Ärger mit Zahnriemen und WaPu

  • Hallo,


    ich bin seit Juli Besitzer eines 98er CC TDI (ACV ca.97 Tkm). In der Anzeige und beim Verkaufsgespräch (war ein Privatverkäufer) war immer von einem bereits druchgeführtem Zahnriemenwechsel incl. neuer WaPu die Rede. "Er würde die Rechnung dafür im moment aber nicht finden"...Auf mein nachhaken hin hat er mir versichtert, dass der Wechsel durchgeführt wurde. Da alles sehr vertrauenswürdig aussah (Familie + Tochter...) hab ich mich damit zufrieden gegeben. Jetzt im nachhinein war das wohl ein Fehler, denn heute ab ich mir das ganze nach dem Ölwechsel mal genauer angeschaut (hätt ich wohl besser früher machen sollen)... und siehe da, es ist noch die alte WaPu (18 Zähne) verbaut. Meine Befürchtung ist nun, das weder Riemen und WaPu gewechselt wurden. Jetzt interessiert mich Eure Meinung zu der Geschichte.... hab ich da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten die Kosten für den Wechsel dem Verkäufer nachträglich in Rechnung zu stellen (Ein Freund von mir war Zeuge des Verkaufs)... oder hab ich da eher schlechte Karten, da Privatgeschäft?


    Danke für euere Antworten


    oliver

  • Moin,


    meine Meinung als interessierter Laie:


    1. Je nach dem, wann und wo der ZR-Wechsel durchgeführt wurde, kann sehr wohl noch eine alte WaPu verbaut worden sein. Etwas mehr 'Beweise' als die 18 Zähne braucht es da wohl doch.


    2. Wenn der Wechsel tatsächlich nicht durchgeführt, dieser aber 'beworben' wurde, dann liegt ein Mangel vor, der vom Verkäufer zu beseitigen ist. Und in diesem Fall (falsche Angaben, versteckter Mangel) ist es irrelevant, das der Verkäufer Privatmann ist.


    3. Ich würde erstmal freundlich mit dem Verkäufer reden und zu versuchen, Geld für den ZR-Wechsel von ihm zu bekommen. Ein dezenter Hinweis auf einen bekannten Rechtsanwalt könnte dabei hilfreich sein ;)


    4. Lass Dir nicht so viel Zeit mit dem ZR-Wechsel.


    zaydo

  • >Moin,
    Moin ist gut um 19.00 Uhr...aber trotzdem danke;-)


    >2. Wenn der Wechsel tatsächlich nicht durchgeführt, dieser aber 'beworben' wurde, dann liegt ein Mangel vor, der vom Verkäufer zu beseitigen ist. Und in diesem Fall (falsche Angaben, versteckter Mangel) ist es irrelevant, das der Verkäufer Privatmann ist.

    So sehe ich das auch...
    Leider ist das nicht der einzige "versteckte" Mangel. Der erste war eine Beule in der Heckklappe (incl. Lackschaden), der mit einem D-Aufkleber geschickt unter dem beim Verkauf montierten Fahrradträger versteckt wurde... nun das ist ja nicht unbedingt lebenswichtig wie z.B. Zahnriemen und somit der Motor. Deshalb bin ich jetzt eben sehr mistrauisch, was den Wechsel angeht. Was hälst Du davon, wenn ich erstmal versuche die Rechnung bzw. die Werkstatt genannt bekomme und wenn das nicht möglich sein sollte, ist doch was faul, oder?

  • Hallo,
    falls Dein Verkäufer die Rechnung nicht "findet", soll er Dir das Autohaus nennen in denen er den Zahnriemen- bzw. Wasserpumpenwechsel hat machen lassen. Wenn das ein VAG Betrieb war, dann können die Dir genau sagen, was gemacht worden ist und was nicht. Ich selbst habe eine Auskunft über die Reparatur meines Autos bekommen, obwohl die Reparatur 5 Jahre zurück lag.


    Viele Grüsse, Jo