>Moin,
>[...]
>>Über folgendes grübele ich noch: Ein Verkäufer eines jungen Gebrauchtwagens (2002 und jünger) , z.B. Jahreswagen, schreibt in sein Verkaufsangebot "noch 1 Jahr Garantie". Das ist genaugenommen falsch. Ist das dann Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ?
>Definitiv, wenn der Wagen nur eine VW-"Gewährleistung" hat.
>
>>Dann gute Nacht Flyer
>zaydo
Sehe ich auch so !
Nochmal zum Abgleich: Die "VW-Gewährleistung" ist die Gewährleistung des
VW-Händlers, nicht von VW Nutzfahrzeuge. Sie ist nicht mehr als die sowieso zu leistende gesetzliche Gewährleistung, ergänzt durch einige Verbesserungen zu
Lack, Durchrostung u.ä..
Also Vorsicht bei der Beschreibung von zu verkaufenden jungen Gebrauchtwagen.
Auch der Übergang der Gewährleistung auf den neuen Käufer müßte noch abgeklopft werden. Übrigens -im BGB steht das nicht, ist eigenes ? Gesetz / Verordnung ?
Gruß Flyer