Umschlüsseln , RPF, Grün

  • Hallo T4 ACV Baujahr 96, von 227 auf 427 umgeschlüsselt, Rpf von Oberland eingebaut, Neue Papiere Brief und Zulassung, neue grüne Plakette haben Sie mir gleich in die Hand gedrückt (vorher Rot).


    Und das alles völlig Problemlos, Kosten der ganzen Angelegenheit mit allem drumherum = 808€



    Gruß Frank



  • naja, du hast aber nicht umgeschlüsselt von 227 auf 427, sondern deine schlüsselnummer wurde von alt (6-stellig zu 1 in den alten papieren), vermutlich vollständig 010227 auf die neuen papiere (4stellig zu 14.1) auf 0427 angepasst


    ist aber dasselbe

  • Ehrenhalber müsste mein T4 MV, EZ 1997, Baujahr 1996, ACV, 75 kw mit 0426 schon die aktuelle Nummer 0427 bekommen! Denn ich habe einen Bus aus der sog. Todesliste erwischt. Er hat daher Ende 1999 einen Austauschmotor spendiert bekommen.
    Nun habe ich VW angeschrieben und dort die Situation geschildert, dass mein Bus doch (selbst unter Außerachtlassung der wohl gleichen Abgaswerte/Abgasnorm der beiden Motoren 1996 und 2000 blabla) wohl die 0427 verdient, da unter Berücksichtigung der AT-Problematik anzunehmen ist, dass Ende 1999 wohl kein "alter" Motor eingebaut worden ist. VW hat erst ohne auf die Situation einzugehen, abgewiegelt: keine Bestätigung der gewünschten 0427, weil ich meinen Bus von PKW auf sonstige Nutzung/WoMo (wg. der Versicherung) habe umschreiben lassen. Daraufhin nochmals gemailt (Nutzung hat wohl wenig mit Umweltbelastung zu tun etc.) und nun prompt ein Schreiben von VW Nutzfahrzeuge bekommen, dass mein Bussi (Fahrgestellnummer ...) die 0427 zuerkannt bekommt. Geht doch.


    Gruß,
    BjörnSN


  • Hallo BjörnSN,


    Glückwunsch! Bei manch anderem ist das wesentlich komplizierter.


    Könntest Du vielleicht das Schreiben von VW hier einstellen?
    Eventuell hilft es jemand anderem.


    LG Hermann


  • Die Schreiben von VWN sind beide eher kurz. Das zweite/letzte enthält lediglich die hilfreiche/geldwerte Info, dass mein Bus die 0427 verträgt. Auch soll es doch bitte zur Vorlage bei einer Behörde geeignet sein/dienen! Das hab ich gleich mal so "angefordert".;-)
    Die Beliehenen/"Fachkräfte"/Allmächtigen sind insofern analog zu behandeln.
    Irgendwie muss sich mein Studium doch gelohnt haben.;-)
    Meine beiden Schreiben an VW wären da wohl wegen des genauen Sachverhalts eher für die Leidensgenossen interessant. Muss ich heute Abend mal suchen...


    Argumentationsweg: jedenfalls mit einem Austauschmotor aus der relevanten Zeit muss mein älterer Bus doch in den Genuss der "neuen" Regelung kommen
    (Die Sonderlocke mit der Nutzung als Wohnmobil ist nur Nebenkriegsschauplatz.)


    Gruß,
    BjörnSN

  • Nur mal so ein Gedanke (hab ich nicht zu Ende gedacht, was ich hätte vielleicht vorher tun sollen...):


    Ich habe meinen MV als Sonstiges KFZ/WoMo laufen. Nach Einbau eines RPF oder DPF würde ich gerne die staatliche Beihilfe dafür bemühen.
    Das Finanzamt (unglücklicherweise mit dieser Sonderaufgabe betraut) wird sagen, das geht nicht, weil ich ein WoMo habe. Allerdings wird mein Bus genau von dort (weil sog. unechtes WoMo) als PKW besteuert. Rosinentheorie (nur immer die positiven Seiten nutzen wollen) vom Amt?


    Was meint Ihr?


    Die Steuergesetze bzw. hier maßgeblichen Ausführungsbestimmungen zum KFZ-SteuerG dürften vom Subventionswillen des Staates unabhängig sein. Damit dürfte ich trotz der (höheren) PKW-Besteuerung keinen Anspruch auf die Förderung haben. Zuständig wäre für solche Fragen wohl das Finanzgericht (nach erfolglosem Einspruch gegen die Ablehnung). Mal sehen. Kosten dürften eigentlich nur fürs Gericht anfallen (brauche ja dort keinen Steuerberater/Rechtsanwalt dafür), die bei 330 Euro Streitwert überschaubar sind.


    Schönen Tag,


    BjörnSN


  • Hallo BjörnSN,


    Wenn dein Womo als PKW versteuert wird sollte das klappen.


    BafA sagt:


    Zitat:
    Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
    Ja, wenn sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw anerkannt sind. Das trifft zu, wenn sie nicht unter den § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen. Die hubraumbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer – wie für jeden anderen Pkw – weist darauf hin. Dies ist durch Vorlage des letzten Steuerbescheides nachzuweisen.
    Nein, wenn sie zur Klasse M zählen, als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung zugelassen sind und nach § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als Pkw gelten. Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht. Die gewichtsbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer weist darauf hin.



    und:


    Zitat:
    Welche Nachweise muss ich beim BAFA einreichen?
    Für den Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin und der technischen Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems in der Zeit vom 01. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ist die Vorlage einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
    Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als Pkw besteuert werden (z. B. bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile), ist zusätzlich eine Kopie des letzten Steuerbescheids beizufügen.


    LG Hermann

  • Ok Du weist sicher ganz genau was ich gemacht habe , da lässt sicher mein Gedächtnis nach.


    Für den Rest was wollt Ihr mit irgendwelchen unnützen Schreiben von VW die absolut nicht weiterhelfen.


    Für die , die noch Probleme haben geht doch mal zur D... die sollen mal in Ihrem PC nachsehen schildert denen Euer Problem.


    Ich kann nur sagen es ging alles völlig Problemlos.


    Im übrigen habe ich hier schon mal geschrieben was Ihr tun müsst damit es locker von der Bühne geht.


    Gruß Frank

  • Zitat

    Zitat:
    .... Gleiches gilt analog für
    alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz
    Wohnmobil“
    steht. Die gewichtsbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer
    weist darauf hin.[/i]




    Wenn das tatsächlich so amtlich ist, dann ist das ein "dicker Hund" da es "Sonder-" KFZ WoMo verkehrs und steuerrechtlich gar nicht gibt.
    "SO-KFZ" steht tatsächlich für "Sonstiges" KFZ.


    Screwi


  • Hi Screwi,


    steht genauso da, siehe mein Bafa-Link in meinem Posting, dann unter "Fragen zum Fahrzeug", dritte Frage (Deeplink geht nicht).


    Hermann