährleistung des
    Händlers. Alles andere ist Kulanz. Im Innenverhältnis Händler <> VW
    wird der Händler bei Sachmängeln sicher freigestellt. Bei meinem Turbolader
    mußte z.B. die Genehmigung von VW eingeholt werden.
    Genaues Lesen des Prospekts als Auflistung zugesagter Eigenschaften und
    Vergleich mit dem Kaufvertrag ist dringend geraten.


    Das hat uns der Gestzgeber mit der Neuregelung des Gewährleistungsrechts
    eingebrockt. Das heißt nicht, daß es generell keine Garantie für Produkte mehr gibt, aber die muß ausdrücklich zugesagt oder vereinbart werden.
    Bei VW ist sie ? seit der Neuregelung ? nicht mehr ausgelobt. Ob sie vertraglich vereinbar ist, muß mal jemand bei einem Kauf ausprobieren.


    Gruß Flyer

  • >>Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein Multivan mindestens zwei Jahre Garantie hat. Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß noch jemand einen Neuwagen kaufen würde, wenn es keine Neuwagengarantie geben würde.
    >Die Leute kaufen immer noch Autos und viele dürften das gar nicht wissen ;)
    >VW ist aber nicht der einzige deutsche Autohersteller, der so verfährt.


    Frag mal einen DV Händler, was da im Konzern im Moment abgeht. Nach dem für DC negativen EU Urteil betreffs Gleichbehandlung Reimporte / Innlandverkäufe drehen die alle am Rad im Moment.


    DC zieht sich bei den Reimporten eiskalt auf die 6 Monate zurück. Danach trägt der Kunde die Beweislast.


    Dafür strukturieren die ihr komplettes Werksniederlassungsprinzip um.

  • >Hallo Forum,
    >mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde, sondern nur eine dreijährige Gewährleistungsfrist.
    >Ich bin bisher davon ausgegangen, daß ein Multivan mindestens zwei Jahre Garantie hat. Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß noch jemand einen Neuwagen kaufen würde, wenn es keine Neuwagengarantie geben würde.
    >Weiß jemand mehr?
    >Danke und Gruß aus dem Sauerland
    >Christian


    Hallo..
    ..verstehe die ganze Diskussion nicht,,!
    VW gibt seit dem 01.11.2001 2 Jahre "Gewährleistung" auf Fahrzeuge, Originalteile und erbrachtee Leistungen...!
    Das ist halt so...die "Beweislastumkehr" greift innerhalb dieses Zeitraums doch garnicht (regelmäßige Wartungen natürlich vorausgesetzt)..
    In jedem neu zugelasenen Fahrzeug (ab 01.11.2001) befindet sich in der Servicemappe ein "Nachtrag zum Serviceplan"(Verlängerung der Gewährleistung)...


    Zitat:
    "Hingegen den Angaben im Serviceplan ergeben sich folgende Änderungen:
    Gewährleistung für fabrikneu bezogene Volkswagen Automobile (PKW und Nutzfahrzeuge)..
    Die in Ihrem Serviceplan beschriebene Gewährleistung für fabrikneue Fahrzeuge wurde verlängert:
    Für alle F.z., die ab dem 01. November 2001 ausgeliefert wurden gilt eine auf 2 Jahre verlängerte Gewährleistung der Volkswagen Betriebe."


    Hier wir nicht von Sachmängelhaftung sondern von Gewährleistung gesprochen..
    ..also ..---> 2 Jahre "Garantie" auf Fehlerfreiheit (Wartungsnachweis erforderlich..)...und keine Dikussion...


