Also Gemeine , habe folgendes problem .War heute mit einem T4 AAB 93" beim TÜV
um ihn Aufzulasten . Der ist bereits schon eine (Womo) SO. KFZ und somit die hälfte Arbeit schon gemacht .Die Tech. vorraussetzungen und umbauten zur Auflastung wurden Ordnungsgemaß erfüllt . Das ganze ist an einer kleinigkeit im Gutachten gescheitert. Das Fzg wurde 1999 zum So. KFZ umgeschriebenund im Schein ordungsgemäß eingetragen . Die Gutachten zur Auflastung ( ich glaub ich hab 3-4 verschiedene Gutachten ! ) betreffen NUR "pkw geschlossen" und keine "So. KFZ" !!!!!! Der Prüfer hat sich bemüht und noch mal nachgehakt -
NIX ZU MACHEN !! Das ist eine spitzfindigkeit und macht Tech. keinen unterschied ,aber juristisch .....
Wer hat ein Gutachten rumliegen in dem ein "So. KFZ" aufgelastet werden kann ?
Gruß
Josef