>Hi Ralph,
>>Beweislasten auf den Fahrzeughalter abzuwälzen sähe VW ähnlich
--->>> diese Passage bezog sich nicht nur auf den Diebstahl, sondern generell auf all das, was Du (in welchem Falle auch immer ) dem Hersteller als KUNDE nachzuweisen hast.
Ich finde es aber schon gut, welche Gedanken sich hier gemacht werden...die Tür, die offen stand, hat heute morgen übrigens einen meiner Hunde weggekickt ( kleiner Rauhaardackel, 5 kg, die Tür hat KEIN HINDERNISS erkannt...nur mal so am Rande!! Heute um 12 Uhr ist nicht nur Highnoon, sondern auch der Anruf des Händlers, wie´s weiter geht...drückt mir mal die Daumen, daß alles glatt geht, und der T5 geht!
>Ich glaube Du verwechselst da was: Wenn Dir Dein Wagen geklaut wird, nimmst Du Deine Versicherung in Anspruch, _der_ müsstest (s.u) Du den Verschluss nachweisen, da hat VW _erstmal_ nichts mit zu tun.
>Ich glaube aber kaum, dass es im Falle des Diebstahles Sache des Versicherungsnehmers ist, den Verschluss nachzuweisen, dass könnten wohl die wenigsten Fahrer, sondern vielmehr umgekehrt, muss Dir wohl die Versicherung nachweisen, dass der Wagen unverschlossen war um die Leistung verweigern zu können.
>Sollte der Versicherung dieser Beweis gelingen, was mittels Zeugen ggf und u.U. so schwer nicht sein dürfte ("Ja, der Ralph, der lässt sein Auto IMMER offen stehen"), erst dann kannst Du Dich vermutlich an VW wenden und Schadensersatz fordern.
>Nur müsstest Du _dann_ natürlich nachweisen, dass VW Dir einen Schaden zugefügt und diesen auch verursacht hat, das ist die Stelle wo Du ein Problem hättest.
>Viele Grüsse
>Andreas