Aktuelle Regelung KFZ Steuer WoMo ???

  • Hallo ans Forum,
    aus der Suche werede ich nicht schlau, hab keine verständliche Antwort gefunden.
    Wie ist denn die augenblickliche Regelung in BaWü für einen aufgelasteten T4. 75 KW
    ohne Partikelfilter (rot).
    Bis dato hab 1ch 172,00€ gezahlt, der neue Bescheid geht an die 480,00 €????


    Liebe Grüsse vorab

  • Hallo
    Als was ist das Fahrzeug eingetragen? Wohnmobil?
    Bitte die Schlüsselnummer und die Zulassungsart posten.


    Als eingetragenes Wohnmobil über 2,8T zahlst du 290 Euro Steuern. Schlüsselnummer für deinen ACV je nach Baujahr, wäre 0654 oder 0660 oder 0633
    Bei deinen bisherigen 172 Euro vermute ich mal, die Zulassungsart ist LKW ?

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Hallo,


    ich habe bis letzten Monat als WoMo (ohne "Stehhöhe") auch nur 172.- bezahlt, die haben die Änderung verschlafen und sind nun durch die Gesetzesänderung aufgewacht. Auch mir wurden 450.- Euro bescheinigt, ich hätte angeblich 0650, tatsächlich aber 0654, nach Einspruch und Faxen des Fahrzeugscheines sind es nun 290.-

  • Die Schlüsselnummer bitte !!!
    Entweder zu 14.1 neuer Schein vierstellig.
    Oder zu 1 alter Schein sechsstellig.



    Wenn du keine vollständigen Informationen lieferst, kann man dir nicht helfen. ;)


    Zitat

    Es gibt keine Sonderregelung für WoMos mehr


    Das ist Quatsch. Wohnmobile sind steuerlich immer noch eine eigene Klasse.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Eingetragenes sonstiges KFZ Wohnmobi über 2,8T mit Schlüsselnummer (210533 alter Schein) = 0633 neuer Schein = 290 Euro KFZ Steuer.
    Schriftlichen Widerspruch einlegen.
    Wenn dann immer noch Ablehnung kommt, Anwalt nehmen und Klagen.
    Du bist im Recht.


    Ich weiß, das die auf dem Finanzamt keine Ahnung haben !
    Auch ich hatte meine Probleme mit dem Finanzamt in Singen. Dort hat dann schließlich die Sachbearbeiterin der KFZ-Zulassungsstelle angerufen und denen gesagt, das ich recht habe,
    Die wollten das trotzdem nicht glauben.
    Erst als alles eine Instanz Höher gegangen war, mußten sie in Singen klein beigeben.

  • Wozu?


    Lege schriftlich Widerspruch ein und warte was kommt.


    Noch ein Hinweis....
    0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)
    Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.


    Mit RPF kannst du deinen Bus sogar auf Grüne Plakette bringen.

    Gruss...Dieter 2CB T82 2011 CAYD - LZY

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  • Das kann man sicher, wenn man sich an diesem ganzen Wahnsinn denn wirklich beteiligen will.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.