Zusatzsitzbank für WoMo California eintragen lassen

  • ich habe eine umgebaute T3-Zusatzsitzbank für den T4-California und würde gerne statt mit zulässigen 4 Personen mit 6 Personen fahren, offiziell versteht sich.


    Wie steht es mit TÜV-Abnahme da natürlich keine ABE vorliegt, Eintrag in den Papieren zwecks mehr Personen, Status als WoMo, Auflastung zwecks Steuerersparnis, ...?


    Hat hier jemand aktuelle Infos, die mir weiterhelfen könnten ?


    merci...

  • >ich habe eine umgebaute T3-Zusatzsitzbank für den T4-California und würde gerne statt mit zulässigen 4 Personen mit 6 Personen fahren, offiziell versteht sich.
    >Wie steht es mit TÜV-Abnahme da natürlich keine ABE vorliegt, Eintrag in den Papieren zwecks mehr Personen, Status als WoMo, Auflastung zwecks Steuerersparnis, ...?
    >Hat hier jemand aktuelle Infos, die mir weiterhelfen könnten ?
    >merci...



    Du brachst die Personenzahl nicht in die Papiere eintragen lassen. Das ist unerheblich.


    Was geprüft werden muß, ist die technische Einrichtung (Eignung, Befestigung und Gurte). Beachtet werden muß auch die Zuladung.


    Rapido

  • maßgeblich für die Differenz aus Leergewicht und zulässigen Gesamtgewicht.
    Als Beispiel: wenn das Womo bereits LG 2300 kg hat und 4 Personenzulassung bei zul. Gesamtgewicht von 2800 kg wird es schwer werden zusätzliche Sitzplätze mit zusätzlicher Bestuhlung und somit höherem Leergewicht eingetragen zu bekommen, da dies beim Womo etwas anders gehandhabt wird, wie beim PKW.
    Das Problem mit seiner T3-Bank wird aber eher sein, dass er keinen Nachweis über die Festigkeit dieser Bank erbringen kann und somit die Zulassung (normalerweise) auch nicht erfolgen kann.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • <center>http://people.freenet.de/nesretep/Plaetze.jpg</center>



    >maßgeblich für die Differenz aus Leergewicht und zulässigen Gesamtgewicht.
    >Als Beispiel: wenn das Womo bereits LG 2300 kg hat und 4 Personenzulassung bei zul. Gesamtgewicht von 2800 kg wird es schwer werden zusätzliche Sitzplätze mit zusätzlicher Bestuhlung und somit höherem Leergewicht eingetragen zu bekommen, da dies beim Womo etwas anders gehandhabt wird, wie beim PKW.
    >Das Problem mit seiner T3-Bank wird aber eher sein, dass er keinen Nachweis über die Festigkeit dieser Bank erbringen kann und somit die Zulassung (normalerweise) auch nicht erfolgen kann.
    >Schöne Grüße
    >Mobil-Man



    "Du brauchst die Personenzahl nicht in die Papiere eintragen lassen. Das ist unerheblich."


    Die Eintragung (!!!!) der Personenzahl ist nicht wichtig. Das ist nunmal so. In einem Bus, in dem nur 4 Personen eingetragen sind, kann ich ohne Probleme 6 Personen befördern, solange die Sitzgelegenheit und die Schutzeinrichtungen zugelassen sind und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.


    Rapido

  • >>maßgeblich für die Differenz aus Leergewicht und zulässigen Gesamtgewicht.
    >>Als Beispiel: wenn das Womo bereits LG 2300 kg hat und 4 Personenzulassung bei zul. Gesamtgewicht von 2800 kg wird es schwer werden zusätzliche Sitzplätze mit zusätzlicher Bestuhlung und somit höherem Leergewicht eingetragen zu bekommen, da dies beim Womo etwas anders gehandhabt wird, wie beim PKW.
    >>Das Problem mit seiner T3-Bank wird aber eher sein, dass er keinen Nachweis über die Festigkeit dieser Bank erbringen kann und somit die Zulassung (normalerweise) auch nicht erfolgen kann.
    >>Schöne Grüße
    >>Mobil-Man
    >
    >"Du brauchst die Personenzahl nicht in die Papiere eintragen lassen. Das ist unerheblich."
    >Die Eintragung (!!!!) der Personenzahl ist nicht wichtig. Das ist nunmal so. In einem Bus, in dem nur 4 Personen eingetragen sind, kann ich ohne Probleme 6 Personen befördern, solange die Sitzgelegenheit und die Schutzeinrichtungen zugelassen sind und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
    >Rapido


    O.g. Urteil von 1975 bezieht sich zum einen
    - auf §34 der STVZO - dieser behandelt heute nur noch Achslast und Gesamtgewicht
    Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme usw werden inzwischen in $35a behandelt,
    - auf PKW


    Darüber hinaus gilt auch für PKW:
    Kinder dürfen grundsätzlich nicht ungesichert - also ohne eigenen Sitzplatz mitgenommen werden. Das kostet 40 EUR und 1 Punkt. 3. kinder auf einer 2er Sitzbank ist verboten.


    Wenn also im PKW mehr Leute als Sitzplätze dann nur Erwachsene ;)




    diverse Testscripte