Umschreiben auf Wohnmobil......

  • Hallo zusammen,
    war heut erst mal beim hiesigen TÜV um einfach mit dem Prüfer zu besprechen was denn eingebaut/umgebaut werden muss an meinem MV um die Wohnmobilzulassung zu bekommen. Hier O-Ton Prüfer "Na ja Tisch und Bett hat er ja ; nen rutschfesten Boden (wozu denn dasfrag ich mich???) hat er auch, bleibt nur noch Einbau eines Schrankes, einer Spüle mit Abwasserführung und der Festeingebaute Kocher... und wieviel Sitzplätze hat der Wagen?" Meine Antwort nach Einbau eines Schrankes etc. werden es noch 6 sein. Darauf " Das sind zuviele ... der zweck soll ja Wohnmobil sein und nicht Personentransport!" Ich frag mich nur was macht jemand der 6 Sitzplätze und auch so viele Schlafplätze in seinem Alkovenmobil hat? Sitze ausbauen? Leute mit dem Zug nachreisen lassen? Im Ernst zu dem Prüfer fahr ich garantiert nicht mehr.
    Wäre nett wenn mir hier jemand Auskunft über seine Erfahrungen mit dem TÜV berichten könnte...
    MfG
    Detlev GM

  • also dass der Kocher fest eingebaut sein muss, ist schon mal nicht relevant, da in der aktuellen Version des Merkblatts 740 vom TÜV ganz klar definiert ist, dass der Kocher nicht zwingend fest eingebaut sein muss. Aber es muss ein Kocher sein, welcher für den Betrieb in Fahrzeugen geprüft und zugelassen sein muss. Gaskartuschenkocher, egal welche Ausführung sind jedenfalls nicht mehr zugelassen, auch wenn dieser eine Zündsicherung hat.
    Zugelassen sind nur noch "drucklose" Kocher, also Spiritus (z.B. Origo) oder strombetriebene Herdplatten (egals welche Funktionsweise). Bei den Herdplatten ist es aber so, dass diese, wenn als Kocher mitgeführt, nur über einen nach VDE-Norm ausgeführten Stromanschluss im Fahrzeug betrieben werden dürfen.
    Also nix mehr mit Kabelführung durch Fenster oder Türdichtungsgummi, sondern 230-V-Anlage fachgerecht montiert.
    Aber mit den Sitzplätzen liegt er gar nicht so verkehrt. Es ist zwar noch nicht beschlossen, aber beim WOMO sollen nur noch soviele Sitzplätze eingetragen werden können, wie auch Schlafplätze vorhanden sind (was ja eigentlich auch nachvollziehbar ist). Gut, man kann auch argumentieren, dass Mitreisende teilweise auch in einem Zelt/Vorzelt schlafen werden, aber das ist wiederum kein Bestandteil des WOMOS. Aber wie gesagt, dies ist "noch" kein Beschluss und auch noch nicht in Kraft. Ebenso wenig, wie die Forderung, dass im Bereich der Küche eine Stehhöhe von mind. 1qm gegeben sein soll, was aber auch schon bei manchen TÜV´s in unserem Land verlangt wird.
    Auch steht schon jetzt fest geschrieben, dass ein eingebauter Küchenbloch mit "bordeigenem" Werkzeug nicht demontierbar sein darf, sonst gilt er nicht als Festeinbau, sondern als Zubehör, was wiederum den ursprünglichen Charakter des Fahrzeug nicht verändert, als PKW bleibt. Zudem ist es eine Vorgabe, dass der Küchenblock unter jeder Bedingung "voll nutzbar" sein muss, also auch wenn z.B. die Sitzbank zur Liegefläche ausgezogen ist, muss sowohl der Stauraum zugänglich, wie auch eine evtl. eingebaute Kühlbox nutzbar sein. Wieviele der allseits angebotenen Küchenmöbel erfüllen diese Anforderung? keine 10%. Trotzdem wird zum WOMO umgeschrieben. Ebenso mit Küchenmöbel, welche im Kofferraum untergebracht sind, auch diese sind nicht konform mit den entsprechenden Anforderungen.
    Es wird wirklich langsam Zeit, dass hier grundlegende Regelungen getroffen werden, auch vor allem hinsichtlich der Sicherheit, denn wenn man hier oftmals sieht, welche "Kisten" hier als Möbelteile angeboten werden, da sträuben sich die Nackenhaare. Vor allem, wie diese teilweise im Fahrzeug befestigt werden sollen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • Meiner ist seit gestern ein WoMo mit 5 Sitzplätzen, die ich nur im Notfall verwende will. Ist allerdings ein langer Caravelle. Ich finde es richtig das es die Sitzplatz begrenz seien sollen. Denn entweder man hat ein WoMo oder ein PKW. Jetzt mal ehrlich, ein T4 MV wird nie ein richtiges WoMo wie z.B. ein Hymer Camp oder so.


