Auflast.-Gutachten - VW Betrug und Abzocke des Kunden ?

  • Hallo Gemeinde,



    ich habe heute mein Gutachten per Post bekommen.
    Um es vorweg zu nehmen.
    Genau den Wisch kann ich mir auch auf der VW-Serviceseite runterladen.
    Es ist KEIN fahrzeugspezifisches Gutachten wie geordert, sondern nur ein allgeimein gehaltenes Dokument mit dem man erstmal überhaupnichts anfangen kann.


    Man muss sich also selber unters Auto kriechen und nach irgendwelchen Farben suchen. Sowas nenne ich Kundenverarsche, den unter einem fahrzeugspezifischen Gutachten vertehe ich, dass die Federn die in meinem Fahrzeug eingebeut sind dort gelistet sind.


    Aber NICHTS gegleichen.


    Nochwas zum Gutachten (Nr. 1871-2/02):


    Es gibt laut diesem Gutachten KEINEN T4, der hinten nicht die Nachrüstfedern mit 1490 KG braucht. Egal ob 1300 oder 1600 KG auf der Vorderachse. Man braucht immer hinten die 1490er Federn und muss somit zum Freundlichen fahren.


    So ein Blödsinn !!!


    Ein Bekannter hat gestern seinen CC bei VW auflasten lassen.
    Vorne hatte er 1430 und hinten 1300 KG. Auflastung ohne
    technische Änderungen. Dieses Gutachten ist also eine unglaubliche
    Verarschung – wie bei VW üblich!


    Ich habe eine Bitte: Könnte mir jemand, der sein Fahrzeug mit max. 1480 KG vorne und 1330 KG hinten ohne Änderung aufgelastet bekommen hat mal sein Gutachten oder seinen Brief Faxen oder Mailen?


    Wer hat ausserdem das Gutachten mit der Nummer 1192-2/01 vorliegen und könnte es mir Faxen oder Mailen?


    Vielen Dank schonmal und schöne Grüsse,


    Thilo


    P.S.: Ich möchte momentan kein tiefergelegtes Fahrzeug und auch keins mit Schwänzchen in die Höh’.

  • Bei manchen Fahrzeugen sind bereits die Federn für eine maximale Belastung von 1490kg eingebaut,(meist Fahrzeuge mit höheren Gewichtsbelastungen, zb. Campingausbauten, Fahrzeuge mit Anhängerkupplung oder langem Radstand) jedoch sind (warum auch immer) geringere Achslasten im Fahrzeugbrief/Schein eingetragen, als max. möglich wären.


    Diese Fahrzeuge lasssen sich dann ohne techn. Änderung auflasten.


    Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge mit 111 kW Motoren bestimmter Baujahre und Fahrzeuge mit ESP:


    ESP ist Kennliengesteuert und in diesen Kennlienen geht das Fahrzeugmaximalgewicht, sowie eine durchschnittliche Beladung (und diese ist bei Fahrzeugen mit höherem zul. Gesamtgewicht erfahrungsgemäß höher) sowie die Feder/Dämpfer- Eigenschaften ein.


    Beim 111 kW ist Serienmäßig ein tiefergelegtes Fahrwerk verbaut, dies ist mit aber nicht mit erhöhter Nutzlast(Auflastung) möglich, somit müßten die Ferdern getauscht werden, damit verändert sich aber das Feder/Dämpferverhalten und damit wäre eine anderes ESP-Steurgerät notwendig.


    Technisch sicherlich machbar, nur rechnen sich die Kosten wohl nicht, außerdem ist der Austausch vom techn. Sachverständigen schwer überprüfbar und damit das Risiko der Manipulation groß.Und was bei VW los wäre wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs mit ESP die Kontrolle verliert weil da Manipuliert worden ist, kann sich wohl jeder vorstellen.


    Zum anderen gab es eine Baureihe von 111 kW (erste Bauserie) die aufgrund der Bremsenstandfestigkeit nur ein zul. Gesamtgewicht von 2600 zuließen, bei dieserer Fahrzeugserie waren beim Caravelle auch nur max 7 Sitzplätze, nur kurzer radstand und nur eine Schiebtür möglich.


    Theoretisch wäre auch hier eine Ümrüstung auf eine Andere Bremsanlage möglich aber auch hier wieder die Frage nach dem Kosten/Nutzen Verhältnis.


    Also gilt im allgemeinem:


    Fahrzeuge mit ESP und 111 kW Fahrzeuge der ersten Serie sind generell nicht auflastbar.So ist es und so wird es immer bleiben.


