T4 als LKW Verblechung der Scheiben

  • Das Thema Steuererhöhung für aufgelastete PKW ist ja nun hinreichend bekannt.
    Um meinen T4 als LKW anzumelden, habe ich mich erst beim TÜV und dann beim Finanzamt nach den Umbaubedingungen erkundigt. Was mir der TÜV erzählt hat war ja noch ziemlich human. Laderaum etc. Mein Finanzmensch aus Hannover hat mir erzählt, dass bei einer Vorführung kontrolliert wird, das die seitlichen Scheiben und Dichtgummis ausgebaut sein müssen. Anschließend muss eine Verblechung von außen erfolgen.


    In der 27ten Verordnung der Straßenverkehrszulassung mit Wirkung zum 01.05.2005 steht zwar unter Umbauten, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht sein müssen, jedoch nicht wie.


    Wer hat ähliche Erfahrung gemacht. Ist es rechtens von meinem Finanzamt solche Bedingungen zu stellen ??? Gibt es gesetzliche Texte hierzu ??
    Ich habe das Gefühl, man will uns nur schikanieren.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Die Fenster sind noch wie sie waren, und ich zahl 160Eur. Ob es sich aber lohnt, sich absichtlich mit dem Finazamt anzulegen ist fraglich. Kauf Dir vieleicht besser einen Kasten ohne Fenster.


    Gruß
    mannimmond - dessen Dokawunsch dem Finanzamt zum Opfer viel (die wollten PKW-Steuer dafür)