Steuervorteil duch Auflasten ?

  • >Ich habe gelesen das die Gewichtsbesteuerung für Geländewagen
    >entfällt.Trift das auch auf den T4 zu?


    moin,
    soweit ich heute gelesen habe wohl (noch) NICHT.
    Der Artikel der dpa bezog sich nur auf Geländewagen die privat genutzt werden.
    Von Kombinations-KFZ war bislang keine Rede.


    guntman

  • >>Ich habe gelesen das die Gewichtsbesteuerung für Geländewagen
    >>entfällt.Trift das auch auf den T4 zu?
    >moin,
    >soweit ich heute gelesen habe wohl (noch) NICHT.
    >Der Artikel der dpa bezog sich nur auf Geländewagen die privat genutzt werden.
    >Von Kombinations-KFZ war bislang keine Rede.
    >guntman


    Leider irrig !


    "Geländewagen" ist kein Begriff aus dem Steuerrecht.
    Die Geländewagen sind nur dann gewichtsbesteuert, wenn sie unter anderem
    die Merkmale für Kombinations-KFZ erfüllen.


    flyer

  • >>>Ich habe gelesen das die Gewichtsbesteuerung für Geländewagen
    >>>entfällt.Trift das auch auf den T4 zu?
    >>moin,
    >>soweit ich heute gelesen habe wohl (noch) NICHT.
    >>Der Artikel der dpa bezog sich nur auf Geländewagen die privat genutzt werden.
    >>Von Kombinations-KFZ war bislang keine Rede.
    >>guntman
    >Leider irrig !
    >"Geländewagen" ist kein Begriff aus dem Steuerrecht.
    >Die Geländewagen sind nur dann gewichtsbesteuert, wenn sie unter anderem
    >die Merkmale für Kombinations-KFZ erfüllen.
    >flyer


    Hmm, kann sein.
    Ich habe mir den artikel gerade nochmal durchgelesen.
    Wie ich verstehe sind sich die Umweltminister der Länder jetzt einig die KFZ-Steuern "für Geländewagen" zu ändern.
    Wie das Steuerrecht geändert wird ist Sache der Länderfinanzministerien, und du hast natürlich recht, daß im Rahmen einer Steueränderung dann auch T4 Fahrer betroffen sein können, obwohl die z.Zt. gar nicht das eigentliche Ziel sind.


    Also im Prinzip weiß man noch nichts genaues, bleibt abzuwarten was passiert ...
    guntman

  • Habe heute morgen auch wenig glücklich in die Zeitung geblickt. Auch wenn in den Medien zur Zeit ja immer wieder gerne die Geländewagenfahrer angeprangert werden bleibt zu befürchten dass hier bei der Umsetzung nicht genau differenziert wird und dann die Gewichtsgrenze auf 3,5t angehoben wird... Dann werden sich einige zurück lehnen und sich ziemlich zufrieden fühlen, dass Nachbar mit seinem Touareg endlich mehr Steuern abdrücken muss ohne zu berücksichtigen dass viele Transporter und Wohnmobile auch eben mal schnell die 4-5 fache Summe hinlegen dürfen.


    Aber das ist halt immer das Problem: wenn ein Schlupfloch zu sehr strapaziert wird, dann wird es geschlossen. Wobei es für mich schon ein Unterschied ist ob jemand einen 150PS / 50. 000 Euro Toureg fährt oder einen alten 2,4D T4 mit 78 PS.


    >Wie ich verstehe sind sich die Umweltminister der Länder jetzt einig die KFZ-Steuern "für Geländewagen" zu ändern.
    >Wie das Steuerrecht geändert wird ist Sache der Länderfinanzministerien, und du hast natürlich recht, daß im Rahmen einer Steueränderung dann auch T4 Fahrer betroffen sein können, obwohl die z.Zt. gar nicht das eigentliche Ziel sind.
    >Also im Prinzip weiß man noch nichts genaues, bleibt abzuwarten was passiert ...
    >guntman

  • ...wenn sie über 2,8 t zul.GG haben und als "entspricht Kombinationskfz" angemeldet sind.


    Grund hierfür ist die neu beschlossene Gesetzesänderung, bei denen die Besteuerung nach Gewicht für Geländewagen außer zu gewerblichen Zwecken entfällt.


    CU Martin


    PS: Den 1. April als Stichtag nicht übersehen und weiterhin mal die Suche bemühen.


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  • >Und was ist mit der neuen rechtslage ??


    =???? Welche "neue" rechtslage? Das sind anch wie vor alles nur Diskussionsgrundlagen. Das muß erst mal gaaaanz langsam durch den Bundestag durchkommen ;)
    Zudem, es würde uns mit ausgewiesenen Transportfahrzeugen nicht tangieren. Es geht ausschließlich um Geländewagen!


    >Heute schon Zeitung gelesen??


    Welche meinst Du?


    MfG
    Roman