    Für alle anderen Gilt:


    Fahrzeugbriefkopie nach VW Faxen, dann gibts die Erlaubnis zum Auflasten Kostenlos, ggf sind Änderungen am Fahrzeug notwendig, ob sich das dann lohnt muß jeder für sich entscheiden.

  • Moin Thilo,


    Du meinst jetzt aber doch den angeforderten Schrieb von VW (nachdem Du denen Deine Daten gefaxt hattest), oder etwa eines dieser "Auflast-<i>Gut</i>achten"?


    Gruss,


    C@.

  • >Nützt Dir das was?
    >Gruß,
    >Thony


    Hallo Tony, mir hilft dieses Gutachten vielleicht, kannst Du mit das wohl mailen?


    ps: die scheiben sind immer noch schön schwarz :-))


    Gruß Lappes

  • Also in den FAQ steht nicht wirklich etwas über Auflastung drin, nur ein paar Nummern, unter denen man das oben genannte Gutachten anfordern kann.


    Das habe ich auch getan.


    Schau selber mal in die FAQ's. Steht wirklich nichts Verwendenswertes drin.


    Gruss,
    Thilo

  • >Moin Thilo,
    >Du meinst jetzt aber doch den angeforderten Schrieb von VW (nachdem Du denen Deine Daten gefaxt hattest), oder etwa eines dieser "Auflast-<i>Gut</i>achten"?
    >Gruss,
    >C@.




    Hallo Carsten,


    ich meine den Schrieb, der aber auch das Gutachten beinhaltet.


    Gruss,
    Thilo

  • >Nützt Dir das was?
    >Gruß,
    >Thony



    Hallo Thony,



    nur wenn Du es für jemand anderen eh einscannst
    könntest Du es auch mir schicken.


    Danke und Gruss,
    Thilo

  • <center>http://mitglied.lycos.de/trutt…der/Brief_sw_Achslast.jpg</center>




    >Bei manchen Fahrzeugen sind bereits die Federn für eine maximale Belastung von 1490kg eingebaut,(meist Fahrzeuge mit höheren Gewichtsbelastungen, zb. Campingausbauten, Fahrzeuge mit Anhängerkupplung oder langem Radstand) jedoch sind (warum auch immer) geringere Achslasten im Fahrzeugbrief/Schein eingetragen, als max. möglich wären.


    >Diese Fahrzeuge lasssen sich dann ohne techn. Änderung auflasten.



    Hallo Lars,


    das ist wirklich eine vernünftige Erklärung.
    Sehr gut !
    Sowas gehört in die Auflast-FAQ.
    Das Fahrzeug hat serienmässig eine AHK.


    Nun muss ich nochmal im Brief schauen...............


    ..........irgendwas kommt mir das komisch vor.


    Kennst Du Dich etwas aus und kannst mir sagen was
    das mit den Zusatzinfos unter Ziffer 15 und 16 zu bedeuten hat?
    Danke und schönes Nächtle,
    Thilo

  • >
    >>Bei manchen Fahrzeugen sind bereits die Federn für eine maximale Belastung von 1490kg eingebaut,(meist Fahrzeuge mit höheren Gewichtsbelastungen, zb. Campingausbauten, Fahrzeuge mit Anhängerkupplung oder langem Radstand) jedoch sind (warum auch immer) geringere Achslasten im Fahrzeugbrief/Schein eingetragen, als max. möglich wären.
    >>Diese Fahrzeuge lasssen sich dann ohne techn. Änderung auflasten.
    >
    >Hallo Lars,
    >das ist wirklich eine vernünftige Erklärung.
    >Sehr gut !
    >Sowas gehört in die Auflast-FAQ.
    >Das Fahrzeug hat serienmässig eine AHK.
    >Nun muss ich nochmal im Brief schauen...............
    >..........irgendwas kommt mir das komisch vor.
    >Kennst Du Dich etwas aus und kannst mir sagen was
    >das mit den Zusatzinfos unter Ziffer 15 und 16 zu bedeuten hat?
    >Danke und schönes Nächtle,
    >Thilo




    Hallo zusammen!


