Rußfilter Skandal DPFO-02V aktuelle Rechtslage /ABE von GAT gelöscht u. Gesucht/ T4 Kauf

  • Hi, habe ein T4 TDI 2,5 Liter / 75 KW / ACV von 1997 angeboten bekommen, hat von GAT Katalysatoren GMBH den DPFO-02V in Fahrzeugschein eingetragen vom 08.2007, nach meiner Recherche ist der wohl mittlerweile ungültig, er hatte mal eine ABE wurde wohl gelöscht. Verkäufer hat die ABE auch nicht mehr, wo bekomme ich die her? GAT ist ja längst pleite und nicht mehr erreichbar? Wie ist die aktuelle Rechtslage zu dem Skandal von 2007, also wenn der Besitzer damals den Filter nicht hat wechseln lassen, warum auch immer? Darf man damit nun fahren? Der Bus hat eine Grüne Plakette, da 0427/ über 2,5 T und PM1 (Von dem ich die ABE suche). Rechtslage aktuell und brauche ich zum TÜV die ABE die eh ungültig ist, eventuell aber nicht strafbar da ich die Urteile noch nicht kenne? Wer kann mir weiterhelfen??? Danke

  • Die Frage ist, da in der ABE steht (so vermute ich), dass nach dem Einbau, alles einzutragen ist und die ABE des Filters zusammen mit den Fahrzeugpapieren (wo es eh schon drin steht!) mitzuführen ist. Aber die ABE habe ich nicht.


    Problem ist, dass es zwar eingetragen ist, aber man soll zu der Eintragung noch die ABE in Schriftform bei den Fahrzeug-Papieren im Auto mitführen. Warum auch immer, ich weiß es auch nicht.


    Frage-Will der TÜV die ABE in Schriftform, nach Eintragung des Filters im Fahrzeugschein, nicht mehr sehen???- wenn nicht, wieso steht es so in den dazugehörigen Unterlagen?

  • Hab nun gerade wo anders gelesen, dass diese ABE nach Eintragung wohl niemanden mehr interessiert.
    Damit will ich mich gerne zufrieden geben und verbleibe mit freundlich Grüßen bis auf hoffentlich nicht Weiteres

  • Wenn der Filter von 2007 ist, wirst du dich eh bald mal damit auseinandersetzen müssen, was du an seiner Stelle einbaust, wenn der Topf "durch" ist... Kannst dann wenn es so weit ist auf ein funktioierendes und noch erhältliches System umbauen. (Oberland Mangold ect.) Eintag ändern und gut ist.


    Kritisch wird es erst, wenn die Zulassungsstelle bei der Ummeldung die Ungültigkeit des Filters erkennt, dann hast du leider ein Fahrzeug, das in diesem technischen Zustand keine erneute Zulassnung bekommt. Dann mußt du halt sofort auf O-M Partikelfilter umbauen. Das würde ich bei den Preisverhandlungen "einpreisen", also 500.-€ weniger bezahlen... Kosten: Filter um die 800.-€, Eintagung TÜV ect. um die 50.-€ Erstattung Nachrüstung vom Staat glaube ich 350.-€


    Gruß
    TobiasABL

    Multivan I ACV Typ: 7DCMK2 Modelljahr 1999 Produktionsdatum 09.09.1998 seit 01/2018 Kastenwagen Wohnmobil Pössl 2WinVario auf 2,0 HDI Citroen Jumper EZ 08/2017 Euro6 SCR Filter

  • Hab nun gerade wo anders gelesen, dass diese ABE nach Eintragung wohl niemanden mehr interessiert.
    Damit will ich mich gerne zufrieden geben und verbleibe mit freundlich Grüßen bis auf hoffentlich nicht Weiteres


    So ist es.
    ABE ist doch immer nur mitzuführen, wenn Sachen nicht eingetragen sind.