    Gruß
    shad

  • >Hallo..
    >..verstehe die ganze Diskussion nicht,,!
    >VW gibt seit dem 01.11.2001 2 Jahre "Gewährleistung" auf Fahrzeuge, Originalteile und erbrachtee Leistungen...!
    >Das ist halt so...die "Beweislastumkehr" greift innerhalb dieses Zeitraums doch garnicht (regelmäßige Wartungen natürlich vorausgesetzt)..
    >In jedem neu zugelasenen Fahrzeug (ab 01.11.2001) befindet sich in der Servicemappe ein "Nachtrag zum Serviceplan"(Verlängerung der Gewährleistung)...
    >Zitat:
    > "Hingegen den Angaben im Serviceplan ergeben sich folgende Änderungen:
    >Gewährleistung für fabrikneu bezogene Volkswagen Automobile (PKW und Nutzfahrzeuge)..
    >Die in Ihrem Serviceplan beschriebene Gewährleistung für fabrikneue Fahrzeuge wurde verlängert:
    >Für alle F.z., die ab dem 01. November 2001 ausgeliefert wurden gilt eine auf 2 Jahre verlängerte Gewährleistung der Volkswagen Betriebe."
    >Hier wir nicht von Sachmängelhaftung sondern von Gewährleistung gesprochen..
    >..also ..---> 2 Jahre "Garantie" auf Fehlerfreiheit (Wartungsnachweis erforderlich..)...und keine Dikussion...
    >Gruß
    >shad


    shad, das kann ich in meinen Unterlagen (Heft 1.1 Serviceplan Ausgabe 11.2002)
    nicht finden. Ein zusätzliches Blatt lag nicht bei. Vieleicht hat es vor der Auslieferung 02.2003 jemand entnommen. Der rechtliche Wert ist aber zweifelhaft,
    da nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag ist zwischen Käufer und
    dem verkaufenden Autohändler geschlossen, nicht mit VW. Eine nachträgliche Besserstellung durch VW ist "nice to have" aber nicht einklagbar, bestenfalls ist es eine Kulanz-Zusicherung.


    Unabhängig davon wäre ich Dir, shad, dankbar, wenn du noch genauer sagen kannst, wo Du die Verlängerung gefunden hast und ich suchen muß.


    Übrigens hat VW schon kurz vor Einführung des neuen Gewährleistungsrechts in
    großen Anzeigen für die angebliche Verbesserung der "Garantie", die keine ist, geworben.


    Vielen Dank


    Flyer

  • >
    >>Hallo..
    >>..verstehe die ganze Diskussion nicht,,!
    >>VW gibt seit dem 01.11.2001 2 Jahre "Gewährleistung" auf Fahrzeuge, Originalteile und erbrachtee Leistungen...!
    >>Das ist halt so...die "Beweislastumkehr" greift innerhalb dieses Zeitraums doch garnicht (regelmäßige Wartungen natürlich vorausgesetzt)..
    >>In jedem neu zugelasenen Fahrzeug (ab 01.11.2001) befindet sich in der Servicemappe ein "Nachtrag zum Serviceplan"(Verlängerung der Gewährleistung)...
    >>Zitat:
    >> "Hingegen den Angaben im Serviceplan ergeben sich folgende Änderungen:
    >>Gewährleistung für fabrikneu bezogene Volkswagen Automobile (PKW und Nutzfahrzeuge)..
    >>Die in Ihrem Serviceplan beschriebene Gewährleistung für fabrikneue Fahrzeuge wurde verlängert:
    >>Für alle F.z., die ab dem 01. November 2001 ausgeliefert wurden gilt eine auf 2 Jahre verlängerte Gewährleistung der Volkswagen Betriebe."
    >>Hier wir nicht von Sachmängelhaftung sondern von Gewährleistung gesprochen..
    >>..also ..---> 2 Jahre "Garantie" auf Fehlerfreiheit (Wartungsnachweis erforderlich..)...und keine Dikussion...
    >>Gruß
    >>shad
    >shad, das kann ich in meinen Unterlagen (Heft 1.1 Serviceplan Ausgabe 11.2002)
    >nicht finden. Ein zusätzliches Blatt lag nicht bei. Vieleicht hat es vor der Auslieferung 02.2003 jemand entnommen. Der rechtliche Wert ist aber zweifelhaft,
    >da nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag ist zwischen Käufer und
    >dem verkaufenden Autohändler geschlossen, nicht mit VW. Eine nachträgliche Besserstellung durch VW ist "nice to have" aber nicht einklagbar, bestenfalls ist es eine Kulanz-Zusicherung.
    >Unabhängig davon wäre ich Dir, shad, dankbar, wenn du noch genauer sagen kannst, wo Du die Verlängerung gefunden hast und ich suchen muß.
    >Übrigens hat VW schon kurz vor Einführung des neuen Gewährleistungsrechts in
    >großen Anzeigen für die angebliche Verbesserung der "Garantie", die keine ist, geworben.
    >Vielen Dank
    >Flyer


