Was macht Sinn? PKW,So.Kfz-Womo oder "LKW"?(T4 Anschaffung)Steueränderung 1.Mai

  • Morgen!
    Bei den ständigen Raubritterzuschlägen muß man sich ja jetzt tunlichst
    hüten die falsche Zulassungsart anzuschaffen. Das Fahrzeug soll 2
    Personen als Freizeitfahrzeug dienen (Auf jeden Fall Quick out - Mö-
    belierung wegen 2-fach - Nutzung).
    Mein Wissensstand ist: LKW Steuer günstig,Vers. teuer, So-Kfz-Womo beides
    teuer, PKW ebenfalls oder irre ich da?
    Herzlichst MichaeL

    Gibt´s ne alternative zu nem VW Bus ???

  • Das Thema der letzten Wochen - und die bisherige Antwort: Keine Ahnung - weil es ist noch nichts 100% ig entschieden. Bemühe mal die Suche und gib Steuer oder 2,8 to ein. Da hast du Lesestoff. Imho wird nur eine bessere Schadstoffklasse helfen. Ausnahme könnten So. KFZ Womo werden, da darüber noch beraten werden soll ( Ende Mai ). Bei Doppelnutzung würde ich ihn dann als LKW anmelden - auch wenn du nur 2 Sitzplätze brauchst - allerdings langt dann die Versicherung gut zu.


    LG
    Spencer



    Problematik zur Umrüstung des T4 von Euro 1 auf Euro 2

  • > Bei Doppelnutzung würde ich ihn dann als LKW anmelden - auch wenn du nur 2 Sitzplätze brauchst - allerdings langt dann die Versicherung gut zu.


    Versicherung:
    Das hält sich in Grenzen, wenn die Nutzlast unter 1000kg bleibt. Dann gibt es den erheblich günstigeren 'Kleintransportertarif'. Ab 1000kg Nutzlast wird es tatsächlich richtig teuer. Ggf ist das Leergewicht genau festzustellen und zu ändern wenn dies höher ist, als das eingetragene Leergewicht.
    Die Angabe unter Ziffer 33 (Bemerkungen) "Leergwicht von xxxxkg bis xxxxkg je nach Ausrüstung und Ausstattung" zählt nicht. Nur die Differenz zwischen Ziffer 14 und Ziffer 15 im Brief ist für die Nutzlast massgebend. Ansonsten ist ggf. das zul. Ges.-Gew. anzupassen. Eine Ablastung ist meist sehr unproblematisch und fast nur eine Formsache -Eintragung im Brief und Ausstellung eines neuen KFZ-Scheins-.


    Steuer:
    Hab gestern noch mit dem Bereichsleiter der KFZ-Steuerstelle in Berlin telefoniert....
    Für die steuerliche Anerkennung als LKW ist in jedem Fall eine vollkommen geschlossene Trennwand zwischen Fahrerkabine und Ladefläche erforderlich (auch kein Schiebefenster) und es sind nur 2 bis 3 Sitzplätze "in der ersten Reihe" erlaubt.
    So ist z.B. ein Doppelkabiner mit Rücksitzbank steuerlich(!) grundsätzlich nicht(!) als LKW anzuerkennen. Einzig eine Entfernung der Rücksitzbank, und Unbraucbarmachung der Gurtbefestigungpunkte mit Austragung der Sitzplätze kann evtl. helfen. Näheres ist mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.


    Screwdriver

  • Auflasten noch sinnvoll?




    Es gab eine interne Sitzung eines grossen Autoimporteurs gemeinsam mit Händlern und Verantwortlichen der Bundesregierung, auf welcher u.a. dieses Thema erörtert wurde.
    Ergebnisse: (welche natürlich nicht an die grosse Glocke gehängt werden.)


