Anhänger mit UK Zulassung (zulassungsfrei) nach Deutschland

  • Hallo,


    whyericagain hatte im März 2010 das Problem einen Anhänger mit ital Zulassung nach Deutschland zu bringen.


    Ich habe fast das gleiche Problem allerdings bei einer Einreise aus England. Mir geht es um eine einmalige Fahrt vom UK nach Deutschland - sobald ich dort angekommen bin, plane ich den Anhänger in Deutschland anzumelden und zu registrieren.


    Zugfahrzeug ist in Deutschland zugelassen, der Anhänger ist in UK gekauft und nach britischem Verkehrsrecht zulassungsfrei + versicherungsfrei (über Zugfahrzeug normalerweise gedeckt).


    Die Antwort vom ADAC liest sich für mich in ein paar Punkten widersprüchlich: Mir ist noch nicht ganz klar was ich jetzt alles an Dokumenten benötige - internat. Zulassungsschein?, Versicherung?, ... oder wie ich es am elegantesten anstelle, da der Anhänger in UK keine Zulassung benötigt (ich diese auch nicht bekomme...)


    Vielen Dank!!!


    Qwark



    Die Antwort vom ADAC war folgende:


    Rechtauskunft ADAC:
    Sofern der Anhänger noch in Italien zugelassen ist müssen das Kennzeichen Ihres Fahrzeug nicht daran anbringen.


    Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter
    einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog.
    „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
    (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss
    dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer
    Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu
    einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei
    internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei
    ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts.
    Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.


    In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz,
    müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der
    ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden
    Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder
    ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein
    eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen
    Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen
    Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein;
    der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss
    gewährleistet sein.


    Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden
    Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen
    des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in
    Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.


    Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er
    hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen
    werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen
    Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem
    Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die
    regelmäßig versicherungsfrei sind.


    Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt,
    umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den
    Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine
    Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der
    Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten
    Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).


    Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes des Kantons Zürich ist in dem Fall,
    dass der Anhänger zugelassen ist und über ein eigenes Kennzeichen verfügt,
    kein Wiederholungskennzeichen erforderlich.

  • Was es alles gibt .... aber tolle Idee, ich melde meinen kleinen Hänger ab, mache ein Wiederholungskennzeichen dran und behaupte, er kommt aus England ....
    Kann nicht funktionieren!


    Interessant wäre nun aber, wenn an dem Hänger das Wiederholungskennzeichen eines englischen Pkw dran wäre - aber dann hat man immer noch keine Papiere ...



    pfisti

  • Zitat

    rote Kennzeichen gibt es nicht mehr für privat


    einfach auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen und fertig


    Gelten die im Ausland? Obwohl, in GB gilt ja die Mitversicherung über das Zugfahrzeug... dann halt etwas basteln und die Schilder auf dem Autodeck bei der Überfahrt erst anbringen. Gruß TobiasABL

    Multivan I ACV Typ: 7DCMK2 Modelljahr 1999 Produktionsdatum 09.09.1998 seit 01/2018 Kastenwagen Wohnmobil Pössl 2WinVario auf 2,0 HDI Citroen Jumper EZ 08/2017 Euro6 SCR Filter

  • Zitat

    rote Kennzeichen gibt es nicht mehr für privat


    einfach auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen und fertig


    Bekommt man das denn überhaupt ohne Vorlage der FZ-Papiere?

  • man kann mittlerweile auch ohne TÜV eine vorbereitende Zulassung machen, FZ wird angemeldet und muss innerhalb 14 Tage vorgeführt werden, darf aber dann nur im eigenen und umliegenden Lkr bewegt werden


    damit wurden die sogen. Kurzzeitkennzeichen zu überführungskennzeichen, da Kurzzeit kaum mehr nötig ist

  • Zitat

    man kann mittlerweile auch ohne TÜV eine vorbereitende Zulassung machen, FZ
    wird angemeldet und muss innerhalb 14 Tage vorgeführt werden, darf aber
    dann nur im eigenen und umliegenden Lkr bewegt werden


    damit wurden die sogen. Kurzzeitkennzeichen zu überführungskennzeichen, da
    Kurzzeit kaum mehr nötig ist



    Wie willst Du eine "vorbereitete Zulassung" für ein Fahrzeug bekommen, das nicht mal Papiere hat??? :D


    Anhänger aus UK abholen ist ganz simpel...
    Kurzzeitkennzeichen dran und Abfahrt!


    Hier angekommen, die Typenschilder von den Achsen und Auflaufeinrichtung notieren, den Achshersteller!!! anschreiben/anrufen, er möge eine "Bremsberechnung" für diese Kombination mailen...


    Begrenzungsleuchten anbringen (sind in UK keine Vorschrift)


    feststellen, ob die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist. (wenn nicht, einschlagen)


    Typenschild kontrollieren, ob alle wichtigen Daten drauf sind


    und dann ab zum Tüv und alles wird gut :D