    hallo flyer..
    ..kenne diese Problematik nicht..
    ..meine "Karre" wird Ende Januar 2 Jahre alt (Ende der Gewährleistung)ist allerdings ein Golf und kein T4...,...ein paar Sachen muß ich noch reparieren lassen..u.A. Fensterheberschalter Fahrerseite, Rückenlehne Fahrersitz, Schleifring für den Airbag macht Geräusche..."Kinderkacke" ...aber die Gewährleistungsfrist läuft halt ab..-->keine Frage der Kulanz sondern Gewährleistung!
    Glaub es mir...jeder VW-Händler gewährt Deinem Fahrzeug 2 Jahre "Garantie"..ab Erstzulassung 01.11.2001..
    Das ist mein "täglich Brot" ..Gewährleistungsarbeitsaufträge schreiben u.s.w....
    Gruß
    shad

  • >>>shad
    >>shad, das kann ich in meinen Unterlagen (Heft 1.1 Serviceplan Ausgabe 11.2002)
    >>nicht finden. Ein zusätzliches Blatt lag nicht bei. Vieleicht hat es vor der Auslieferung 02.2003 jemand entnommen. Der rechtliche Wert ist aber zweifelhaft,
    >>da nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag ist zwischen Käufer und
    >>dem verkaufenden Autohändler geschlossen, nicht mit VW. Eine nachträgliche Besserstellung durch VW ist "nice to have" aber nicht einklagbar, bestenfalls ist es eine Kulanz-Zusicherung.
    >>Unabhängig davon wäre ich Dir, shad, dankbar, wenn du noch genauer sagen kannst, wo Du die Verlängerung gefunden hast und ich suchen muß.
    >>Übrigens hat VW schon kurz vor Einführung des neuen Gewährleistungsrechts in
    >>großen Anzeigen für die angebliche Verbesserung der "Garantie", die keine ist, geworben.
    >>Vielen Dank
    >>Flyer
    >hallo flyer..
    >..kenne diese Problematik nicht..
    >..meine "Karre" wird Ende Januar 2 Jahre alt (Ende der Gewährleistung)ist allerdings ein Golf und kein T4...,...ein paar Sachen muß ich noch reparieren lassen..u.A. Fensterheberschalter Fahrerseite, Rückenlehne Fahrersitz, Schleifring für den Airbag macht Geräusche..."Kinderkacke" ...aber die Gewährleistungsfrist läuft halt ab..-->keine Frage der Kulanz sondern Gewährleistung!
    >Glaub es mir...jeder VW-Händler gewährt Deinem Fahrzeug 2 Jahre "Garantie"..ab Erstzulassung 01.11.2001..
    >Das ist mein "täglich Brot" ..Gewährleistungsarbeitsaufträge schreiben u.s.w....
    >Gruß
    >shad


    Hallo shad,


    Ist ja alles richtig. Ebenso richtig ist: Das ist die und nur die aktuelle
    Gestzeslage, die gern als Besserstellung gegenüber Garantie vermarktet wird.
    Bei den an Deinem Golf aufgezählten Mängeln spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß diese Mängel schon bei Auslieferung im Ansatz vorhanden waren. Ich bestreite in keiner Weise, daß VW in den 1 1/2 Jahren der Beweislastumkehr, die auf das erste 1/2 Jahr der garantieähnlichen Gewährleistung folgt, sich nur in eindeutigen Fällen auf diese Rechtposition zurückzieht (Beispiel: Synchro mit ausschließlichem Einsatz als Off Road Trainingsfahrzeug). Solche Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung kann unterbrochen werden.
    Was hat dein letzter Satz mit der Rechtslage zu tun ?


    Zu deinem Einwurf Ergänzungsblatt: Ich vermute, das war nötig für Fahrzeuge,
    die eine Servicemappe nach der alten Rechtslage hatten. Es ist nur eine Wiederholung der neuen Rechtlage.


    Dein Einsatz für VW ehrt dich. Bleib dabei. Es sichert deinen Job.


