Hilfe Wandlung

  • Hallo,
    schau mal bei MAWUWA auf die page, Tipps und Tricks, Wandlung.
    Hier habe ich das gesamte Prozedere mal hinterlegt. VW bietet seit geraumer Zeit von sich aus 0,5 % an, wenn der Partner hart genug verhandelt. Mit der notwendigen Hartnäckigkeit und notfalls anwaltlicher Hilfe sind aber auch 0,4 % drin. Das OLG Karlsruhe hat dies als Berechnungsgrundlage schon vor 1 1/2 Jahren so ausgeurteilt. Es haben sich diesem Urteil schon mehrere Landgerichte in weiteren Urteilen angeschlossen. Ausgangspunkt für alle Berechnungen ist immer der tatsächlich gezahlte Preis, niemals der Listenpreis.


    Bei weiteren Fragen gern eine mail an uns.


    Liebe Grüsse
    Klaus

  • Also ich habe zwar die 0,67% gezahlt. Dagegen gerechnet wurden jedoch 4% Zinsen. (Gefordert hatte mein Anwalt EZB-Zinsen +4%). Nicht bezahlt habe ich auch die Kilometer für die Abholung des T5 in Hannover (hin und zurück 700 km). Was genau ausgehandelt wird, hängt wohl auch etwas vom Geschick des Anwalts ab. Meine Versuche zunächst ohne Anwalt weiterzukommen, hatten übrigens nichts gefruchtet. Dafür durfte VW dann auch die Anwaltskosten von 2000 EUR tragen.:-)


    (Dafür hat der Anwalt übrigens 2 Briefe geschrieben und 4 Telefonate geführt - Anwalt müsste man sein)

  • Die Aussage ist nicht ganz richtig.


    Die Rechtsprechnung gibt eine Berechnungsformel vor. Aufgrund dieser Formel wird die Nutzungsgebühr berechnet.


    Die Formel lautet:


    Gebrauchsvorteil = Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer geteilt durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges.


    Bei der Berechnung mit 0,67 % wäre die zu erwartende Laufleistung des T 5 lediglich 150000 km. Also eherviel zu wenig.


    Es gibt Gerichtsurteile, die einem Mittelklassefahrzeug mit Dieselmotor eine Laufleistung von 250000 km bescheinigen. Das ergibt die Berechnung mit 0,4 % pro 1000 Kilometer.


    Man kann sich jetzt wieder streiten, ob der T 5 ein Mittelklassefahrzeug ist. Ich denke aufgrund von Austattung und Kaufpreis ist dies nicht der Fall. Also geht ab dem Wert 250000 km, bzw. 0,4 % die Verhandlung mit VW, bzw. dem Freundlichen erst los.


    Wenn Du die gerichtlichen Entscheidungen als Argumentationshilfe benötigst, mail mir zu.


    Grüße


    BePo

  • Hallo Klaus,


    wie werden die 4% gerechnet? Vom Einkaufspreis oder vom Betrag den Du zu bezahlen hattest?


    Janusz

  • Hallo,
    es war der von der Leasing effektiv gezahlte Preis, haben wir dort abgefragt.
    Die ursprüngliche Auskunft war jedoch, 0,4 % vom Listenpreis oder 0,5 % vom wirklichen Kaufpreis. Letzteres Angebot macht VW offensichtlich mittlerweile allen Kunden, die hartnäckig genug sind.


    Liebe Grüsse Klaus