Einzelabnahme nach §21 StVZO

  • Welcher T4-Indianer hat bereits eine §21er Abnahme über sich ergehen lassen? Wie habt ihr diese vorbereitet, wie ist sie gelaufen, was sind die lessons learnt?


    (Die Theorie habe ich nachgelesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php)


    Für zweckdienliche Hinweise vielen Dank.




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    Der Grinterhund:


    Importiere gerade ein gebrauchtes EU-Fahrzeug (Schwerer Geländewagen, niedrige Laufleistung, BJ 2005), für welches es KEIN COC gibt. Zitat Hersteller: "for this kind of vehicle ... not issued COC since it is not obligatory for the vehicles of ... category N1."


    Allerdings sandte der Hersteller mir ein Manufacturer Certificate und eine Kopie des Simplified Technical Data Sheet und meint, das reicht. Zusätzlich liegt mir die Kopie des Zulassungsscheines vor.


    Nun habe ich aber feuchte Füsse, dass die Zulassung klappt.

  • Moin!


    Du brauchst einen Kaufvertrag (Zoll)
    Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung KBA
    Du brauchst ein Datenblatt (z.B Tüv Süd)
    Du brauchst ein Blanko Brief (Zulassungsstelle)


    Vielleicht mußt du noch einiges an der Beleuchtung umrüsten.
    Typenschild?
    Wiegekarte
    Reifen?


    MFG Harry :cool:


    P.S: Welches Auto aus welchen Land?



  • @ Harry: Danke für die Info. Aber wann hast Du zuletzt eine §21 Abnahme gemacht?



    1. TÜV: Ist es ein Fahrzeug aus Spanischer Produktion, BJ 2005. Daher reicht das Technische Datenblatt, nicht vom TÜV, sondern vom Hersteller. Jenes habe ich ja schon, siehe Eingangsstatement. Erleichternd für die Abnahme, wenn ein ähnliches Fahrzeug bereits zugelassen worden ist und der Abnehmende auf diese Daten Zugang hat. 100 KFZ sind in D bereits zugelassen und ein 200-Seiten Gutachten liegt beim TÜV Passau vor.


    Daher habe ich mir einen TÜV Leiter des Vertrauens empfehlen lassen und mit diesem Kontakt aufgenommen. Der erzählte mir nichts von EU-§13FGV sondern macht jetzt brav seine Vorrecherche. Und wenn er das Fahrzeug dann hat geht's auch schnell.



    2. Zulassung: Den Brief stellt die Zulassungstelle aus. Und die KBA Anfrage wird schon seit mehr als 2 Jahren "online" bei der Zulassung gemacht.



    Ein wenig Ärger habe ich nur mit dem italienischen Verkäufer, ein Händler. Kaufvertrag ohne Stempel und Unterschrift durchgefaxt. Preis höher als ausgemacht usw. Südländer - aber lässt sich alles klären. Schaumermal.





    http://www.youtube.com/watch?v=9W2vawZtZvg

  • Zitat


    Ist doch nichts anderes,als ne normale HU!
    Nur mit dem Unterschied,das man keine oder ungültige Fahrzeugpapiere hat!


    MFG Harry :cool:


    Na so einfach ist es ja nicht. Das zu prüfende Fahrzeug muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Nicht denen, zu deren Zeitpunkt das Fahrzeug gebaut wurde. D.h. einige nachzurüstende Ausrüstungsgegenstände können ganz schön ins Geld gehen, bzw. müssen mit viel Arbeit nachgerüstet werden, wenn die Zulassungsstelle keine Ausnahme genehmigt.


    Gruß


    Stefan

  • Moin!


    Zitat

    Das zu prüfende Fahrzeug muss den aktuellen Vorschriften entsprechen.


    Stimmt nicht!


    Zitat

    Nicht denen, zu deren Zeitpunkt das Fahrzeug gebaut wurde.


    Es gilt immer das Erstzulassungsdatum!
    Sonst würdes du einen T1 z.B. nach 5 Jahren Restaurierungsarbeit
    nie wieder Zugelassen kriegen!
    Is klar,oder?


    MFG Harry :cool:

  • Zitat

    Moin!



    Stimmt nicht!


    Doch. Wenn nicht, oder nur mit erheblichen Aufwand machbar, dann ist Ausnahmegenehmigung gem. StVZO erforderlich.

    Zitat


    Nicht denen, zu deren Zeitpunkt das Fahrzeug gebaut wurde.
    Es gilt immer das Erstzulassungsdatum!


    Meine ich, nur nicht korrekt ausgedrückt.