    Gruß Flyer

  • Moin,


    [...]
    >VW gibt seit dem 01.11.2001 2 Jahre "Gewährleistung" auf Fahrzeuge, Originalteile und erbrachtee Leistungen...!
    >Das ist halt so...die "Beweislastumkehr" greift innerhalb dieses Zeitraums doch garnicht (regelmäßige Wartungen natürlich vorausgesetzt)..


    Sie greift nur deswegen nicht, weil VW sich über die gesetzlichen Regelung (BGB) hinaus offensichtlich freiwillig verpflichtet hat, darauf zu verzichten.



    [...]
    >Hier wir nicht von Sachmängelhaftung sondern von Gewährleistung gesprochen..


    Gewährleistung ist die werbekonforme Version der rechtlich betrachtet gleichen Sache, Sachmängelhaftung ist eher die 'trifft den Nagel auf dem Kopf'-Version.



    >..also ..---> 2 Jahre "Garantie" auf Fehlerfreiheit (Wartungsnachweis erforderlich..)...


    Das BGB schreibt keine Inspektionen oder ähnliche Dinge vor, damit man die Rechte aus der Sachmängelhaftung nicht verliert. VW muss also auch dann 'gewährleisten', wenn man die erforderlichen Inspektionen nicht (bei VW) durchgeführt hat.
    Allerdings braucht sich VW dann nicht mehr an die freiwillige Verpflichtung zum Verzicht auf die Beweislastumkehr halten. Dementsprechend wird der Käufer das Vorhandensein eines Mangels beim Kauf nach dem halben Jahr nachweisen müssen.



    >und keine Dikussion...


    Yep, Gewährleistung = Sachmängelhaftung != Garantie.



    >Gruß
    >shad


    zaydo

  • >Moin,
    >[...]
    >>
    >>Hier wir nicht von Sachmängelhaftung sondern von Gewährleistung gesprochen..
    >Gewährleistung ist die werbekonforme Version der rechtlich betrachtet gleichen Sache, Sachmängelhaftung ist eher die 'trifft den Nagel auf dem Kopf'-Version.
    >
    >>..also ..---> 2 Jahre "Garantie" auf Fehlerfreiheit (Wartungsnachweis erforderlich..)...
    >Das BGB schreibt keine Inspektionen oder ähnliche Dinge vor, damit man die Rechte aus der Sachmängelhaftung nicht verliert. VW muss also auch dann 'gewährleisten', wenn man die erforderlichen Inspektionen nicht (bei VW) durchgeführt hat.
    >Allerdings braucht sich VW dann nicht mehr an die freiwillige Verpflichtung zum Verzicht auf die Beweislastumkehr halten. Dementsprechend wird der Käufer das Vorhandensein eines Mangels beim Kauf nach dem halben Jahr nachweisen müssen.
    >
    >>und keine Dikussion...
    >Yep, Gewährleistung = Sachmängelhaftung != Garantie.
    >
    >>Gruß
    >>shad
    >zaydo


    Habe mich eben noch mal im Internet auf juristisch zuverlässigen Seiten hierzu schlau gemacht:


    Gewährleistung umfasst Rechts- und Sachmängel.


    alle diskutierten Fälle sind Sachmängel.


    Gewährleistung ist der Oberbegriff von siehe oben oder für die jüngere Grundschulgeneration:


    Sachmängel ist Teilmenge von Gewährleistung.


    n´abend Flyer

  • Moin,


    [...]
    >Gewährleistung umfasst Rechts- und Sachmängel.
    >alle diskutierten Fälle sind Sachmängel.


    Ich weiss nicht, ob man das so sagen kann.
    Die BGB-Regelungen gelten für Mängel, und mögliche Mängel sind Rechts- und Sachmängel. Den Begriff "Gewährleistung" gibt es im Zusammenhang mit Schuldverhältnissen meines Wissens im BGB nicht.


    Anyway, Erstgenannte habe ich angesichts der aufgeführten (Sach)Mängel nicht betrachtet. Sie dürften bei einem Neuwagenkauf bei einem VW-Händler auch eher selten sein.



    >Gewährleistung ist der Oberbegriff von siehe oben oder für die jüngere Grundschulgeneration:
    >Sachmängel ist Teilmenge von Gewährleistung.