    Gruß Marc

  • >Hallo


    da sagt dir jeder Prüfer was anderes. Bei meinem MV sind die 7 Sitzplätze gebliben. Eingetragen ist eine Heckküche die ich bei offener Heckklappe unten rausklappen kann. Stauraum ist unterm Bett wo ja im Fahrgastraum zwei Klappen zum öffnen gibt. Mein Prüfer war sehr tolerant.......denke aber daran, wenn es Dir um die günstige Steuer gehen sollte.....letztendlich entscheidet das Finanzamt was die KFZ Steuer eintreibt.


    Ich wohne im Rhein Lahn Kreis.......


    Martin

  • Grundsätzliches
    Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist. Folgende Mindestausstattung wird dazu in jedem Fall benötigt:


    * Sitzgelegenheit mit Tisch
    Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
    * Schlafplatz
    Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7 Meter große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
    * Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
    Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
    * Schrank bzw. Stauraum
    Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehende Staumöglichkeiten vorhanden sein.


    Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.



    * Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
    * Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
    * Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.


    Steuer und Versicherung
    Wohnmobile bis 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht (Ziffer 15 im Fahrzeugbrief und –schein) werden zurzeit wie Pkw besteuert, also nach Hubraumgröße und Schadstoffeinstufung. Dagegen werden Wohnmobile über 2.800 kg steuertechnisch wie Lkw behandelt. Allerdings sind die Finanzämter nicht an die verkehrsrechtliche Fahrzeugeinstufung gebunden. Sie können für eine finanzrechtliche Anerkennung als Wohnmobil zusätzliche Anforderungen stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorab entsprechend zu informieren.
    Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
    Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch unterschiedliche Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unterschiede. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.





    Auszug vom TÜV


    wenn du deinen Wagen nach diesen 5 Punkten ausbaust wie es oben steht , du diesen Auszug ausdruckst mit zum TÜV nimmst und ihm alles zeigst wo was ist , dann müsste es eigentlich durchegehen .<Am besten ist es wirklich den Artikel mitzunehmen und zeigen ,dass genau das verlangt worden ist.

  • Hi,


    > Eingetragen ist eine Heckküche die ich bei offener Heckklappe unten
    > rausklappen kann.
    Na das würde mich mal interessieren. Kannste mal ein Foto reinstellen, das klingt ja richtig innovativ.
    Klappst du den Kocher höher, oder weiter hinter?
    Ist der fest eingebaut, oder auf Schienen?
    Ist das selbst gebaut, oder gibts das irgendwo käuflich???


    Fragen über Fragen
    Danke
    Achim
    (der jetzt wieder raus geht und an seiner Heckküche weiter baut... :)

  • Hallo MobilMan,
    kannst du mir denn einen Tipp geben, welcher TÜV hier im Raum Nürnberg kulant bei der WoMo Eintragung ist.
    Ich bau auch gerade einen Caravelle zum Wohnmobil um (Wegen der Nutzung, nicht wegen der Steuer!), aber ich möchte die günstigere Steuer natürlichs schon gerne mitnehmen.
    Grundsätzlich wird wohl alles drin sein, was TÜV-technisch unter ein WoMo fällt, aber im Detail (Abwasser, rausnehmbar, 6-sitze) mangelt's.


    Danke
    Achim
    (Ich bin der, der ab-und-zu eine Holzplatte und diverse Kleinteile kauft ;)

  • Hallo !


    Habe gute Erfahrungen mit dme TÜV Kelheim gemacht.
    Sind ja von Nürnberg gerade mal 100km.
    Die Abnahme war allerdings bereits im Frühjahr, ich weiß nicht, ob sich die Rahmenbedinungen mittlerweile verändert haben.
    Verlangt wurde:
    - Sitz(mit Tisch)- und Schlafgelegenheit
    - festmontierte Kochgelegenheit(allerdings keine Kartuschenkocher o.ä.)
    - Stauraum


    Fahrzeug muß ``Wohnmobilcharakter`` haben.
    Das wars !


    Vielleicht lohnt sich der Weg ins Niederbayrische;-)