leicht OT: zahlt die Versicherung bei Aufbruch nichts?

  • Moin
    hat nun nichts mit meinem T4 zu tun, aber einer Freundin von mir haben sie letzte Nacht ihren mühsam zusammengesparten Altpolo aufgebrochen. Tür brutalst mit einem größeren Eisen aufgestemmt und dann versucht, den Wagen kurz zuschließen. Dabei haben sie sämtliche Kabel herausgerissen. Das Kurzschließen schlug fehl, haben dann ein paar alte Joggingschuhe und eine Tüte Gummibärchen !!!!!!mitgehenlassen.
    Der Wagen stand in einer soliden Wohngegend Lübecks und ist über 10 Jahre alt.
    Warum gerade dieser alte Polo , wo es in der Straße wimmelt von Astras, Golfs, 3-er BMW's usw.
    Die Versicherung beteuert, sie habe mit so einem Fall nichts zu tun und wird nichts ersetzen oder zahlen? Kann das sein ?


    Gruß Klaus

  • Hi,


    zum ersten: Beileid.
    zum zweiten: Sie haben halt gedacht, denn kriegen sie zum laufen (alle anderen hatten wahrscheinlich wfs)
    zum dritten: Die Teilkasko muss zahlen, die Haftpflicht wird es nicht tun.


    Tomy

  • >Hi,
    >zum ersten: Beileid.
    >zum zweiten: Sie haben halt gedacht, denn kriegen sie zum laufen (alle anderen hatten wahrscheinlich wfs)
    >zum dritten: Die Teilkasko muss zahlen, die Haftpflicht wird es nicht tun.
    >Tomy
    Nochwas: Da die Leute ja was mitgenommen haben, ist es Diebstahl, da muss die TK eigentlich ran. Wenn sie es 'nur' aufgebrochen hätten, könnte sie evtl. auf Vandalismus plädieren.


    Tomy

  • ....normalerweise zahlen die nur, wenn was geklaut worden ist, was zum Fahrzeug gehört. Also damit fest verbundene Sachen wie Radio, Airbag, Aschenbecher ;)
    Andere Sachen wie Handy, Schuhe oder Jacken, die sind normalerweise nicht mit versichert!


    TdiKi

  • Es war Diebstahl. Das Auto wurde aufgebrochen, um daraus etwas zu stehlen (sog. ED = Einbruchdiebstahl).
    Im Zusammenhang mit einem Diebstahl oder Diebstahlversuch entstandenen Schäden sind über die TK abgedeckt, auch wenn es nicht zum Diebstahl gekommen ist, weil die Täter gestört wurden usw.
    Da hier ein Diebstahl (die Tüte Gummibärchen wurde ja geklaut) vorliegt, ist die Sache eindeutig. Allerdings werden die Gummibärchen nicht ersetzt :D
    Daß bei einem Einbruch der Schaden am Fahrzeug oft größer als der Wert der Beute ist, wissen auch die Versicherungen.