    Das würde, wenn nicht VW irgendwo im Kleingedrucktem Rechtsmängel ausgenommen hat, bedeuten, dass VW auch für Rechtsmängel (z.B. Rechte eines Dritten am gekauften Wagen) eintreten würde. Kann ich mir angesichts der Tatsache, dass ja VW nicht der Vertragspartner ist, aber nicht so richtig nicht vorstellen.



    >n´abend Flyer


    zaydo

  • >Moin,
    >[...]
    >>Gewährleistung umfasst Rechts- und Sachmängel.
    >>alle diskutierten Fälle sind Sachmängel.
    >Ich weiss nicht, ob man das so sagen kann.
    >Die BGB-Regelungen gelten für Mängel, und mögliche Mängel sind Rechts- und Sachmängel. Den Begriff "Gewährleistung" gibt es im Zusammenhang mit Schuldverhältnissen meines Wissens im BGB nicht.
    >Anyway, Erstgenannte habe ich angesichts der aufgeführten (Sach)Mängel nicht betrachtet. Sie dürften bei einem Neuwagenkauf bei einem VW-Händler auch eher selten sein.
    >
    >>Gewährleistung ist der Oberbegriff von siehe oben oder für die jüngere Grundschulgeneration:
    >>Sachmängel ist Teilmenge von Gewährleistung.
    >Das würde, wenn nicht VW irgendwo im Kleingedrucktem Rechtsmängel ausgenommen hat, bedeuten, dass VW auch für Rechtsmängel (z.B. Rechte eines Dritten am gekauften Wagen) eintreten würde. Kann ich mir angesichts der Tatsache, dass ja VW nicht der Vertragspartner ist, aber nicht so richtig nicht vorstellen.
    >
    >>n´abend Flyer
    >zaydo


    Ja eben, daß ist ja der Irrtum ! Es gibt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.
    Das ist nicht VW. VW verkauft an den Händler, der verkauft an den Käufer.


    Folgendes Zitat belegt klar, das der Händler/Verkäufer Gewährleistungsträger
    für Recht- und Sachmängel ist


    Zitat aus dem Kaufvertrag:


    VII. Sachmängel


    2. a) Ansprüche ... kann der Käufer beinm Verkäufer oder einem anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstands anerkannten Betrieben
    geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Ende des verkürzten Zitats.


    Man muß es sagen, aber nicht vorher fragen, wenn Sachmängel von einem anderen
    VW Betrieb als dem Verkäufer behoben werden. Das machen die wohl intern aus.


    Garantie gibs wohl auch, direkt von VW, z.B. gegen Durchrostung, siehe Prospekt,
    aber leider nicht die früheren 2 Jahre auf alles.


    Gruß Flyer

  • >>>n´abend Flyer
    >>zaydo
    >Ja eben, daß ist ja der Irrtum ! Es gibt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.
    >Das ist nicht VW. VW verkauft an den Händler, der verkauft an den Käufer.
    >Folgendes Zitat belegt klar, das der Händler/Verkäufer Gewährleistungsträger
    >für Recht- und Sachmängel ist
    >Zitat aus dem Kaufvertrag:
    >VII. Sachmängel
    >2. a) Ansprüche ... kann der Käufer beinm Verkäufer oder einem anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstands anerkannten Betrieben
    >geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Ende des verkürzten Zitats.
    >Man muß es sagen, aber nicht vorher fragen, wenn Sachmängel von einem anderen
    >VW Betrieb als dem Verkäufer behoben werden. Das machen die wohl intern aus.
    >Garantie gibs wohl auch, direkt von VW, z.B. gegen Durchrostung, siehe Prospekt,
    >aber leider nicht die früheren 2 Jahre auf alles.
    >Gruß Flyer



    Berichtigung:


    Auch bei Lack, Durchrostung, Originalteile, Zubehör und Werkstattarbeit
    spricht VW lt.Prospekt CC von April 2002 auschließlich von Gewährleistung, und zwar durch den Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner, also den eigentlichen Verkäufer. Die haben wohl das Wort Garantie aus gutem Grund aus Ihrem Wortschatz gestrichen.


    Alle diese Dinge kann ein Neuwagenkäufer natürlich in seinen Unterlagen nachlesen.


    Über folgendes grübele ich noch: Ein Verkäufer eines jungen Gebrauchtwagens (2002 und jünger) , z.B. Jahreswagen, schreibt in sein Verkaufsangebot "noch 1 Jahr Garantie". Das ist genaugenommen falsch. Ist das dann Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?