    1. Es wird mit 99 % iger Sicherheit Bestandsschutz bezüglich der KFZ-Steuer der PKW-Kombinationskraftwagen über 2800 kg !! geben (d.h.: Es bleibt bei den ca. 172,50 Euro, auch nach dem Stichtag, wenn die Fahrzeuge vorher aufgelastet worden sind).
    2. Es werden die Wohnmobile mit 99%er Sicherheit steuerlich wie bisher behandelt werden. (d.h.: Es soll bei der niedrigen KFZ-Steuer auch nach dem Stichtag bleiben).
    3. Es werden ab dem 01.05.2005 keine Auflastungen auf über 2800 kg für PKW-Kombinationskraftwagen vom Finanzamt anerkannt werden (d.h.: Diese Fahrzeuge werden ab 01.05.2005 wieder hubraumbesteuert, es sei denn, sie waren vor dem Stichtag auf über 2800kg aufgelastet!!). Dies gilt für 4x4`s und Busse! Es wird den Begriff Kombinationskraftwagen in der StVZo nicht mehr geben.
    4. Es können zu 99,9 % nach dem Stichtag noch diverse Busse und 4x4`s auf Sonder-KFZ Wohnmobil über 2800kg !!! umgebaut werden und bekommen dann immer noch die niedrige KFZ-Steuer von ca. 172,50 Euro. ( Dies wiederum heißt, dass Sie Ihr Fahrzeug mit einem Gutachten von uns auf über 2800kg auflasten müssen, und es auf Sonder-KFZ Wohnmobil umbauen müssten. Wir arbeiten an einem preisgünstigen „Womobi-umbausatz“ !!,
    ( Mehrkosten. Vorteil: i.d.R. auch noch günstigere Versicherung )
    5. Evtl. wird der Stichtag 01.05.2005 auf Ende des Jahres 2005 verschoben !!!!!


    Wir können Ihnen jedoch diese Aussagen leider nicht definitiv garantieren, da wir diese Aussagen natürlich auch nicht schriftlich bekommen. Denn die entsprechenden offiziellen Stellen würden sich natürlich logischer weise ins eigene Fleisch schneiden, wenn dies offiziell bekannt gemacht würde. Alle Bus- und Geländewagenfahrer lasten Ihre Fahrzeuge noch vor Mai 2005 auf 2805kg oder mehr auf, und der Effekt für die Finanzämter wäre dahin. Sprich: Sie würden keine Mehreinnahmen durch die Hubraumbesteuerung haben, zumindest nicht mehr von den Fahrzeugen, welche im Moment schon zugelassen sind!
    Deshalb können wir Ihnen dies, jedoch ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs, erklären.
    Wir bitten Sie, uns zu vertrauen, und bestätigen Ihnen, die obigen Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben und können Ihnen nur raten die Auflastung noch vor dem Stichtag zu machen.
    Aber wie gesagt, ein Restrisiko von 1 %, bzw 0,1 % besteht!


    Mit freundlichem Gruß


    Kess-Tech GmbH

  • >Es gab eine interne Sitzung eines grossen Autoimporteurs gemeinsam mit Händlern und Verantwortlichen der Bundesregierung, auf welcher u.a. dieses Thema erörtert wurde.


    >1. Es wird mit 99 % iger Sicherheit Bestandsschutz bezüglich der KFZ-Steuer der PKW-Kombinationskraftwagen über 2800 kg !! geben (d.h.: Es bleibt bei den ca. 172,50 Euro, auch nach dem Stichtag, wenn die Fahrzeuge vorher aufgelastet worden sind).



    Dies hätte keinerlei Vorteile für die oben genannte Gruppen. Daher wage ich dies zu bezweifeln. Zudem gibt es Steuerlich bisher keinen Bestandsschutz.


    Entweder du willst hier einige die auf heißen Kohlen sitzen veralbern oder wurdest selbst falsch informiert. Händler und Importeur haben nichts von den bereits verkauften Fahrzeugen. Und Bayern hat aufgrund eines wirtschaftlichen Aufschreies eingelenkt. Schließlich wird weiterhin verdient an jedem neu zugelassenen Fahrzeug und auch das behält die Beschäftigung.


    Alle die, welche es am schlimmsten Treffen wird, hat von Seiten der Wirtschaft und der Politiker keinerlei Lobby.

  • daß die noch versuchen fix was zu verdienen, bevor die Quelle dichtgemacht wird, ist ja klar.....


    Bezeichnend: für meinen T4 LR (7DB) wird die Auflastung auch für 346,84 € angeboten, obwohl die mich keinen Cent (außer das Fax zu VW und die TÜV+Zulassungsgebühren)gekostet hat.


    Ohne Worte.....




    http://www.pkw-auflastung.de/