zu Günstigsteuergehtnichtmehrhysterie ????

  • Hallo
    Habe ich gefunden was haltet ihr davon ??



    Der Bundesrat hat durch seine Entscheidung den §23.6a in Übereinkunft mit EU-Recht zu streichen, scheinbar die Türe für die Besteuerung von Fahrzeugen nach Gewicht, sofern nicht als LKW beschrieben, geschlossen und angekündigt, daß nun die Bundesländer aufgerufen sind diese Tatsache in der Besteuerung der Fahrzeuge ab dem 01.04.2004 zu berücksichtigen. Jedoch besagt die Richtlinie 70/156 EWG daß Fahrzeuge, die auch gleichzeitig zur Güter- und Personenbeförderung geeignet sind, als Nutzfahrzeuge zu besteuern sind, sofern eine ausreichende Beladung erreicht werden kann. Rechnung ist ganz einfach: Zul. Gesamtgewicht abzüglich Leergewicht, nun muss eine Zuladung je Sitzplatz (abzgl. Fahrersitz) von je 136 Kg erreichbar sein. Bei einem 9-Sitzer also 8x136Kg = 1088 Kg. Ein augelasteter T4 z.B. hat 2805Kg zGG - 1500Kg Leergewicht=1305 Kg, reicht also zur Besteuerung nach Nutzfahrzeugbesteuerungsvorgabe durch die EU.
    Damit ist zwar die endgültige Frage nach der zukünftigeren Besteuerung noch immer nicht beantwortet, jedoch wird hier sichtbar, daß auch in Zukunft Möglichkeiten bestehen werden und unter Umständen nur noch ein Musterbeschluss wie der des BFH VII R 115/97 benötigt wird.
    Gleichzeitig ist noch nicht bekannt ob Wohnmobile sowie Bürofahrzeuge eine Ausnahmeregelung erhalten werden.

  • >Hallo
    >Habe ich gefunden was haltet ihr davon ??
    >
    >Der Bundesrat hat durch seine Entscheidung den §23.6a in Übereinkunft mit EU-Recht zu streichen, scheinbar die Türe für die Besteuerung von Fahrzeugen nach Gewicht, sofern nicht als LKW beschrieben, geschlossen und angekündigt, daß nun die Bundesländer aufgerufen sind diese Tatsache in der Besteuerung der Fahrzeuge ab dem 01.04.2004 zu berücksichtigen. Jedoch besagt die Richtlinie 70/156 EWG daß Fahrzeuge, die auch gleichzeitig zur Güter- und Personenbeförderung geeignet sind, als Nutzfahrzeuge zu besteuern sind, sofern eine ausreichende Beladung erreicht werden kann. Rechnung ist ganz einfach: Zul. Gesamtgewicht abzüglich Leergewicht, nun muss eine Zuladung je Sitzplatz (abzgl. Fahrersitz) von je 136 Kg erreichbar sein. Bei einem 9-Sitzer also 8x136Kg = 1088 Kg. Ein augelasteter T4 z.B. hat 2805Kg zGG - 1500Kg Leergewicht=1305 Kg, reicht also zur Besteuerung nach Nutzfahrzeugbesteuerungsvorgabe durch die EU.
    >Damit ist zwar die endgültige Frage nach der zukünftigeren Besteuerung noch immer nicht beantwortet, jedoch wird hier sichtbar, daß auch in Zukunft Möglichkeiten bestehen werden und unter Umständen nur noch ein Musterbeschluss wie der des BFH VII R 115/97 benötigt wird.
    >Gleichzeitig ist noch nicht bekannt ob Wohnmobile sowie Bürofahrzeuge eine Ausnahmeregelung erhalten werden.


    Sorry , ChristianL,
    Da halte ich nichts von.
    Die Verordnung sagt überhaupt nicht über Besteuerung aus.
    Sie regelt die Klassifizierung der Fahrzeuge zu Typenklassen.
    Sie ist im übrigen durch eine Folgeverordnung geändert.


    n´Abend Flyer

  • >Der Bundesrat hat durch seine Entscheidung den §23.6a in Übereinkunft mit EU-Recht zu streichen, scheinbar die Türe für die Besteuerung von Fahrzeugen nach Gewicht, sofern nicht als LKW beschrieben, geschlossen ...


    der Paragraph wurde tatsächlich gestrichen, das ist bisher alles. Aber besagt hat er lediglich, daß Fahrzeuge unter 2,8 to grundsätzlich als PKW zu besteuern sind. Das stand im Widerspruch zur EU-Richtlinie. Ich sehe als Folge eher, daß jetzt wieder kleinere Fahrzeuge nach Gewicht besteuert werden könnten und denke, daß die Länder in Zugzwang sind. Entweder drohen Mindereinnahmen, weil wieder Golf, etc. als LKW verstuert werden oder man muß das KF-Steuergesetz insgesamt ändern.


    Grüße


    Uwe

  • >............ und unter Umständen nur noch ein Musterbeschluss wie der des BFH VII R 115/97 benötigt wird.
    >...........
    Meine Rede. Mal sehen, wer's durchzieht. Irgendein Interessenvertreter, z.B. ADAC?
    Und übrigens: Die Länder müssen/sollen es umsetzen? Bis 1.4. bzw. 1.5.2005? Von jetzt an zeitlich gerechnet? Hahahahaha!!! Meine Devise: weiter beobachten und sich amüsieren. Schlimmstenfalls wird es real; überrascht ist dann keiner: Aber wahrscheinlich kommt etwas dazwischen, was heute noch gar nicht absehbar ist. Gruß HNW, entspannt zurückgelehnt

  • Soeben bei eBay gefunden:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…4769&item=7936913669&rd=1



    Daraufhin habe ich mit dem Finanzamt telefoniert und nachgefragt ob Bürofahrzeuge genau wie Wohnmobile ausgenommen werden und auch ab 04/05 weiter nach Gewicht besteuert werden; Antwort : JA!!!


    Eine entsprechende Anweisung wird es in schriftlicher Form im Januar geben. Somit wäre das Rätsel ein Stück weit aufgeklärt.
    Meiner ist schon aufgelastet, werde mal bei meinem TÜV nach Umschreibung zum Bürofzg. fragen und euch dann neues berichten.

  • Ich habe neulich mal mit dem nächstgelegenen TÜV telefoniert und gefragt, was sie für die Umschreibung eines Multivans zum Bürofahrzeug erwarten. Gelächter war die Antwort, Bürofahrzeuge gebe es ja schon lange nicht mehr.


    Was ist da dran?


    Grüße,


    erko

  • >frag doch mal an bei der DEKRA


    Hab ich, die meinten, Umschreibungen mache in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV. Das ist alles offenbar der ganz normale Wahnsinn ...