Wohnmobil mit 685€ Steuern trotz Euro 4 ?

  • Hallo,
    Mein T4 (mit Aufstelldach und allem was für eine Womo Zulassung nötig ist) hat jetzt den Steuerbescheid in Höhe von 685 Euro bekommen.
    Kann das Stimmen?


    Ich habe Euro 4 (grüne Plakette) und in der ASU steht schl.Nr.zu 1 Feld 14.1: 0577
    In meinem Fahrzeugschein (und Brief) steht aber nur Euro 2 mit der Schlüsselnummer 0477. (Wurde Euro 4 nicht berücksichtigt?)


    Außerdem habe ich ja einen Womo-Ausbau, dann müsste ich doch von der Steuer zwischen 200 und 300 Euro liegen?


    zulässiges Gesamtgewicht: 2590kg
    2,4l Diesel


    Heute bei der Zulassungsbehörde hat man mir gesagt, dass Wohnmobile erst ab 2,8t Wohnmobile sind, und das war schon immer so ...!?!


    Was nun?


    Gruß Per.



    Simson-Kameraden-Bergedorf-Vierlande

  • Moin,
    war klar: direkt als ich den Beitrag abgeschickt habe kam Post vom Finanzamt:
    Es war ein Irrtum won denen und jetzt muss ich nur noch 270 Euro bezahlen.


    Kann das Stimmen, trotz Euro4?


    Danke, Gruß Per.


    ps. bin érstmal sehr froh, dass ich weniger als die Hälfte zahlen muss!



    Simson-Kameraden-Bergedorf-Vierlande

  • Hallo,


    du bekommst so eine gelbe, aber keine grüne, da du keinen DPF hast!


    Euro 2 wäre nur beim Benziner ne grüne!

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • Die Schadstoffklasse kann man doch nachschauen - steht alles im Schein!


    >Selbst die ersten T5 (mit Dieselmotor) bekommen keine grüne Plakette, weil der Partikelfilter fehlt!!!
    >
    >pfisti

  • Was die KFZ-Zulassungsstelle angibt ist unrelevant für die Fahrzeugsteuergesetzgebung.
    Nur das für Dich zuständige Finanzamt kann Dir eine verbindliche Aussage über die Zuordnung der Schlüsselnummer und höhe der jeweiligen Steuererhebung machen.
    Die neue Steuergesetzgebung ist ausschließlich darauf aus, daß Verhalten der Fahrzeughalter im Umgang mit der von Ihrem Fahrzeug ausgehenden Emmissionen zu "Steuern".
    Alles andere ist lediglich der Willkür des des zuständigen Finanzamtes unterworfen und nicht zu veralgemeinern.


    Ein ewiger Kampf.
    Grüße G.B.