Auch wenn viele, ob dieser wahrscheinlich immer wiederkehrenden Frage, jetzt Mordgelüste bekommen...stelle ich sie trotzdem ...und hoffe auch auf Antworten:
Auf dem "verkaufsbogen" unserer Caravelle, die wir ab Freitag haben werden, stand "Nutzlast erhöht". Ich habe das so verstanden, als sei sie aufgelastet. Im Brief stehen exakt 2800kg unter zul Ges.gewicht. Reicht das jetzt schon aus zum "steuer sparen", oder muß unser T4 noch aufgelastet werden????
Habe hier oft gehört, dass dieses "Steuerschlupfloch" ab 1.1.05 wegfallen soll, allerdings habe ich jetzt schon von drei VW-Händlern gehört, dass soll nur für Geländefahrzeuge gelten. Was stimmt denn nun??
Vielen Dank für abermals geduldige Antworten...Stephi (die sonst mit "Technik" nix am Hut hat :-))
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>Auch wenn viele, ob dieser wahrscheinlich immer wiederkehrenden Frage, jetzt Mordgelüste bekommen...stelle ich sie trotzdem ...und hoffe auch auf Antworten:
>Auf dem "verkaufsbogen" unserer Caravelle, die wir ab Freitag haben werden, stand "Nutzlast erhöht". Ich habe das so verstanden, als sei sie aufgelastet. Im Brief stehen exakt 2800kg unter zul Ges.gewicht. Reicht das jetzt schon aus zum "steuer sparen", oder muß unser T4 noch aufgelastet werden????Nein - Du musst <b>mehr</b> als 2,8 To zul. ges.Gew. haben.
Allerdings dürfte es nur ein kurzes Gespräch beim TÜV werden, wenn du nach 5 oder 10 KG Auflastung fragst>Habe hier oft gehört, dass dieses "Steuerschlupfloch" ab 1.1.05 wegfallen soll, allerdings habe ich jetzt schon von drei VW-Händlern gehört, dass soll nur für Geländefahrzeuge gelten. Was stimmt denn nun??
Geländewagen kommen in der STVO nicht vor.
Es geht um PKW.Welche Lücken jetzt noch geschaffen werden oder auch nicht sagt Dir Deine Glaskugel.
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Auflastung bedeutet 2805 kg oder mehr. Deiner ist also nicht aufgel.
Die Rückstufung gilt für alle zum Kombinationskraftwagen aufgelasteten, nicht nur Geländewagen, sondern z. B. auch T4. Gruß HNW -
Hej Stephi,
daß Du wohl mehr als die üblichen 990 kg zuladen darst.
Dazu hat VW dann in der Regel stärkere Federn hinten verbaut, was eine Auflastung ziemlich sicher möglich macht.Bei ner echten LKW Zulassung bedeutet dies allerdings auch, daß er bei der Versicherung nicht mehr in die günstige Klasse der Kleintransporter fällt und die Beiträge ziemlich hoch sind.
Das lässt sich aber ziemlich einfach lösen, indem man das Leergewicht etwas durch feste Einbauten erhöht (oder erst mal das tatsächliche Leergewicht durch wiegen feststellt und mit dem im Brief eingetragenen vergleicht; viele T4 wiegen erheblich mehr als angegeben).
Damit ergibt sich dann zwangsläufig eine geringere Zuladung als vorher so daß man wieder in die günstigere Nutzlastklasse unter einer Tonne Zuladung kommt.Übrigens: bei ner LKW Zulassung zahlt man die Steuer immer nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Gruß Fridi
die so einen LKW mit unter 2800 kg fährt
und schon ein wenig von Technik versteht -
Hi, Fridi!
>und schon ein wenig von Technik versteht
Huch, wirklich? - War mir noch garnicht aufgefallen
Gruß,
/dev/null -
Übrigens: bei ner LKW Zulassung zahlt man die Steuer immer nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Gruß Fridi
die so einen LKW mit unter 2800 kg fährt
und schon ein wenig von Technik versteht
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Hallo Fridi,
na da haben wir evtl. Glück
was die Steuer angeht.Habe auch einen TDI 2.5. Chip 139 PS
LKW geschlossen Kasten (Brief & KFZ Schein)
Abgelastet auf 2590 KG
Na denn
Gruß
Thorsten