Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist einen Kindersitz (bzw. im Moment noch eine Babyschale) auf einem offiziellen Sitzplatz festzuschnallen, oder wäre es erlaubt ihn auch woanders z. B. mit einem Spanngurt festzumachen?
Hintergrund:
Wir haben einen T4 Multivan Bj.2001. So etwa von Mai bis Oktober haben wir unseren Campingausbau im Bus eingebaut, so dass wir hinten nur noch drei Plätze haben. Seit einem Jahr belegt unser Töchterchen nun einen der drei Plätze und wenn wir jetzt z. B. mit Freunden was unternehmen möchten (die auch zu dritt sind) fehlt gerade ein Platz.
Hinter dem Fahrersitz haben wir uns einen eigenen Sitz gebaut, den man wie beim T3 aufklappen kann. Dieser Sitz ist fest mit den Führungsschienen verschraubt, hat aber natürlich keinen Gurt. Nun könnte ich mir vorstellen, auf diesem Sitz den Kindersitz mit einem Spanngurt festzumachen - wenn es erlaubt ist.
Um noch mehr Verwirrung zu stiften: vor fast einem Jahr war ich beim TÜV um zu fragen, wie das mit unserem Ausbau und Womo-Zulassung ist. Letztendlich habe ich es dann nicht gemacht, weil wir den Ausbau ja nicht das ganze Jahr drin lassen. Aber in dem Gespräch hat er mir dann so etwa gesagt gehabt, dass wir dann nur noch 5 Sitzplätze eingetragen hätten - aber wir dürften trotzdem mehr als 5 Personen mitnehmen. Es sei ja nur die Zahl die im Fahrzeugschein eingetragen sei. Mitnehmen dürfe man grundsätzlich auch mehr Leute.
Das klingt dann für mich, als sei müsste es auch erlaubt sein, den Kindersitz wo anders im Auto zu befestigen, aber am liebsten wäre es mir, wenn ich das irgendwo schriftlich hätte.
Kennt sich da jemand aus?
Schöne Grüße,
Michi