Hallo Foriker,
den muss ich Euch berichten, den bin ich jedem T4-Freak schuldig:
Es war ein paar Tage nach der Auflastung beim VW-Händler, ohne weitere Umbauten und mit Seegen des TÜV-Nord.
Brav dem Finanzamt gefaxt, dass ich um Gewichtsbesteuereung bitte. Prompt am Tag danach Anruf des Beamten, mit der Bitte das Kfz dem Finanzamt vorzustellen, man kenne keinen T4 und die Titulierung "Kombinationskraftwagen" fehle im Kfz-Schein, die sei aber Vorausstzung zur Umbesteuerung. Der Beamte müsse sich davon überzeugen, dass ohne Werkzeug und mit wenig Aufwand eine Ladefläche hergestellt werden könne.
Gebeten - getan: Heute war ich da, gehe zum Finanzbeamten meiner Sachgruppe und der lässt sich nicht lange bitten, nimmt noch nen Kollegen mit und lässt sich den T4 und seine Multifunktionaltität (ich habe eine Caravelle, Bj 92, AAB, Saugdiesel) ausführlich zeigen. Begeisterung bei den Herren, Zustimmung zur Kombinationsfähigkeit auf ganzer Linie!!!
Ich bin überzeugt, nur fünf Minuten länger und die hätten sich beide um meine Caravelle gestritten, wer ihn kaufen darf.
Im Ernst: Nur weil der "Penner" vom TÜV und der war noch arrogant obendrein, die Eintragung falsch oder besser unvollständig wahrgenomen hat, musste ich heute nochmals zur "Umbesteuerung" aktiv werden und zum Finanzamt zum "Ortstermin" am Objekt fahren!!!
ABER Kompliment an die Mitarbeiter des Finanzamtes: Statt langer Schriftwechsel wurde hier "bürgerfreundlich" reagiert und so der Vorgang schnell an Akta gelegt.
Jetzt bekomme ich in Kürze einen neuen , aktualisierten Steuerbescheid, sagte mir der zuständige Finanzbeamte!!!
Bis denne,
Martin, T2bHKTW