NEU: ABE f. Ronal KBA43360 7Jx15H2 ET37 5x112 und T4 Transporter Bj. 1992 ?

  • Nabend,


    vielleicht kann jemand weiterhelfen, ich finde mich nicht mehr zurecht. :ohmy:
    Darf die Felge
    Ronal KBA43360 7Jx15H2 ET37 5x112 auf einem T4 Transporter Bj. 1992 (AAC 0600 833) gefahren werden ?


    Ich habe zwar dazu folgende ABE gefunden


    interpneu.jfnet.de/abe/P%201%20-%20P1.705_15_abe.pdf


    ,jedoch wird da der T4 nicht erwähnt, sondern bzgl. der VW-Fahrzeuge auf einen Anhang 27 bzw. 28 verwiesen.


    Den Anhang finde ich jedoch nicht, fehlt der (möglicherweise gesondertes Dokument?), oder habe
    ich da grundsätzlich etwas falsch verstanden.
    (In einer anderen ABE für andere T4 Felgen (ATU) war die Zulässigkeit meines Erachtens recht eindeutig formuliert.)


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Harald

  • als erstes solltest du nach der Traglast der Felgen suchen.
    Die wird irgendwo in den Papieren angegeben sein.
    Wenn die hoch genug ist (mindestens der Hälfte des zulässigen Achsgewichtes deiner schwersten Achse/siehe Zulassungsbescheinigung Teil 2 ) dann lohnt es sich weiter zu forschen ob der Lochkranz und die Einpresstiefe übereinstimmen.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Nabend,


    ich habe den bisher fehlenden Anhang zur ABE erhalten, aus dem hervorgeht, dass diese Felge grundsätzlich für den T4 in Frage kommt. Aber ich verstehe nun immer noch nicht, ob ich die Felgen auf meinen T4 montieren darf.
    Es geht speziell um das Thema Traglast (wie auch von Fridi schon angedeutet).


    Die zul. Radlast der Felge beträgt lt. Anhang 650 kg. die max. Achslast meiner stärksten Felge 1380kg.
    Das würde sich nicht vertragen, a b e r auf Seite 8 des Anhangs steht zum 70X0B bei bestimmten Reifen z.B: "nur" bis 1460kg Achslast zulässig. Das wäre doch schwachsinnig, wenn die Forderung max. Achslast <= 2 x Radlast eingehalten werden müsste (siehe auch Forderung 75I letzte Seite) ?!


    Vielleicht kann hier jemand Klarheit schaffen, anbei der Anhang zur ABE (der Link zur ABE im vorherigen Beitrag),
    sowie mein Fahrzeugschein.




    Audi-Ford-Seat-Skoda-VWNB760-570.pdf


    T4_Fzg_Schein_ohne_Fgst_Nr_2.jpg



    Vielen Dank für Eure Hilfe



    Harald

  • Moin,


    geh doch mit diesen Unterlagen mal zu dem Kfz-Ingenieur, der bei der nächsten HU drüber stolpern würde.

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"