    Dann gute Nacht Flyer

  • >Hallo Forum,
    >mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde,


    VW gibt meinem Verständnis nach derzeit keine Garantie mehr auf Neuwagen. Eine Garantie ist ein selbständiges Versprechen des Herstellers, das an jede Menge Bedingungen geknüpft sein kann, da es vollständig freiwillig ist. VW beruft sich (meinem Verständnis nach) auf den Entfall der früher gegebenen zweijährigen Garantie wegen der nun auf zwei Jahre verlängerten gesetzlichen und nun so genannten "Mängelhaftung" (früher sechsmonatige, gesetzliche sogenannte "Gewährleistung") - um mal hier ein paar Begriffe klarzustellen.


    In der Praxis hat diese Unterscheidung z.B. dann Bedeutung, wenn der Marke-XY-Händler in Hamburg dem durchreisenden Münchner XY-Fahrer erklärt, das Problem des neuen, aber gerade verreckten Autos gehe ihn nichts an. Das liegt daran, daß die Mängelhaftung eine gesetzliche Pflicht alleine des Verkäufers ist - Verkäufer ist aber nicht der Hersteller XY AG, sondern der XY-Händler. Der Hamburger Händler wird also nicht ohne weiteres für den Schaden eintreten wollen, den der Münchner XY-Händler zu vertreten und zu bezahlen hat; wenn sich die beiden nach erfolgter Reparatur streiten, ob die Reparatur notwendig war, ist der Kunde, der in Hamburg finanziell erst mal in Vorleistung getreten ist, der Dumme. Anders bei den wenigen Herstellern, deren Händler eigene Niederlassungen der Hersteller sind - Mercedes-Händler sind i.d.R. Niederlassungen von DaimlerChrysler, so daß das Hamburg-München-Szenario nicht auftritt. Hier ist der Hersteller der Verkäufer und damit der Mängelhaftungs-Verpflichtete; die Pflicht wird jede Niederlassung des Herstellers erfüllen.


    Opel läßt seine Kunden übrigens nicht im Regen stehen und gibt auch noch eine eigenständige zweijährige Garantie, die übrigens nicht einmal unbedingt voraussetzt, daß das Fahrzeug beim Opel-Partner gewartet wurde (es sei denn, der Schaden wurde durch die Wartung eines Fremdbetriebes verursacht).


    Grüße
    Chris

  • >>Hallo Forum,
    >>mir wurde von einem Bekannten erzählt, daß VW keine Neuwagengarantie mehr geben würde,
    >VW gibt meinem Verständnis nach derzeit keine Garantie mehr auf Neuwagen. Eine Garantie ist ein selbständiges Versprechen des Herstellers, das an jede Menge Bedingungen geknüpft sein kann, da es vollständig freiwillig ist. VW beruft sich (meinem Verständnis nach) auf den Entfall der früher gegebenen zweijährigen Garantie wegen der nun auf zwei Jahre verlängerten gesetzlichen und nun so genannten "Mängelhaftung" (früher sechsmonatige, gesetzliche sogenannte "Gewährleistung") - um mal hier ein paar Begriffe klarzustellen.
    >In der Praxis hat diese Unterscheidung z.B. dann Bedeutung, wenn der Marke-XY-Händler in Hamburg dem durchreisenden Münchner XY-Fahrer erklärt, das Problem des neuen, aber gerade verreckten Autos gehe ihn nichts an. Das liegt daran, daß die Mängelhaftung eine gesetzliche Pflicht alleine des Verkäufers ist - Verkäufer ist aber nicht der Hersteller XY AG, sondern der XY-Händler. Der Hamburger Händler wird also nicht ohne weiteres für den Schaden eintreten wollen, den der Münchner XY-Händler zu vertreten und zu bezahlen hat; wenn sich die beiden nach erfolgter Reparatur streiten, ob die Reparatur notwendig war, ist der Kunde, der in Hamburg finanziell erst mal in Vorleistung getreten ist, der Dumme. Anders bei den wenigen Herstellern, deren Händler eigene Niederlassungen der Hersteller sind - Mercedes-Händler sind i.d.R. Niederlassungen von DaimlerChrysler, so daß das Hamburg-München-Szenario nicht auftritt. Hier ist der Hersteller der Verkäufer und damit der Mängelhaftungs-Verpflichtete; die Pflicht wird jede Niederlassung des Herstellers erfüllen.
    >Opel läßt seine Kunden übrigens nicht im Regen stehen und gibt auch noch eine eigenständige zweijährige Garantie, die übrigens nicht einmal unbedingt voraussetzt, daß das Fahrzeug beim Opel-Partner gewartet wurde (es sei denn, der Schaden wurde durch die Wartung eines Fremdbetriebes verursacht).
    >Grüße
    >Chris


