Frage zu vers. Felgen

  • Hallo :)


    Fahrzeug: T4 Caravelle 2,4l AAB Bj.1995


    Folgendes:
    für den Sommer habe ich Alus, 205/65/15 7J ET 35 und
    für den Winter Stahlfelgen, 195/70/15 6J ET 44


    nun habe ich noch Stahlfelgen von einer Pritsche (Bj.97?) rumliegen, 195/70/15 6J ET 55


    ...zur eigentlichen Frage, kann/darf ich, da die Winterstahlfelgen nich mehr so schön sind, die Stahlfelgen von der Pritsche verwenden? Worin liegt der Unterschied, ist der Untershied der Einpresstiefe zu groß?


    vielen Dank im Voraus.


    Gruß Daniel

  • Zitat

    für den Winter Stahlfelgen, 195/70/15 6J ET 44


    nun habe ich noch Stahlfelgen von einer Pritsche (Bj.97?) rumliegen,
    195/70/15 6J ET 55


    Worin

    Zitat

    liegt der Unterschied,


    Der Unterschied zwischen Winter Stahlfelgen und Pritsche Stahlfelgen ist nur die ET. (11mm)
    Die Räder dürften weiter nach aussen stehen.
    Ob du die verwenden kannst ? ( Vielleicht weiß es jemand anders )


    Infos zur ET:
    http://www.komplettrad.biz/einpresstiefe.html

  • Hi Daniel,


    mein Schwiegervater hatte auf seinem '93er T4 bei den WiRei. die Felgen von einem '98er T4 drauf. Die Reifen waren weiter außen, an den Radläufen hat aber nichts gestreift. Ist halt nur die Frage was derTÜV dazu sagt.


    Gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • wenn die ET größer ist, sind die Reifen weiter drin...


    Die Nutzung sollte kein Problem sein, solange die Felge im Bezug auf Brems- un Achsteile freigängig ist.



    Gruß aus Stuttgart

  • Zitat

    wenn die ET größer ist, sind die Reifen weiter drin...



    Also, wenn die ET grösser ist sind die Reifen weiter draussen und nicht drin, oder habe ich da einen Denkfehler ?


    mlf_image104.gif

  • Zitat

    Also, wenn die ET grösser ist sind die Reifen weiter draussen und nicht
    drin, oder habe ich da einen Denkfehler ?


    mlf_image104.gif


    vielen Dank schonmal für die Beiträge! :)
    meiner Meinung nach laufen die Räder mit einer größeren ET weiter außen...
    aber die Frage ist, darf ich die benutzen, passen müssten die Flegen auf jeden Fall, würden halt nur einen cm weiter außen laufen....

  • Zitat

    Hi Daniel,


    mein Schwiegervater hatte auf seinem '93er T4 bei den WiRei. die Felgen
    von einem '98er T4 drauf. Die Reifen waren weiter außen, an den Radläufen
    hat aber nichts gestreift. Ist halt nur die Frage was derTÜV dazu sagt.


    Gruß, taxman


    Hey taxman,


    den gleichen Gedanken hatte ich auch, aber ob es erlaubt ist... was sollte schon da gegen sprechen?


    Gruß Daniel

  • Hi Daniel,


    die fehlende Eintragung in den Papieren.


    Gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • Zitat

    Hi Daniel,


    die fehlende Eintragung in den Papieren.


    Gruß, taxman


    in welchen Papieren ist dieses eigtl. vermerkt, in der Betriebsanleitung??
    im Fahrzeugschein ist ja eine ET nicht vermerkt ;)


    Gruß Daniel

  • Hallo,


    der Tüv merkt das 200%ig nicht. Der schaut sich nicht die Einpresstiefe der Felgen an. Die Reifenbezeichnung (Grösse) muß mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen.


    Und wenn die ET nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist, mach sie drauf.


    Bei mir ist die ET allerdings im Zusatz 33 Bemerkungen vermerkt :


    mlf_image2136.jpg

  • [quote]Hallo,


    der Tüv merkt das 200%ig nicht. Der schaut sich nicht die Einpresstiefe
    der Felgen an. Die Reifenbezeichnung (Grösse) muß mit dem Fahrzeugschein
    übereinstimmen.


    Und wenn die ET nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist, mach sie drauf.


    Bei mir ist die ET allerdings im Zusatz 33 Bemerkungen vermerkt(Nicht für die originalen, sondern für die, die sonst noch gefahren werden dürfen) :


    mlf_image2136.jpg


  • danke für die Info, bei mir ist sie nicht vermerkt ;)
    einen schönen Abend noch


    Gruß Daniel

  • Zitat

    Also, wenn die ET grösser ist sind die Reifen weiter draussen und nicht
    drin, oder habe ich da einen Denkfehler ?


    Ja!

    Zitat

    mlf_image104.gif


    Wenn alles ausser ET konstant bleibt, und ET größer wird (ET= Abstand von Anlagefläche zu Mitte der Felge), wandert das Rad nach...:-D


    Gruß aus Stuttgart


  • nach genauerer Überlegung, hast du Recht ;) man muss es sich nur richtig vorstellen ;)

  • Ist doch ganz einfach:


    - Die Felge muß für den Fahrzeugtyp! zugelassen sein, ansonsten ist immer eine Einzelabnahme beim TÜV durchzuführen.
    - Die Traglast der Felge muß ausreichend sein.
    - Die Traglast der Reifen muß ausreichend sein.
    - Die Spuränderung darf nicht mehr/weniger als 2% betragen.
    - Von Teilen wie Bremsseile, Bremsschläuche etc. muß mind. 1 cm Abstand eingehalten werden.
    - Der Ansatz der Ersten Profilrille vom Reifen muß durch den Kotflügel/Verbreiterung abgedeckt sein.


