Keine 5t zul.Zuggewicht für T4 mit Chiptuning!!!!!!!

  • Hallo! Ich habe heute Antwort vom Servicezentrum bekommen,bezüglich meiner Anfrage auf Erhöhung des zul. Zuggewicht auf 5t.O Text:Bei der Prüfung Ihrer Fahrzeugdaten haben wir festgestellt,das die Motorleistung Ihres Wagens nicht mehr dem Originalzustand entspricht und hierfür unsererseits keine Freigabe vorliegt.Für Fahrzeuge,bei denen eine Leistungsveränderung vorgenommen worden ist,stellen wir generell keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus!!Es wird mir dann empfohlen,mir einen "dummen" Tüvprüfer zu suchen,der es auch ohne Freigabe einträgt!!

  • >Hallo! Ich habe heute Antwort vom Servicezentrum bekommen,bezüglich meiner Anfrage auf Erhöhung des zul. Zuggewicht auf 5t.O Text:Bei der Prüfung Ihrer Fahrzeugdaten haben wir festgestellt,das die Motorleistung Ihres Wagens nicht mehr dem Originalzustand entspricht und hierfür unsererseits keine Freigabe vorliegt.Für Fahrzeuge,bei denen eine Leistungsveränderung vorgenommen worden ist,stellen wir generell keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus!!Es wird mir dann empfohlen,mir einen "dummen" Tüvprüfer zu suchen,der es auch ohne Freigabe einträgt!!


    Ist korrekt so, VW bestätigt nur Fahrzeuge die der ursprünglich erteilten Serien-ABE entsprechen. Wenn es nachweislich manipuliert ist, dann war's das mit der Freigabe ;( Fahr zum TÜV und versuch einen Prüfer zu überzeugen, vielleicht hast Du ohne gekauftes Gutachten einfach Glück...


    MfG
    Roman

  • Hallo zurück,


    was für einen Bus fährst Du denn? Evtl. kann ich Dir mit einer Kopie von meinen Papieren helfen (zur Vorlage und Argumentation beim TÜV).


    Eingetragen ist bei mir (besser: meinem T4):
    - Erhöhung zul. GGew: 2,81 to
    - Erhöhung zul. GGespannnmasse: 5 to (Anhängelast: 2,5 to)
    - Chiptuning auf 90kw (SKN)
    - PZwo Höherlegungsfahrwerk
    - PZwo Felgen mit 235/70/15


    Bei Bedarf eine e-mail an: "david at wewetzer.net"


    Gruss


    David

  • >Hallo zurück,
    >was für einen Bus fährst Du denn? Evtl. kann ich Dir mit einer Kopie von meinen Papieren helfen (zur Vorlage und Argumentation beim TÜV).
    >Eingetragen ist bei mir (besser: meinem T4):
    >- Erhöhung zul. GGew: 2,81 to
    >- Erhöhung zul. GGespannnmasse: 5 to (Anhängelast: 2,5 to)
    >- Chiptuning auf 90kw (SKN)
    >- PZwo Höherlegungsfahrwerk
    >- PZwo Felgen mit 235/70/15
    >Bei Bedarf eine e-mail an: "david at wewetzer.net"
    >Gruss
    >David


    Die Reihenfolge der Eintragungen ist wichtig: Chip nach Auflastung geht, andersrum (zumindest nur mit der VW-Freigabe) nicht.
    Ist technisch an sich paradox, aber so ist halt der Deutschen Paragraphendschungel gestrickt;-)


    MfG
    Roman

  • >Ist korrekt so, VW bestätigt nur Fahrzeuge die der ursprünglich erteilten Serien-ABE entsprechen. Wenn es nachweislich manipuliert ist, dann war's das mit der Freigabe ;( Fahr zum TÜV und versuch einen Prüfer zu überzeugen, vielleicht hast Du ohne gekauftes Gutachten einfach Glück...


    Selbst mit gekaufem Gutachten wirds nicht einfach.
    Eigentlich setzen die auch den Serienmässigen Zustand des Fahrzeuges vorraus.


    Aber wie immer im Leben ist das im Ermessensspielraum des jeweiligen Fahrzeugprüfers. Wenn er auf das Gutachten des Chiptunings zugreifen kann und dieses nicht die Erhöhung ausschliesst könnte er.....

