Lkw-Zulassung für T4

  • Hallo T4 Fans!
    Auch ich habe die rückwirkende Hubraumbesteuerung satt, da sie aus Umweltpolitischer Sicht eine Lüge darstellt. Weder Einsatzbedingungen noch Fahrleistungen werden berücksichtigt, so das es sich hierbei um eine reine Abzocke seitens des Staats handelt.
    Nun meine Frage:
    Mein 92 T4 2,4D wurde als Neuwage als LKW geschlossener Kasten zugelassen. Wenn ich nun die Wohnmobilausstattung rauswerfe, dürfte er diese Zulassung doch wieder bekommen und würde nach Gewicht besteuert, oder? Da ich sowieso nur Urlaube im Ausland mache, kann ich dann doch den ganzen Kram wieder mitnehmen,oder?
    Gruß Dieter

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Hallo T4 Fans!
    >Auch ich habe die rückwirkende Hubraumbesteuerung satt, da sie aus Umweltpolitischer Sicht eine Lüge darstellt. Weder Einsatzbedingungen noch Fahrleistungen werden berücksichtigt, so das es sich hierbei um eine reine Abzocke seitens des Staats handelt.
    >Nun meine Frage:
    >Mein 92 T4 2,4D wurde als Neuwage als LKW geschlossener Kasten zugelassen. Wenn ich nun die Wohnmobilausstattung rauswerfe, dürfte er diese Zulassung doch wieder bekommen und würde nach Gewicht besteuert, oder? Da ich sowieso nur Urlaube im Ausland mache, kann ich dann doch den ganzen Kram wieder mitnehmen,oder?
    >Gruß Dieter


    Das würd ich genau nachrechnen, weil Du den T4 dann auch wieder als Lkw versichern mußt und die Lkw-Prämien erheblich höher sind als fürs WoMo.

  • >>Hallo T4 Fans!


    ...
    >Das würd ich genau nachrechnen, weil Du den T4 dann auch wieder als Lkw versichern mußt und die Lkw-Prämien erheblich höher sind als fürs WoMo.



    Der AAB lässt sich für ca. 700 EUR auf EURO2 bringen.
    Welcher S-Norm dies entspricht bleibt abzuwarten.
    Wenn er damit S2 erreicht ist die Steuermehrbelastung durchaus erträglich.
    Und damit wäre er zunächst auch "Sperrgebiettauglich".
    Wenn (ab 2010) eine PM-Stufe gefordert wird um in den "Sperrgebieten" fahren zu dürfen sieht es für den AAB bisher schlecht aus. Ein Partikelfilter für den AAB ist nicht in Sicht. Ob übrhaupt technisch möglich beim AAB weiss ich nicht. Dazu kopmmt, dass *alle* LKW mit Anhänger (egal mit welchem Gewicht!) das Sonn- und Feiertagsfahrverbot beachten müssen. Eine Ausnahmegenehmigung kostet richtig viel Geld. Das ist sicher auch für einige Leser interessant.


    Screwdriver

  • >>Hallo T4 Fans!
    >>Auch ich habe die rückwirkende Hubraumbesteuerung satt, da sie aus Umweltpolitischer Sicht eine Lüge darstellt. Weder Einsatzbedingungen noch Fahrleistungen werden berücksichtigt, so das es sich hierbei um eine reine Abzocke seitens des Staats handelt.
    >>Nun meine Frage:
    >>Mein 92 T4 2,4D wurde als Neuwage als LKW geschlossener Kasten zugelassen. Wenn ich nun die Wohnmobilausstattung rauswerfe, dürfte er diese Zulassung doch wieder bekommen und würde nach Gewicht besteuert, oder? Da ich sowieso nur Urlaube im Ausland mache, kann ich dann doch den ganzen Kram wieder mitnehmen,oder?
    >>Gruß Dieter
    >Das würd ich genau nachrechnen, weil Du den T4 dann auch wieder als Lkw versichern mußt und die Lkw-Prämien erheblich höher sind als fürs WoMo.


    Danke für den Tipp.Vor Jahren sagte mir die Versicherung, das eine "LKW"Versicherung erst ab einer Nutzlast von über einer Tonne so richtig teuer wird. Da kommen wir aber nicht hin, da der T4 D lang doch schon 2 Tonnen wiegt, bis 2,81 t sind es dann lediglich 810 kg. Ich frage aber lieber noch mal nach.

  • Nur leider machen wir daraus nichts, du hast ja schon Probleme 5 Mann für ne Geburtagsparty zusammea zu bekommen, geschweige denn gegen blödsinnige Steuergesetze sich zu organisieren.
    Gruß Dieter

  • "LKW"Versicherung erst ab einer Nutzlast von über einer Tonne so richtig teuer wird. Da kommen wir aber nicht hin, da der T4 D lang doch schon 2 Tonnen wiegt, bis 2,81 t sind es dann lediglich 810 kg. Ich frage aber lieber noch mal nach.



    Mein Fenster-Trapo hat ein **eingetragenes** Leergwicht von 1700kg. Auch wenn im Brief zusätzlich einen 'Gewichtsspanne' vermerkt ist, ist diese irrelevant dafür.
    Aber selbst als "Kleintransporter" (bis 1000Kg Nutzlast= Differenz zwischen dem **eingetragen** Leergewicht und dem zul. Gesamtgewicht) ist es immer noch deutlich teurer als ein WoMo. Dazu ist die Rabattstaffel deutlich reduziert und kann nach Aussage meines wohlwollend kompetenten Versicherungsvertreters auch nicht vom PKW auf den LKW und umgekehrt übertragen werden.


    Screwdriver

  • >Das würd ich genau nachrechnen, weil Du den T4 dann auch wieder als Lkw versichern mußt und die Lkw-Prämien erheblich höher sind als fürs WoMo.


    Hallo!


    Ich konnte meinen T4-LKW problemlos wie einen PKW versichern, zumal er nicht der gewerblichen Güterbeförderung dient. Mein Makler hat sofort eine Versicherung gefunden. Was in Österreich möglich ist, sollte auch in Deutschland verhandelbar sein. Eine Risikoerhöhung findet ja alleine durch die LKW-Typisierung nicht statt.


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