Das Thema Steuererhöhung für aufgelastete PKW ist ja nun hinreichend bekannt.
Um meinen T4 als LKW anzumelden, habe ich mich erst beim TÜV und dann beim Finanzamt nach den Umbaubedingungen erkundigt. Was mir der TÜV erzählt hat war ja noch ziemlich human. Laderaum etc. Mein Finanzmensch aus Hannover hat mir erzählt, dass bei einer Vorführung kontrolliert wird, das die seitlichen Scheiben und Dichtgummis ausgebaut sein müssen. Anschließend muss eine Verblechung von außen erfolgen.
In der 27ten Verordnung der Straßenverkehrszulassung mit Wirkung zum 01.05.2005 steht zwar unter Umbauten, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht sein müssen, jedoch nicht wie.
Wer hat ähliche Erfahrung gemacht. Ist es rechtens von meinem Finanzamt solche Bedingungen zu stellen ??? Gibt es gesetzliche Texte hierzu ??
Ich habe das Gefühl, man will uns nur schikanieren.
Vielen Dank für eure Hilfe