Türe auf! Autsch, ärgerlich!

  • Hallo,


    mir ist was total ärgerliches passiert! Neulich steigt eines meiner Kinder an der Beifahrerseite aus und trifft dabei, mit Türe, den vorderen Kotflügel des Autos daneben. Zwar war zwischen den Fahrzeugen (eigentlich) genügend Platz, aber für eine ganz geöffnete Bustür hat's halt doch nicht ganz gereicht. So ist die Tür, wohl in einem sehr flachen Winkel auf auf das Blech, des nebenan aufgelaufen. Macht 'ne tolle "Bremsspur" aber dafür keine harte Beule! Tja, und bei dem Glück... ...jeglicher Verhandlungsversuch Fehlanzeige, ein ganz ein harter. Der Türgegner hat am ende einer leichten Farbspur einen kleinen Lackplatzer im Decklack des Mettaliclack, so, und auch nicht größer, wie an den beiden Steinschlägen am selben Kotflügel und auf der Haube... .... Der Lack selber ist aber noch in Ordnung. Seine Tankstelle, oh nein, sein "Autohaus" (und vor allem das) sind sich da ganz sicher... ...Kotflügel neu Lackieren + Leihwagen ...und...und. Naja, die werden's schon wissen!?
    Aber hätte man nicht doch wenigstens mal versuchen können den Lackrest, von einem der davon wirklich was versteht, entfernen zu lassen, und wer weis, vielleicht hätte der auch noch den ein oder anderen "Kunstgriff" auf Lager!? Ist halt bitter, so einen haufen Geld für einen "Steinschlag"?


    Mit etwas gemischten Gefühlen, schöne Grüße


    wolpi

  • >...
    Die Schleifspur kann man wegpolieren, ein Profi kann das sowieso. Den Platzer im Klarlack kann man mit Lackstift überpinseln, aber das will Dein Gegner wohl nicht. Wenn das Ganze über die Versich. geregelt wird, ist evtl. Deine einzige Chance, es hinterher an die Versich. zurückzuzahlen, um im Schadenfreiheitsrabatt nicht abzusinken. Früher mussten die Versich. Schadenregulierungen bis 1000 DM an den Versicherten melden und er konnte dann entscheiden, ob er es selbst übernimmt. Wo diese Grenze jetzt in Euro liegt, weiß ich nicht. Gruß HNW

  • Hallo,
    teile das deiner Versichwerung mit! Teile denen aber auch deinen Eindruck mit!! Ganz wichtig. Die sollen dann sich den Schaden selbst ansehen und Urteilen ob ein neuer Kotflügel notwendig ist. die sind nähmlich verpflichtet ungerechtfertigte Schadensforderungen von dir fern zu halten.
    Gruß
    jürgen S.

  • ...aber oftmals (wenn nicht sogar grundsätzlich) wird davon ausgegangen, daß wenn das beschädigte teil schon vorher beschädigt war, kein ersatz zu leisten ist, bzw wenn, dann nur in äußerst geminderter höhe, wenn eine verschlimmerung des zustands eingetreten ist. also, wenn in einem teil (zb kotflügel) schon eine beule war und jemand eine weitere auf genau diesem teil hinzufügt, braucht der letztere schädiger nicht zu zahlen, da der fahrzeuginhaber bzw. der verursacher des ersten schadens ja sowieso für eine reparatur hätte aufkommen müssen. sonst könnte ja jeder der sich irgedwo eine delle fährt, darauf warten daß dann irgendwann ein anderer kommt, der an dem selben teil auch einen schaden verursacht - dann wäre ja der fahrzeughalter (wie hier im falle der schon vorhandenen steinschläge) fein raus.
    also, wenn der kotflügel wirklich schon erkennbar beschädigt war, dies der versicherung auf alle fälle mitteilen, falls diese darauf nicht eingeht (wovon in diesem fall aber kaum auszugehen ist) wäre hier eine rechtsberatung ganz hilfreich. hoffentlich wurden die unfallspuren ordentlich gesichtert, sodaß ein nachweis über die vorhandene vorschädigung geführt werden kann - nicht daß der kfz-halter nach der rep. behauptet es gab keine vorschäden.


    zur wiederherstellung ist evtl. hier auch spot-repair ganz gut geeignet, jedoch kann der geschädigte nicht zu dieser kostenschonenden rep. gezwungen werden.


    cu george

  • >Hallo,
    >mir ist was total ärgerliches passiert! Neulich steigt eines meiner Kinder an der Beifahrerseite aus und trifft dabei, mit Türe, den vorderen Kotflügel des Autos daneben. Zwar war zwischen den Fahrzeugen (eigentlich) genügend Platz, aber für eine ganz geöffnete Bustür hat's halt doch nicht ganz gereicht. So ist die Tür, wohl in einem sehr flachen Winkel auf auf das Blech, des nebenan aufgelaufen. Macht 'ne tolle "Bremsspur" aber dafür keine harte Beule! Tja, und bei dem Glück... ...jeglicher Verhandlungsversuch Fehlanzeige, ein ganz ein harter. Der Türgegner hat am ende einer leichten Farbspur einen kleinen Lackplatzer im Decklack des Mettaliclack, so, und auch nicht größer, wie an den beiden Steinschlägen am selben Kotflügel und auf der Haube... .... Der Lack selber ist aber noch in Ordnung. Seine Tankstelle, oh nein, sein "Autohaus" (und vor allem das) sind sich da ganz sicher... ...Kotflügel neu Lackieren + Leihwagen ...und...und. Naja, die werden's schon wissen!?
    >Aber hätte man nicht doch wenigstens mal versuchen können den Lackrest, von einem der davon wirklich was versteht, entfernen zu lassen, und wer weis, vielleicht hätte der auch noch den ein oder anderen "Kunstgriff" auf Lager!? Ist halt bitter, so einen haufen Geld für einen "Steinschlag"?
    >Mit etwas gemischten Gefühlen, schöne Grüße
    >wolp


    Hallo...
    ..wie ärgerlich sind denn "Parkplatzrempler" für Dich..?
    ..wie sieht es denn aus wenn ich Deinen T4 beim Aussteigen mal kurz "anschramme/verbeule"..? wie weit geht denn Dein Verständnis?..oder läßt Du die ohnehin verkratzte Fahrer-/Beifahrertür gleich mal auf Kosten des anderen lackieren..?
    Meine absolut persönliche Meinung:
    ..Wenn ich mich auf `nen Parkplatz stelle...parke ich schon lieber in 10. Reihe statt in 3. oder 4. Reihe, weil ja immer mit der "Blödheit" der anderen (geht nicht gegen Dich) zu rechnen ist..
    Wenn Dein Kind den Schaden verursacht hat...was soll`s .."zahlen und fröhlich sein"..schließlich hast Du doch die Sorgfaltspflicht vernachlässigt..entweder bei der Wahl des Standplatzes oder bei der "Einweisung" Deiner Kinder (hoffentlich >12 Jahre..sonst vorne nicht zulässig...)
    Außerdem ist es "Sch...egal" wie groß (oder klein) der Schaden am Fremdfahrzeug ist...Du mußt zahlen!


    Freundliche Grüße


    SHAD
    >

  • Hallo,
    aber mit Verlaub in dein "Anranzer" unangebracht. Es geht ja nicht darum, das er sich um das Begleichen des Schaden drücken will. Aber per Gesetz ist jeder zur Schadensminderung verpflichtet. Und warum soll er 1000€ zahlen, wenn der Schaden nur 100€ ist. Ich glaube darum geht es.
    Gruß