Airbag abschalten....

  • Habe dazu einiges gelesen. Aber sollte es nicht machbar sein, den 2ten Stromkreislauf (Dummy) über einen Wechselschalter nur zu aktivieren, wenn der Airbag abgestellt werden soll. Meinetwegen auch mit einer Warnleuchte wie beim Citroen. Oder haut das wegen der Software nicht hin????
    Danke für Eure Antworten!

  • 1. Rückfrage: Warum willst du den Airbag abschalten?
    Bei vielen Fahrzeugen kann man wegen der "Babyschaukeln" den Beifahreraurbag von der Werkstatt deaktivieren lassen. Dabei erlischt keinesfalls die Betriebserlaubnis. Warum sollte es beim Fahrerairbag anders sein?


    Gruß
    Lutz

  • >und somit erlischt die betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz


    Blödsinn!
    Ein Airbag ist nicht vorgeschrieben. Man kann ihn also ausbauen (lassen!)und stattdessen z.B. ein Ablagefach einbauen. Dadurch wird nicht die Betriebserlaubnis erlöschen. Im T4 Transporter war zumindest der Beifahrerairbag bis zum Schluß ein kostenpflichtiges Extra, genau wie das ABS.

  • Der Airbag kann per Software von der VW-Werkstatt deaktiviert werden, siehe Betriebsanleitung.

  • >>und somit erlischt die betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz
    >Blödsinn!
    >Ein Airbag ist nicht vorgeschrieben. Man kann ihn also ausbauen (lassen!)und stattdessen z.B. ein Ablagefach einbauen. Dadurch wird nicht die Betriebserlaubnis erlöschen. Im T4 Transporter war zumindest der Beifahrerairbag bis zum Schluß ein kostenpflichtiges Extra, genau wie das ABS.


    Ich zitiere hierzu mal ein paar Passagen zur STVZO Thema Airbag:


    <k>Fahrzeuge mit Typgenemigung vor dem 01. 10. 1998
    Nachträgliche Änderung am Airbag-System des Beifahrersitzes dürfen nicht dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags darf nur in einer geeigneten Fachwerkstatt - nur mit Zustimmung des Fahrzeugherstellers oder nach Einholung eines entsprechnenden Gutachtens (§ 2 StVZO bzw. Teilegutachtens nach § 19 Abs, 3 StVZO) - durchgeführt werden. Werden unerlaubte Deaktivierungen vorgenommen, ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) auszugehen. a) Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags mittels eines Schlüsselschalters ist zu als Lösung zulässig. Die Deaktivierung muss durch ein gelbes Dauerlicht angezeigt werden, das für Fahrer und Beifahrer gut erkennbar sein muss. Die Verantwortung für die richtige Schlüsselstellung liegt beim Fahrzeugführer.
    b) Intellegente Sitzplatz-Erkennungs-Systeme sind optimal. Auch bei diesem System ist eine Kontrollleuchte erforderlich, die die Deaktivierung anzeigt.



    Fahrzeuge mit Typgenemigung ab dem 01. 10. 1998 Wenn zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzes beim Front-Aufprall der Beifahrer-Airbag erforderlich ist, ist der Ausbau oder eine Deaktivierung nicht zulässig. Erlaubt sind jedoch Lösungen bei denen
    eine Deaktivierung mit Hilfe einer intellegenten Sitzplatz-Belegungserkennung erfolgt oder
    wenn bei Transport eines Kindersitzes auf dem Beifahrerplatz der Beifahrer-Airbag mit Hilfe eines Schlüsselschalters manuell abgeschaltet wird.
    Ein Abschalten des Beifahrer-Airbags ist jedoch nicht zulässig, wenn hierdurch das gesetzlich vorgeschriebene Niveau sinkt und ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz befördert wird. Die Verantwortung für die Schalterstellung liegt auch hier beim Fahrzeugführer. </k>


    Also ein paar Dinge müssen schon beachtet werden beim Abschalten eines Airbag.
    Verboten ist es jedoch nicht - und TÜV Prüfung braucht man auch nicht.


    Der Fahrerairbag ist allerdings nicht mit dem Beifahrerairbag gleichzusetzen. Soweit ich weiss hat VW die im Trapo nicht aus Kundenfreundlichkeit sondern aus Zwang serienmässig verbaut.


    Beim Fahrerairbag wäre ich also vorsichtig und würde mich wirklich genau erkundigen bevor ich den abklemme. Beifahrer ist kein Thema.

  • >>und somit erlischt die betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz
    >Blödsinn!
    >Ein Airbag ist nicht vorgeschrieben. Man kann ihn also ausbauen (lassen!)und stattdessen z.B. ein Ablagefach einbauen. Dadurch wird nicht die Betriebserlaubnis erlöschen. Im T4 Transporter war zumindest der Beifahrerairbag bis zum Schluß ein kostenpflichtiges Extra, genau wie das ABS.


