Hallo Forum,
bei meinem MV , EZ 12/02 wurden in 12/03 die Windschutzscheibe nach Steinschlag in einer VW Werkstatt "fachgerecht" repariert.
Nun in 10/06 zeigt sich 10cm von rechter A-Säule nach links ein deutlicher Rinnsal bei Regen. Der Gartenschlauchtest verschaffte nochmal Klarheit, denn an dieser Stelle ist das Dichtungsmaterial von innen sehr unregelässig bis gar nicht aufgetragen.
VW zeigt sich sehr unkooperativ und verweist auf die 2-jährige Gewährleistung, die abgelaufen ist. Auf mein Hinweis, dass es ja nicht sein kann, dass durch die Reparatur meine Garantieversicherung für das 3. und 4. eingeschränkt sein kann, gings ans Kleingedruckte.
Dieses Kleingedruckte hatte ich beim Versicherungsabschluss überhaupt nicht erhalten.
In der Fassung 10/2005, die der freundliche nach 10min rausgekramt hatte, ist unter IIIe der Garantieausschluss vorgesehen für u.a. "Wasserlecks......, Undichtigkeiten"
Toll. Wozu hab ich die Versicherung ? Wozu gehe ich zu VW zur Reparatur ? Ist noch nicht mal ne dichte Windschutzscheibe zu erwarten, die bei 90% der Autos nach 20 Jahren noch dicht ist ?
Meine Frage an die Gemeinde: Wer hat das Kleingedruckte gültig bei Abschluss in 12/02 ?
Nun könnte ich ja erstmal selbst mit Silikon nachhelfen, damit sind dann aber sicherlich alle eventuellen Ansprüche verwirkt.
Wenigstens dazu könnte sich VW ja mal bemühen.
So leicht kommen die mir nicht davon.
Gruss
Franki