T4 Besteuerung

  • HALLO, bin ganz neu hier, warum???? ich brauch hilfe!!!!!


    ich bin singel, hab gerade mein altes auto verkauft und möchte nun einen t4 anschaffen. nutzen möche ich den auch als wohnmobil da mein hobby am we weit weg von zuhause stattfindet. es muss aber kein fertig ausgestatteter sein, gerne würde ich ihn selber ausbauen. nehmen wir mal an ich kauf mir den:


    mlf_image1034.jpg


    wie kann ich den jetzt steuer und versicherungstechnisch am besten zulassen???


    als lkw müsste der doch gehen???


    wenn nun hinten bett und küche drin währ was dann = wohnmobil???


    aber keine stehhöhe also doch pkw???? und wenn ich es niemanden sag das da hinten ein wohnmobil drinsteckt???


    hab schon in vielen foren gelesen aber keiner konnt mir sagen was wirklich günstig ist.....


    könnt ihr#????

  • Hi


    wenn du mit einem geschlossenem kasten zurechtkommst (wie auf dem Bild )
    dürfte die LKW Zulassung (Zuladung unter 1 t ?! ) das richtige sein.
    Musst du an Sonn oder Feiertagen Anhänger ziehen ?
    Benötigst du hinten Sitzplätze ?



    Steuerlich als Womo scheitert wegen der Stehhöhe.
    PKW wäre denkbar wenn sehr gute Schadstoffklasse.


    Eine Womoeinrichtung halte ich in so einem Auto für "Ladung" ;)


    Gruß
    Urs

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • danke euch und danke den beamten die noch einen plan haben.


    hab den ganzen tag rumtelefoniert und jetzt denke ich es zu wissen.


    ob nun womo steuer + billige versicherung oder billige lkw steuern und etwas teurer versicherung, EGAL das macht den bock nich fett. hauptsache kein PKW!!!


    das ist nicht das problem, aussage vom kraftfahrzeugsteueramt, er lässt es so zu wie der tüv es anerkennt. und wenn ich erst ein lkw hatte und dann einen einbau mache (womo) und der tüv es anerkennt dann schraubt der das nachträglich ohne probleme um auch egal ob stehhöhe passt oder nicht er macht das was aufm papier steht.


    soviel zum amt, puhh dachte ich das läuft.....


    rechnung ohnt TÜV gemacht........


    gut also tüv angerufen und siehe da, das ist das problem: ohne stehhöhe kein womo auch wenn das andere alles passt und das ist echt ne menge (siehe link). gut dann also LKW DANN aber ohne gasanlage auch wenn die abgenommen ist im LKW nicht zulässig.


    letztenendes: T4 Kasten, ausbauen als womo mit e kühlbox und herausnehmbaren brenner/kocher der muss wiederum für räume zugelassen sein. denn da gibt es einige tüv stellen die das nicht eng sehen also als ladung anerkennen.


    ODER man baut alles mit gasanlage ein lässt die zur eigenen sicherheit abdrücken und wenn tüv ansteht wird das eben alles kurz ausgebaut.



    egal wies läuft die ars******* f***** dich immer irgendwie

  • hatte beim finanzamt nachgefragt und sogar einen schrieb bekommen. der bus braucht jetzt an der koch-/abwaschstelle eine mindeststehhöhe von 1,70 oder 1,75m (habe den zettel jetzt nicht zur hand). klar ist aber, dass du das nur schaffst, wenn du ein aufstelldach hast.


    falls du interesse hast, meld dich bei mir. ich geh nach australien und werde meinen t4 wahrscheinlich verkaufen (kayschwarzer@yahoo.com, tel. 0178.9887688).


    ansonsten kannst du auch selbst beim finanzamt fragen, abteilung kfz.-steuer, die können dir das sagen...


    grüße, kay