    Ich zitiere hierzu mal ein paar Passagen zur STVZO Thema Airbag:


    <i>Fahrzeuge mit Typgenemigung vor dem 01. 10. 1998
    Nachträgliche Änderung am Airbag-System des Beifahrersitzes dürfen nicht dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags darf nur in einer geeigneten Fachwerkstatt - nur mit Zustimmung des Fahrzeugherstellers oder nach Einholung eines entsprechnenden Gutachtens (§ 2 StVZO bzw. Teilegutachtens nach § 19 Abs, 3 StVZO) - durchgeführt werden. Werden unerlaubte Deaktivierungen vorgenommen, ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) auszugehen. a) Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags mittels eines Schlüsselschalters ist zu als Lösung zulässig. Die Deaktivierung muss durch ein gelbes Dauerlicht angezeigt werden, das für Fahrer und Beifahrer gut erkennbar sein muss. Die Verantwortung für die richtige Schlüsselstellung liegt beim Fahrzeugführer.
    b) Intellegente Sitzplatz-Erkennungs-Systeme sind optimal. Auch bei diesem System ist eine Kontrollleuchte erforderlich, die die Deaktivierung anzeigt.



    Fahrzeuge mit Typgenemigung ab dem 01. 10. 1998 Wenn zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzes beim Front-Aufprall der Beifahrer-Airbag erforderlich ist, ist der Ausbau oder eine Deaktivierung nicht zulässig. Erlaubt sind jedoch Lösungen bei denen
    eine Deaktivierung mit Hilfe einer intellegenten Sitzplatz-Belegungserkennung erfolgt oder
    wenn bei Transport eines Kindersitzes auf dem Beifahrerplatz der Beifahrer-Airbag mit Hilfe eines Schlüsselschalters manuell abgeschaltet wird.
    Ein Abschalten des Beifahrer-Airbags ist jedoch nicht zulässig, wenn hierdurch das gesetzlich vorgeschriebene Niveau sinkt und ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz befördert wird. Die Verantwortung für die Schalterstellung liegt auch hier beim Fahrzeugführer. </i>


    Also ein paar Dinge müssen schon beachtet werden beim Abschalten eines Airbag.
    Verboten ist es jedoch nicht - und TÜV Prüfung braucht man auch nicht.


    Der Fahrerairbag ist allerdings nicht mit dem Beifahrerairbag gleichzusetzen. Soweit ich weiss hat VW die im Trapo nicht aus Kundenfreundlichkeit sondern aus Zwang serienmässig verbaut.


    Beim Fahrerairbag wäre ich also vorsichtig und würde mich wirklich genau erkundigen bevor ich den abklemme. Beifahrer ist kein Thema.

  • Irgendwie geht das hier in die falsche Richtung, habe leider keine Zeit gehabt.
    Was ich gefunden habe warhttp://f8.parsimony.net/forum11736/messages/210234.htm. Es geht nicht um den Fahrerairback. Ich kann einfach nicht glauben, dass der Beifahrerairback nich mit einfachen Mitteln Aktiviert bzw. deaktiviertv werden kann. Es sind doch nur Ströme die umgangen werden und der ganze Scheiss mit dem TÜV macht eh keiner. So hoffe ich für mein Kind, dass nix passiert! Aber die Karre umbauen zu lassen mit TÜV u.s.w. ist schon krank. Also Kind hinten, oder?
    Bevor ich mich an meine Werkstatt des Vertrauens wende (oder es selber mache), möchte ich gerne wissen, ob die Software (Diagnosegerät)zum abschalten/einschalten unabdigbar ist oder meine Variante mit einem Wechselschalter mit 2 Stromkreisläufen auch funktioniert.
    Ich werde mich bei VWh erkundigen, erhoffe aber wenig Hilfe und das ist traurig! Im Clio ist das auch nicht mal soeben getan.
    Dieses ist eine Anregung für die gesamte KFZ Industrie: Wechselschalter Beifahrerairback an/aus für Kinder, ganz einfach!!!!
    Gruß Kai

  • >Dieses ist eine Anregung für die gesamte KFZ Industrie: Wechselschalter Beifahrerairback an/aus für Kinder, ganz einfach!!!!


    Das wäre für die Hersteller kaum ein Problem, aber dann vergißt irgendeiner den Schalter zurückzuschalten und sein Kind wird durchs Auto katapultiert oder ein Beifahrer schwer verletzt, weil der Airbag abgeschaltet war und schon gibt es Millionenklagen. Ist in Amerika wohl heutzutage üblich und bei uns kommt das auch so langsam in Mode. Kann ich irgendwo schon verstehen, daß sic hdie Hersteller da absichern.


    Grüße


    Uwe

  • Ergänzung: Werkstatt muß die Abschaltung einbauen! Bastellösungen sind nicht statthaft, dann ABE wirklich weg.


