Hallo Zusammen,
meine Versicherung will mir für das geklaute goße Navi(MFD 1 highend, 8Jahre alt) einen Wiederbeschaffungswert von 900.-( zuerst 750.-) erstatten. Sie argumentieren das Geräte auf dem Gebrauchtmarkt für 450-900.- zu bekommen sind. Muß ich das in dieser Form akzeptieren? Oder wie ist der Begriff Wiederbeschaffungswert zu definieren? Gibt es Argumente, oder rechtliche Grundlagen für einen höheren Erstattungsbetrag? Teilt mal Eure, neueren, Erfahrungen zu diesem Thema mit.
Viel Grüße
Graphit