  • Ich habe von Oettinger den Chip,ganz legal mit allem schriftlichen!! Ich war damals nur so dämlich,alles ordentlich eintragen zulassen!!Wie verhält sich das eigentlich mit der Retourkutsche!! Wie beweise ich dem Prüfer,das der Originalchip wieder drin ist?????Das Thema hatten wir hier glaube ich noch garnicht!!!?????Rainer

  • >Ich habe von Oettinger den Chip,ganz legal mit allem schriftlichen!! Ich war damals nur so dämlich,alles ordentlich eintragen zulassen!!Wie verhält sich das eigentlich mit der Retourkutsche!! Wie beweise ich dem Prüfer,das der Originalchip wieder drin ist?????Das Thema hatten wir hier glaube ich noch garnicht!!!?????


    Ist auch sehr selten ;)


    Eigentlich aber auch recht einfach:


    Bescheinigung der Werkstatt, die den Ausbau gemacht hat (oettinger oder eben der KFz Werkstatt) über den Ausbau einem Prüfer vorlegen.


    Normalerweise trägt dieser dann aus.


    Frage doch einfach mal bei einem grösseren TÜV einen Prüfer ob er die VW Freigaben für Auflastungen vorliegen hat.


    Wenn Du ohne techn. Änderungen auflasten könntest (ohne Chip) und Oettinger zur Auflastung keine Einschränkung macht wäre das einen Versuch wert.


    Chip Austragen / Auflastung eintragen / Chip eintragen ist ziemlich ......

  • >>Ich habe von Oettinger den Chip,ganz legal mit allem schriftlichen!! Ich war damals nur so dämlich,alles ordentlich eintragen zulassen!!Wie verhält sich das eigentlich mit der Retourkutsche!! Wie beweise ich dem Prüfer,das der Originalchip wieder drin ist?????Das Thema hatten wir hier glaube ich noch garnicht!!!?????
    >Ist auch sehr selten ;)
    >Eigentlich aber auch recht einfach:
    >Bescheinigung der Werkstatt, die den Ausbau gemacht hat (oettinger oder eben der KFz Werkstatt) über den Ausbau einem Prüfer vorlegen.
    >Normalerweise trägt dieser dann aus.
    >Frage doch einfach mal bei einem grösseren TÜV einen Prüfer ob er die VW Freigaben für Auflastungen vorliegen hat.
    >Wenn Du ohne techn. Änderungen auflasten könntest (ohne Chip) und Oettinger zur Auflastung keine Einschränkung macht wäre das einen Versuch wert.
    >Chip Austragen / Auflastung eintragen / Chip eintragen ist ziemlich ......


    Die meisten Tuner codieren Ihre Chips um Fälschungen zu erschweren. der codierte Chip kann dann ausgelesen werden und als Beweis des Ausbaues dienen. Auch eine Meßfahrt auf dem Rollenprüfstand gibt schnell Aufschluß.
    Aber wie schon von Willy gesagt, der Weg mit Fachwerkstatt ist auf jeden Fall sicher.


    MfG
    Roman

  • >>>Ich habe von Oettinger den Chip,ganz legal mit allem schriftlichen!! Ich war damals nur so dämlich,alles ordentlich eintragen zulassen!!Wie verhält sich das eigentlich mit der Retourkutsche!! Wie beweise ich dem Prüfer,das der Originalchip wieder drin ist?????Das Thema hatten wir hier glaube ich noch garnicht!!!?????
    >>Ist auch sehr selten ;)
    >>Eigentlich aber auch recht einfach:
    >>Bescheinigung der Werkstatt, die den Ausbau gemacht hat (oettinger oder eben der KFz Werkstatt) über den Ausbau einem Prüfer vorlegen.
    >>Normalerweise trägt dieser dann aus.
    >>Frage doch einfach mal bei einem grösseren TÜV einen Prüfer ob er die VW Freigaben für Auflastungen vorliegen hat.
    >>Wenn Du ohne techn. Änderungen auflasten könntest (ohne Chip) und Oettinger zur Auflastung keine Einschränkung macht wäre das einen Versuch wert.
    >>Chip Austragen / Auflastung eintragen / Chip eintragen ist ziemlich ......
    >Die meisten Tuner codieren Ihre Chips um Fälschungen zu erschweren. der codierte Chip kann dann ausgelesen werden und als Beweis des Ausbaues dienen. Auch eine Meßfahrt auf dem Rollenprüfstand gibt schnell Aufschluß.
    >Aber wie schon von Willy gesagt, der Weg mit Fachwerkstatt ist auf jeden Fall sicher.
    >MfG
    >Roman