    MfG
    Roman


    PS: Die Diskussion lief schon ein paar Mal, immer mit demselben Ergebnis: Ausbauen/Stillsetzen geht, aber nur in authorisierter Werkstatt.

  • >1. Rückfrage: Warum willst du den Airbag abschalten?
    >Bei vielen Fahrzeugen kann man wegen der "Babyschaukeln" den Beifahreraurbag von der Werkstatt deaktivieren lassen. Dabei erlischt keinesfalls die Betriebserlaubnis. Warum sollte es beim Fahrerairbag anders sein?
    >Gruß
    >Lutz


    ..weil dort weder eine "Nichtbelegung" noch die "Montage eines Kindersitzes" typisch bzw. während der Fahrt sachlich möglich ist ;)


    MfG
    Roman

  • >Ergänzung: Werkstatt muß die Abschaltung einbauen! Bastellösungen sind nicht statthaft, dann ABE wirklich weg.
    >MfG
    >Roman
    >PS: Die Diskussion lief schon ein paar Mal, immer mit demselben Ergebnis: Ausbauen/Stillsetzen geht, aber nur in authorisierter Werkstatt.



    Aber bestimmt nicht mit einem selbgebauten schalter, und darum ging es in der Fragestellung!

  • >>Ergänzung: Werkstatt muß die Abschaltung einbauen! Bastellösungen sind nicht statthaft, dann ABE wirklich weg.
    >>MfG
    >>Roman
    >>PS: Die Diskussion lief schon ein paar Mal, immer mit demselben Ergebnis: Ausbauen/Stillsetzen geht, aber nur in authorisierter Werkstatt.
    >
    >Aber bestimmt nicht mit einem selbgebauten schalter, und darum ging es in der Fragestellung!


    Korrekt, habe nix anderes behauptet ;)


    MfG
    Roman

  • mir eine Lösung einzubauen, die an- bzw. abschaltbar ist, verzichte ich auf den ganzen Kram. Es sollen ja auch ab und an Erwachsene mal sicher vorne sitzen. Wenn mein 8 Monate alter Sohn vorne sitzt werde ich in Zukunft den Beifahrersitz drehen und den Kindersitz mit Gurten am Beifahrersitz verzurren. In diesem Fall vielleicht die sicherste Lösung für alle. Ich frage aber auf jeden Fall noch in der Werkstatt nach.
    Vielen Dank nochmal für die Reaktionen!
    Gruß Kai

  • >mir eine Lösung einzubauen, die an- bzw. abschaltbar ist, verzichte ich auf den ganzen Kram.


    Wieso? VW baut es doch so ein - nur halt nicht für den Fahrersitz! Beifahrer ist überhaupt kein Thema.


    >Es sollen ja auch ab und an Erwachsene mal sicher vorne sitzen. Wenn mein 8 Monate alter Sohn vorne sitzt werde ich in Zukunft den Beifahrersitz drehen und den Kindersitz mit Gurten am Beifahrersitz verzurren. In diesem Fall vielleicht die sicherste Lösung für alle. Ich frage aber auf jeden Fall noch in der Werkstatt nach.
    >Vielen Dank nochmal für die Reaktionen!
    >Gruß Kai


    MfG
    Roman

  • >>mir eine Lösung einzubauen, die an- bzw. abschaltbar ist, verzichte ich auf den ganzen Kram.
    >Wieso? VW baut es doch so ein - nur halt nicht für den Fahrersitz! Beifahrer ist überhaupt kein Thema.


    Er würde es gerne per Schalter selber ein und ausschalten.
    Das geht bei VW soweit ich weiss nicht zur Nachrüstung im T4.
    Wenns was neues gibt wäre das allerdings interessant.

  • >>>mir eine Lösung einzubauen, die an- bzw. abschaltbar ist, verzichte ich auf den ganzen Kram.
    >>Wieso? VW baut es doch so ein - nur halt nicht für den Fahrersitz! Beifahrer ist überhaupt kein Thema.
    >Er würde es gerne per Schalter selber ein und ausschalten.
    >Das geht bei VW soweit ich weiss nicht zur Nachrüstung im T4.
    >Wenns was neues gibt wäre das allerdings interessant.


    VW bietet für ale Modelle den besagten Schlüsselschalter an. Schaltungstechnisch besteht da kein Unterschied zwischen Golf, Bora und/oder T4. Insofern sollte es auch keine Probleme geben.


    MfG
    Roman

  • Hallo Kai,


    >Dieses ist eine Anregung für die gesamte KFZ Industrie: Wechselschalter >Beifahrerairback an/aus für Kinder, ganz einfach!!!!


    ich war gestern beim Freundlichen, und habe dort ein Beetle gesehen (ein Cabrio), der einen Schalter hatte, mit dem man den Beifahrerairbag abschalten kann - UND das ab Werk.


    Gruss Martin