Hallo zusammen!
Mit meinem T5 besitze ich nun das erste Mal ein Diesel-Fahrzeug, welches einen Katalysator hat.
Mich beschäftigen nachfolgende Fragen die ich auch noch dem Freundlichen stellen werde.
Da Euer Forum sicher auch (oder besser) zur Klärung beitragen kann frage ich auch Euch:
Mein T5 2,5 TDI 174 PS ist Bj. März 04 und hat in den Papieren 98/69/EG III;A zu stehen.
Ich überlege ob ich mir einen DPF nachrüsten lasse. Könnt Ihr folgende Punkte bestätigen bzw. kommentieren?
1)Nach meinem letztem Infostand gibts bei DPF-Nachrüstung keinen nennenswerten Steuerrabatt abgesehen von den 30 Eu(?).
2)DPF-Nachrüstung wird in diesem Fall nur mit Katerneuerung (zu alt) anerkannt.
3)Wäre bei Katerneuerung(neuester Stand) + DPF eine bessere Abgasnorm machbar? Im Moment ist das doch wohl EU 3? Ist auch EU 4 möglich?
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße! Dennis