    Chris, ist in meinem Kaufvertrag durch Vereinbarung zwischen mir und Händler
    für VW Nutzfahrzeuge geregelt. Der Vertrag ist ein Formularvertrag und keine Sondervereinbarung. Siehe Posting 7.1.04 23:49.
    Gruß Flyer

  • Moin,


    [...]
    >Über folgendes grübele ich noch: Ein Verkäufer eines jungen Gebrauchtwagens (2002 und jünger) , z.B. Jahreswagen, schreibt in sein Verkaufsangebot "noch 1 Jahr Garantie". Das ist genaugenommen falsch. Ist das dann Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?


    Definitiv, wenn der Wagen nur eine VW-"Gewährleistung" hat.



    >Dann gute Nacht Flyer


    zaydo

  • >
    >>>>n´abend Flyer
    >>>zaydo
    >>Ja eben, daß ist ja der Irrtum ! Es gibt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.
    >>Das ist nicht VW. VW verkauft an den Händler, der verkauft an den Käufer.
    >>Folgendes Zitat belegt klar, das der Händler/Verkäufer Gewährleistungsträger
    >>für Recht- und Sachmängel ist
    >>Zitat aus dem Kaufvertrag:
    >>VII. Sachmängel
    >>2. a) Ansprüche ... kann der Käufer beinm Verkäufer oder einem anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstands anerkannten Betrieben
    >>geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Ende des verkürzten Zitats.
    >>Man muß es sagen, aber nicht vorher fragen, wenn Sachmängel von einem anderen
    >>VW Betrieb als dem Verkäufer behoben werden. Das machen die wohl intern aus.
    >>Garantie gibs wohl auch, direkt von VW, z.B. gegen Durchrostung, siehe Prospekt,
    >>aber leider nicht die früheren 2 Jahre auf alles.
    >>Gruß Flyer
    >
    >Berichtigung:
    >Auch bei Lack, Durchrostung, Originalteile, Zubehör und Werkstattarbeit
    >spricht VW lt.Prospekt CC von April 2002 auschließlich von Gewährleistung, und zwar durch den Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner, also den eigentlichen Verkäufer. Die haben wohl das Wort Garantie aus gutem Grund aus Ihrem Wortschatz gestrichen.
    >Alle diese Dinge kann ein Neuwagenkäufer natürlich in seinen Unterlagen nachlesen.
    >Über folgendes grübele ich noch: Ein Verkäufer eines jungen Gebrauchtwagens (2002 und jünger) , z.B. Jahreswagen, schreibt in sein Verkaufsangebot "noch 1 Jahr Garantie". Das ist genaugenommen falsch. Ist das dann Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?
    >
    >Dann gute Nacht Flyer
    Hallo ...


    ..also diese "Grundsatzdiskussion" wird mir jetzt zu doof..!
    Wenn die Kiste innerhalb der Jahre "Gewährleistung"(..will damit keine "Wortklaubereien" heraufbeschwören) ein Problem hat, geht`s zur Werkstatt und die Rep. ist für mich i.d.R. kostenlos..
    Überhaupt kein Problem...schreibe tagtäglich Gewährleistungsaufträge ...und rechne diese auch mit VW ab..!
    Habe noch mit keinem Kunden über die Beweislastumkehr diskutiert...komme doch an kein Geld schneller als an das vom "Mutterkonzern"..........................!
    Während Ihr über Sachmängelhaftung, Garantie oder Gewährleistung diskutiert
    bekommt der "Kunde" bei uns das F.z. innerhalb der 2 -jährigen "Gewährleistung" i.d.R. kostenfrei instandgesetzt.