Hallo
Habe ich gefunden was haltet ihr davon ??
Der Bundesrat hat durch seine Entscheidung den §23.6a in Übereinkunft mit EU-Recht zu streichen, scheinbar die Türe für die Besteuerung von Fahrzeugen nach Gewicht, sofern nicht als LKW beschrieben, geschlossen und angekündigt, daß nun die Bundesländer aufgerufen sind diese Tatsache in der Besteuerung der Fahrzeuge ab dem 01.04.2004 zu berücksichtigen. Jedoch besagt die Richtlinie 70/156 EWG daß Fahrzeuge, die auch gleichzeitig zur Güter- und Personenbeförderung geeignet sind, als Nutzfahrzeuge zu besteuern sind, sofern eine ausreichende Beladung erreicht werden kann. Rechnung ist ganz einfach: Zul. Gesamtgewicht abzüglich Leergewicht, nun muss eine Zuladung je Sitzplatz (abzgl. Fahrersitz) von je 136 Kg erreichbar sein. Bei einem 9-Sitzer also 8x136Kg = 1088 Kg. Ein augelasteter T4 z.B. hat 2805Kg zGG - 1500Kg Leergewicht=1305 Kg, reicht also zur Besteuerung nach Nutzfahrzeugbesteuerungsvorgabe durch die EU.
Damit ist zwar die endgültige Frage nach der zukünftigeren Besteuerung noch immer nicht beantwortet, jedoch wird hier sichtbar, daß auch in Zukunft Möglichkeiten bestehen werden und unter Umständen nur noch ein Musterbeschluss wie der des BFH VII R 115/97 benötigt wird.
Gleichzeitig ist noch nicht bekannt ob Wohnmobile sowie Bürofahrzeuge eine Ausnahmeregelung erhalten werden.