Wie lange ist die Neuwagengarantie bei VW

  • >Moin,
    >[...]
    >>Über folgendes grübele ich noch: Ein Verkäufer eines jungen Gebrauchtwagens (2002 und jünger) , z.B. Jahreswagen, schreibt in sein Verkaufsangebot "noch 1 Jahr Garantie". Das ist genaugenommen falsch. Ist das dann Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?
    >Definitiv, wenn der Wagen nur eine VW-"Gewährleistung" hat.
    >
    >>Dann gute Nacht Flyer
    >zaydo


    Sehe ich auch so !
    Nochmal zum Abgleich: Die "VW-Gewährleistung" ist die Gewährleistung des
    VW-Händlers, nicht von VW Nutzfahrzeuge. Sie ist nicht mehr als die sowieso zu leistende gesetzliche Gewährleistung, ergänzt durch einige Verbesserungen zu
    Lack, Durchrostung u.ä..


    Also Vorsicht bei der Beschreibung von zu verkaufenden jungen Gebrauchtwagen.
    Auch der Übergang der Gewährleistung auf den neuen Käufer müßte noch abgeklopft werden. Übrigens -im BGB steht das nicht, ist eigenes ? Gesetz / Verordnung ?


    Gruß Flyer

  • >Also Vorsicht bei der Beschreibung von zu verkaufenden jungen Gebrauchtwagen.
    >Auch der Übergang der Gewährleistung auf den neuen Käufer müßte noch abgeklopft werden. Übrigens -im BGB steht das nicht, ist eigenes ? Gesetz / Verordnung ?
    >Gruß Flyer


    Zunächst vielen Dank für die Hinweise und die interessante Diskussion. Für mich ist jetzt genau der letzte Satz/Frage von Flyer von Bedeutung. Ich habe mir einen MV mit Erstzulassung 10/02 gebraucht von privat gekauft. Zwar hat der Verkäufer weder mit Garantie- noch mit Gewährleistungsansprüchen durch VW geworben, aber ich frage mich schon, welche Ansprüche ich nun mit meinem 14 Monate jungen MV bei Problemen ggü. Volkswagen hätte. Denn der ursprüngliche VW-Händler ist ja nicht mein Verkäufer!
    Leider erscheint mir nach Euren Beiträgen die Antwort ganz simpel: keine! :(


    Nochmals Danke und viele Grüße
    Christian

  • >>Also Vorsicht bei der Beschreibung von zu verkaufenden jungen Gebrauchtwagen.
    >>Auch der Übergang der Gewährleistung auf den neuen Käufer müßte noch abgeklopft werden. Übrigens -im BGB steht das nicht, ist eigenes ? Gesetz / Verordnung ?
    >>Gruß Flyer
    >Zunächst vielen Dank für die Hinweise und die interessante Diskussion. Für mich ist jetzt genau der letzte Satz/Frage von Flyer von Bedeutung. Ich habe mir einen MV mit Erstzulassung 10/02 gebraucht von privat gekauft. Zwar hat der Verkäufer weder mit Garantie- noch mit Gewährleistungsansprüchen durch VW geworben, aber ich frage mich schon, welche Ansprüche ich nun mit meinem 14 Monate jungen MV bei Problemen ggü. Volkswagen hätte. Denn der ursprüngliche VW-Händler ist ja nicht mein Verkäufer!
    >Leider erscheint mir nach Euren Beiträgen die Antwort ganz simpel: keine! :(
    >Nochmals Danke und viele Grüße
    >Christian



    Christian, das muß nicht so sein.


    Shad stellt ja klar, daß die VW Organisation, also Händler und Werk, Ihre Kunden nicht im Regen stehen läßt und sie in der Regel so stellt, als gäbe es die alte
    Garantie noch. Die Suche des Gesetzestexts im Internet ist mir zu mühsam, ich werde aber gerne bei Interesse mal die Advokaten in der Familie fragen.


    Auskunft geben sicher auch die Verbraucherzentralen, meist aber nur gegen "Spende". Eine andere Möglichkeit ist , als potentieller Käufer bei einem VW Nutzfahrzeuge Partner zu erscheinen und gezielt zu fragen, speziell nach einem Kommissionsfahrzeug. Da ist der Händler nur Vermittler.


    Also zwei Fragen:


    1. Sieht die neue Rechtslage einen Übergang der Gewährleistung der gebrauchten,
    aber noch unter die gesetzliche Gewährleistung für Neuware fallenden Sache auf den Käufer (der gebrauchten Sache) vor, unabhängig davon, daß der Verkäufer der gebrauchten Sache ja seinerseits auch Gewährleistung leisten muß, aber eben nur für den Gebrauchtfall und in den meisten uns interessierenden Fällen als Privatmann ?


    2. Wie verhalten sich die Vertragshändler ?
    Wie verhalten sich die Vertragshändler bei Reimporten?


    Gruß Flyer

  • >Christian, das muß nicht so sein.
    >Shad stellt ja klar, daß die VW Organisation, also Händler und Werk, Ihre Kunden nicht im Regen stehen läßt und sie in der Regel so stellt, als gäbe es die alte
    >Garantie noch. >Also zwei Fragen:
    >1. Sieht die neue Rechtslage einen Übergang der Gewährleistung der gebrauchten,
    >aber noch unter die gesetzliche Gewährleistung für Neuware fallenden Sache auf den Käufer (der gebrauchten Sache) vor, unabhängig davon, daß der Verkäufer der gebrauchten Sache ja seinerseits auch Gewährleistung leisten muß, aber eben nur für den Gebrauchtfall und in den meisten uns interessierenden Fällen als Privatmann ?
    >2. Wie verhalten sich die Vertragshändler ?
    > Wie verhalten sich die Vertragshändler bei Reimporten?
    >Gruß Flyer
    Ich denke, die Idee mit den Verbraucherzentralen ist eine gute Lösung und sicher auch eine entsprechende "Spende" wert. Ich werde mich vielleicht die nächsten Tage mal aufraffen und zunächst meinen VAG-Partner um die Ecke interviewen. Wenn mich dessen Auskunft dann nicht befriedigen sollte, frage ich ggf. bei der Verbraucherzentrale nach. Erfahre ich etwas neues, dann melde ich mich diesbezüglich noch mal in diesem Forum.
    Liebe Grüße
    Christian