Neue Steuergesetzgebung - Verständnisfrage...

  • Guten Morgen, liebes Forum!


    Mal eine Verständnisfrage:
    Es ja nun noch nicht klar ist was kommen wird oder was nicht kommen wird für aufgelastete Fahrzeuge, und da stellt sich mir nun die Frage ob bis zu einer entgültigen Entscheidung eines jeden Bundeslandes eigentlich auch ALLE aufgelasteten Fahrzeuge weiter wie bisher besteuert werden. Die Diskussion bezog sich bisher immer nur auf WoMo's...


    Wenn also bis zum 1.5. keine Einigung erzielt sein sollte, dann würde doch auch meine aufgelastete Caravelle mit AAB weiterhin bis auf Weiteres nach Gewicht besteuert werden. Oder liege ich da falsch?


    Danke,
    Gruß
    Gonzo Caravelle 2,4D

  • Hallo,


    für die PKW (die sogenannten Kombinationskraftwagen) ist der Käse ganz definitiv gegessen und zum 1. Mai kommen die neuen Steuerbescheide. Strittig ist nur noch die Praxis für die Wohnmobile. Bis zur Klärung wird die bisherige Steuerpraxis (Gewichtsbesteuerung) beibehalten.


    Viele Grüße


    Kai

  • > Bis zur Klärung wird die bisherige Steuerpraxis (Gewichtsbesteuerung) beibehalten.


    Sehe ich anders. Wenn ich recht informiert bin, tritt ab 1.5. die Änderung in Kraft. Man will jedoch noch diskutieren, ob Wohnmobile ausgeschlossen werden.


    Eine solche Diskussion kann in viele Richtungen gehen. Nachdem nun auch die Feinstaub Diskussion in vollen Gange ist, glaube ich nicht, dass es eine einfache Lösung geben wird. Eher könnte ein Kompromiss dabei herausrauskommen.

  • >die Änderung tritt in Kraft. Wohnmobile werden vorerst ausgenommen, bis hier eine endgültige Lösung gefunden worden ist.


    Offiziel ist es doch so, dass in Bayern die Finanzbehörden angewiesen wurden derezit keine Bescheide zu verschicken welche die Besteuerung nach Hubraum bei Wohnmobilien vorsehen. Ich kann dabei nicht ersehen, dass Wohnmobile ausgenommen sind.

  • >Offiziel ist es doch so, dass in Bayern die Finanzbehörden angewiesen wurden derezit keine Bescheide zu verschicken welche die Besteuerung nach Hubraum bei Wohnmobilien vorsehen. Ich kann dabei nicht ersehen, dass Wohnmobile ausgenommen sind.


    Richtig. Wohnmobile erhalten vorerst keine neuen Steuerbescheide. Sie sind ausgenommen, denn alle anderen Kombinationskraftwagen werden künftig nach Hubraum wie PKW besteuert. Wir sagen doch das gleiche.


    Im übrigen: in Bayern gab es diese Anweisung nur, da man vorher die Finanzbehörden angewiesen hatte, WoMos auch nach Hubraum zu besteuern und dann zurückrudern musste. In den anderen Bundesländern bleibt eh alles beim alten.


    Solange, bis sich die Finanzministerien der Länder auf der Tagung Ende Mai hoffentlich auf eine neue Lösung verständigt haben und diese Lösung dann umgesetzt ist. Unter Umständen muss hier das KFZ-Steuergesetz geändert werden (s. Link).


    Grüße


    Kai



    letzter Stand und mögliche Entwicklungen

  • >Richtig. Wohnmobile erhalten vorerst keine neuen Steuerbescheide. Sie sind ausgenommen, denn alle anderen Kombinationskraftwagen werden künftig nach Hubraum wie PKW besteuert. Wir sagen doch das gleiche.


    Eben nicht! Sie sind nicht ausgenommen sonder wie auf dem von dir hinterlegten Link auch steht nur ausgesetzt.


    Das heißt, damit die Besteuerung nach Hubraum nicht kommt, müssen sich die Herren Politiker einigen. Und wie wo anders schon vermutet, glaube ich nicht,
    dass man an Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter im Moment noch Steuergeschenke vergibt. Es wird alles auf einen Kompriss rauslaufen, bei dem vielleicht alle Seiten etwas davon haben

  • Also, vielen dank erst mal für die beiträge.
    Meine Frage zielte eher dahin ab, ob ich nun schon vor dem 1.5.05 meine Caravelle als WoMo zulassen soll, oder ob das (nach heutigem Stand) noch egal ist...? Also vielleicht gar nicht ummmelden (bis eine Entscheidung getroffen worden ist)? So könnte man sich zunächst den Gang zum TÜV und zur Zulassungsstelle sparen...


    Wenn es allerdings schon heute klar ist daß Kombinationsfahrzeuge (PKW) über 2,8 Tonnen auf jeden Fall nach Hubraum versteuert werden, dann würde es ja schon Sinn machen umzumelden, oder?


    Danke,
    Gruß
    Gonzo Caravelle 2,4D

  • neben der Steuer ist für ein Womo in der Regel die Versicherung deutlich günstiger. Ausserdem besteht das Risiko, daß die Wohnmobilumtragung in der Zukunft schwerer wird als heute (Kaffeesatz).


    Viele Grüße


    Kai

  • So hab ich mir das auch gedacht. Die Versicherung ist billiger, also jetzt ummelden, bevor der große run beginnt.


    Falls die Steuer höher wird, ist wenigstens die Versicherung günstiger.
    Falls die Steuer gleich bleibt, hab ich gewonnen.


    Beim California ist es ja kein Problem ein WoMo daraus zu machen. (Die Flügelschrauben des Kochers müssen noch durch Schrauben ohne Flügel ersetzt werden!????? so der TÜV)


    Gruß
    cc-rider
    (TDI CC syncro)