    Zitat

    Sonst würdes du einen T1 z.B. nach 5 Jahren Restaurierungsarbeit
    nie wieder Zugelassen kriegen!
    Is klar,oder?


    MFG Harry :cool:


    Stefan

  • Mittlerweile ist das Fahrzeug zugelassen, und zwar (fast) so wie ich es haben wollte. 3 TÜVs, ein Dekra und 2 Zulassungsstellen verschlissen.



    Lessons learnt:


    - Da für das aus Spanien stammende und noch in Spanien zugelassene Fahrzeug kein CoC-Papier vorlag, musste für die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland eine Einzelabnahme im Sinne des § 21 StVZO gemacht werden.


    - Es lagen genug Informationen für eine Einzelabnahme nach §21 StVZO vor: die spanischen Zulassungspapiere; ein Hersteller-Datenblatt; eine amtliche Bescheinigung des spanischen Wirtschaftsministeriums zu den Abgaswerten des Fahrzeugs. Ferner eine Abgas-Bescheinigung des früheren offiziellen Importeurs. Auch fand sich für diesen Fahrzeugtyp ein historisches Gutachten gemäß § 21 StVZO, erstellt von einer deutsche Prüfstelle. Mehr muss man nicht anbieten, sonst findet TÜV eine Möglichkeit, "nein" oder "anders" zu sagen.


    - Das Fahrzeug war im Jahre 2005 erstmals in den Verkehr gekommen. Es spielt juristisch dabei keine Rolle, ob dieses "In den Verkehrbringen" in Spanien oder in Deutschland erfolgte. Die Frage, wie das Fahrzeug ausgerüstet sein muss, richtet sich daher nach der 2005 geltenden Rechtslage. Die muss man jedoch recherchieren, ADAC hilft dabei, der TÜV muss manchmal überzeugt werden.


    - Das Fahrzeug wurde 2005 mit zwei Längsbänken im hinteren Bereich zugelassen. Seit 01.01.2006 werden in Deutschland solche Längsbänke bei neuen Typgenehmigungen jedoch nicht mehr akzeptiert. Für Fahrzeuge, die allerdings vor 2006 erstmals in den Verkehr kamen, gilt hier ein Bestandsschutz. Es bedarf also keines Fahrzeugumbaus, vielmehr dürfen diese Querbänke im hinteren Bereich nach wie vor verwendet werden und auch so in deutsche Papiere eingetragen werden. Insbesondere bei Wohnmobilen und Fahrzeugen der Fa. Land Rover ist dies noch weit verbreitet. Es durfte also alles so bleiben, wie es ist.


    - Dabei hätte es allenfalls ein Problem geben können, wenn das Fahrzeug als Lkw zugelassen hätte werden sollen. Dann kann die Eintragung der Längsbänke verweigert werden, da auf der Ladefläche/im Laderaum des Lkw dies nicht mehr zulässig ist, auch nicht bei älteren Fahrzeugen. Bei einer Pkw-Zulassung gab es dieses Problem - wie oben ausgeführt - jedoch nicht.



    Hat summa summarum zwei Wochen gedauert. Die Zulassung ist nun durch, die Kinder freuen sich über ihr Spielzimmer im hinteren Bereich.

  • Zitat

    Das ist ja ein Land Rover. Früher in Spanien in Lizenz durch Santana
    gebaut. Mittlerweile werden von denen die Modelle hier von Iveco
    vertrieben (zumindest steht so ein Ding bei unserem Händler hier).
    Vielleicht können die Dir ja weiter helfen?!



    1. Nein, technisch gesehen kein Land Rover, sondern ein Anibal PS-10, gebaut von Santana Motor, Andalusien, Spanien. (Umgangssprachlich stimmt's schon, ein "Landy"). Viele Änderungen ggf. dem früheren Land Rover Lizenzbau, Karosserie, Federung, Motor, Getriebe, Lenkung, Armaturenbrett, Sitze, Euro-Paletten-tauglicher Frachtraum und Hecktüre. Common Rail Dieselmotor aus dem Iveco Daily.


    2. Das Nachfolgemodell des Santana Anibal heisst in der Tat Iveco Massif. Dieser Massif lief mit Ende 2010 ebenfalls aus. Hier in Deutschland sehr selten. Iveco in München hatte jedenfalls sehr beschränkte Ahnung, als ich einen Keilriemen wollte. Musste Motortyp liefern ... hätte am besten noch eine Iveco Fahrgestellnummer bringen sollen.



    http://www.youtube.com/watch?v=9W2vawZtZvg


    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,378098,00.html


    http://gelaendewagen.at/artikel04/santana_ps10_005.php