    Es sieht rechnerisch wie folgt aus:


    Felgenbreite in Zoll (1 Zoll = 25,4mm)
    Reifenbreite in Millimeter
    Die angegebenen Einpresstiefen sind positiv (Maßeinheit Millimeter)
    -------------------------------------------------------
    205/65/15 7J ET 35 = 177,8mm Felgen-Gesamtbreite (7 x 25,4mm)
    53,9mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET35(mm))
    123,9mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET35(mm))


    205mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 7J ET35:
    67,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET35(mm))
    137,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET35(mm))
    (Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
    -------------------------------------------------------
    195/70/15 6J ET 44 = 152,4mm Felgen-Gesamtbreite (6 x 25,4mm)
    32,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET44(mm))
    120,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET44(mm))



    195mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 6J ET44:
    53,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET44(mm))
    141,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET44(mm))
    (Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
    -------------------------------------------------------
    195/70/15 6J ET 55 = 152,4mm Felgen-Gesamtbreite (6 x 25,4mm)
    21,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET55(mm))
    131,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET55(mm))



    195mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 6J ET55:
    42,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET55(mm))
    152,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET55(mm))
    (Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
    -------------------------------------------------------


    Bei 205/65/15 7J ET 35 steht der Reifen 137,5mm nach innen.
    Bei 195/70/15 6J ET 55 steht der Reifen 152,5mm nach innen.


    Differenz 15mm
    Der Reifen kommt mindestens 15mm näher oder an die Feder/Radhaus !!!


    Nun zur Spurweite
    Für Spurweitenänderungen kleiner/größer 2% ist ein Gutachten über die
    Fahrwerksfestigkeit und damit auch eine TÜV-Abnahme/Eintragung erforderlich.


    T4 bis Bj. 1995
    Spurweite 1589mm vorne (max. +/- 2% Änderung = 1557,22mm bis 1620,78mm)
    = 31,78mm Gesamtspuränderung = zulässige 15,89mm Spurweitenänderung je Radseite


    Spurweite 1554mm hinten (max. +/- 2% Änderung = 1522,92mm bis 1585,08mm)
    = 31,08mm Gesamtspuränderung = zulässige 15,54mm Spurweitenänderung je Radseite


    Die zulässige ET-Änderung ohne Vorlage eines Gutachten liegt also bei +/- 15mm pro Felge.


    Es kommt nun auf die eingetragene Serienfelge an ..
    Bis Bj. 1995 wurden 7J ET 35 und 6J ET44 als Serienrad verbaut.


    Wenn die 7J ET35 eingetragen ist wäre maximal eine Änderung auf ET50 möglich
    Wenn die 6J ET55 eingetragen ist wäre maximal eine Änderung auf ET59 möglich


    Es ist also im Einzelfall zu prüfen ob die Felgengröße eingetragen und die neue Rad/Felgenkombination freigängig ist.


    Allerdings bedeutet ein Wechsel von Felge 7J ET35 auf die nicht eingetragene Felge 6J ET55
    eine Spurweitenänderung um 20mm !! je Rad .. maximal zulässig sind jedoch nur 15mm!


    Die 6J ET55 darf also NICHT gefahren werden !!!
    Das Fahrzeug verliert mit den ET55-Felgen die Betriebserlaubnis.


    Grüssle _harry


    [quote]Hallo :)


    Fahrzeug: T4 Caravelle 2,4l AAB Bj.1995


    Folgendes:
    für den Sommer habe ich Alus, 205/65/15 7J ET 35 und
    für den Winter Stahlfelgen, 195/70/15 6J ET 44


    nun habe ich noch Stahlfelgen von einer Pritsche (Bj.97?) rumliegen,
    195/70/15 6J ET 55


    ...zur eigentlichen Frage, kann/darf ich, da die Winterstahlfelgen nich
    mehr so schön sind, die Stahlfelgen von der Pritsche verwenden? Worin
    liegt der Unterschied, ist der Untershied der Einpresstiefe zu groß?


    vielen Dank im Voraus.


    Gruß Daniel

    Rein informativ: Die Schulden von Heute sind die Steuern von Morgen Angenommen Du mußt Dich entscheiden: Freiheit oder Demokratie, was wählst Du?

  • Hey Harry :)


    vielen lieben Dank für die Mühe ;)


    wo kann ich die eingetragene ET nachlesen? eingetragen sind die 195/70/15, die 205/65/15 wurden nachgetragen...



    meinst du hier die 6J ET44 oder doch die 6J ET55???



    MfG Daniel

  • Die ET kann, muß aber nicht eingetragen sein, da jede verwendete Felge eine Zulassung / ABE / oder Gutachten mit TÜV-Einzelabnahme für das Fahrzeug haben muß.


    Die ET ergibt sich somit aus der ABE, dem Gutachten oder dem Eintrag in den Papieren.


    Ohne Verweis auf eine KBA-Nummer der "geänderten" Felge ist in der Regel immer die Serienfelge für die eingetragene Bereifung zugelassen.


    Da mußt Du mal recherchieren was Deine Serienfelge an ET hat.


    _harry






    MfG Daniel

    Rein informativ: Die Schulden von Heute sind die Steuern von Morgen Angenommen Du mußt Dich entscheiden: Freiheit oder Demokratie, was wählst Du?