Anerkennung der Auflastung mit Womo-Eintrag !

  • Hallo werte Gemeinde!
    Ich habe meinen T4 2,5 tdi EZ2001 auflasten lassen, gleichzeitig wurde aus dem PKW ein sonder-kfz Womom über 2,8 t zGg!
    Soweit so klar.
    Die TÜV-Prüferin hat etwas auszusetzen,was sich aber geregelt hat.
    Strassenverkehrsamt hat anstandslos umgeschrieben.


    Das Finanzamt sieht den Eintrag sehr kritisch......!Womo-Steuer.......
    Man möchte wissen,ob auch ein Schrank im Womo eingebaut sei,und ob ein installierter Kocher vorhanden ist.
    Natürlich soll auch eine Spülmöglichkeit drin sein.


    Davon hat die TÜV-Tante nix erwähnt,als Gegenleistung hat Sie mir ein Vorzelt als mitzuführen eingetragen.


    Ich habe beim TÜV eine Schlafstatt und eine Kochmöglichkeit(Oma´s 2 Plattenkocher) sowie eine Spülmöglichkeit(Opa´s alte Spülschüssel) vorgezeigt.
    Damit war´s echt ok!
    Beim Fa(Finanzamt) heißt es auf einmal ganz was anderes.
    Es interessiert nicht was der Tüv schreibt,sondern was der Tüv Nord vorschreibt.


    Das Problem scheint erst durch die Auflastung wichtig geworden zu sein.
    Schließlich fehlen dann von mir über 220 Teuronen.
    Wie kann man dem Fa begegnen,ohne ala "Falling down" durch die Behörde zu wandern??


    Ich habe eine Behördenversion mit 2 Schiebetüren,so ganz einfach läßt sich nix einbauen.


    Ob Ihr nen Toip habt.
    Christoph

  • tja übel,übel.


    Das Finanzamt fordert für Womo ü. 2,8t zusätzlichen Stauraum,Spüle,Kocher!


    Hast das nicht,dann ist auch nix mit Steuern sparen. Das ist Fakt und daran ist auch nichts zu rütteln.


    R.