    Da Dein T4 (wie mein Synchro) eine AHK hat und die dort zulässige Stützlast vermutlich 100kg (schau mal auf das obligatorische Schildlein in der Nähe der AHK) ist, gibt der Zusatz zur Ziffer 15: +100 eben diese Stützlast an, um die sich letztlich das Fahrzeuggewicht (bitte jetzt nicht über Masse und Gewichtskraft streiten mit mir!) bei einem angehängten Anhänger erhöht,
    wenn selbiger mit 100kg Deichsellast auf die AHK drückt. Ist doch logisch oder lieg ich falsch? Denn die 100kg muß das Fahrgestell an Last mehr aufnehmen
    (wobei ich jetzt die reine Gewichtsproblematik meine, nicht die Zuglast des
    Anhängers).

  • >Hallo Lars,
    >das ist wirklich eine vernünftige Erklärung.
    >Sehr gut !
    >Sowas gehört in die Auflast-FAQ.
    >Das Fahrzeug hat serienmässig eine AHK.
    >Nun muss ich nochmal im Brief schauen...............
    >..........irgendwas kommt mir das komisch vor.
    >Kennst Du Dich etwas aus und kannst mir sagen was
    >das mit den Zusatzinfos unter Ziffer 15 und 16 zu bedeuten hat?
    >Danke und schönes Nächtle,
    >Thilo


    Hallo Thilo und sonstige T4-ler,


    ich hatte das gleiche Fragezeichen über dem Kopf schweben, bzgl. Ziff.15/16 und habe mich vom TÜV aufklären lassen:
    Bei Anhängerbetrieb kommen die max.zul. Stützlast von 100kg zum zul.GGW. dazu, bei der Achsverteilung zur Hinteren Achse allerdings nur 70kg (HebelGesetze und so...). Man könnte jetzt meinen, daß damit ja ein zul.GGW von über 2,8to möglich sei??? aber weit gefehlt (so der TÜV-Mann)>>> die zul.GGW. kann nur bei Anhängerbetrieb überschritten werden, da dann nur 80 bzw. 100km/h gefahren werden dürfen. Bei Höchstgeschwindigkeit darf nur nach erfolgter Auflastung über 2,8to bewegt werden. So die Aussage des Tüv-lers. Dann war alles klar :)
    Gruß Robby (der-mit-111kw-ohne-ESP-nur-mit-Federn-Aufgelasteter)

  • ....(der-mit-111kw-ohne-ESP-nur-mit-Federn-Aufgelasteter)....


    Poste doch mal was für einen T4 du hast und wie du die Auflastung hin bekommen hast. Ist mit einem 111kW laut VW nicht zulässig.


    Hab selber einen 99er MV 111kW ohen ESP.


    Gruß
    VanMan

  • >....(der-mit-111kw-ohne-ESP-nur-mit-Federn-Aufgelasteter)....
    >Poste doch mal was für einen T4 du hast und wie du die Auflastung hin bekommen hast. Ist mit einem 111kW laut VW nicht zulässig.
    >Hab selber einen 99er MV 111kW ohen ESP.
    >Gruß
    >VanMan


    Bin zwar nicht Robby, aber:


    Meine Caravelle TDI 111kW, EZ 06/2000 (Modell 2001) ohne ESP wurde beim Kauf 12/2002 beim VW-Händler mit Federn-hinten-Tausch augelastet, Abnahme durch TÜV-Nord im Hause...


    Marc (der-auch-mit-111kw-ohne-ESP-nur-mit-Federn-Aufgelastete)

  • >
    >>Hallo Lars,
    >>das ist wirklich eine vernünftige Erklärung.
    >>Sehr gut !
    >>Sowas gehört in die Auflast-FAQ.
    >>Das Fahrzeug hat serienmässig eine AHK.
    >>Nun muss ich nochmal im Brief schauen...............
    >>..........irgendwas kommt mir das komisch vor.
    >>Kennst Du Dich etwas aus und kannst mir sagen was
    >>das mit den Zusatzinfos unter Ziffer 15 und 16 zu bedeuten hat?
    >>Danke und schönes Nächtle,
    >>Thilo
    >Hallo Thilo und sonstige T4-ler,
    >ich hatte das gleiche Fragezeichen über dem Kopf schweben, bzgl. Ziff.15/16 und habe mich vom TÜV aufklären lassen:
    >Bei Anhängerbetrieb kommen die max.zul. Stützlast von 100kg zum zul.GGW. dazu, bei der Achsverteilung zur Hinteren Achse allerdings nur 70kg (HebelGesetze und so...). Man könnte jetzt meinen, daß damit ja ein zul.GGW von über 2,8to möglich sei??? aber weit gefehlt (so der TÜV-Mann)>>> die zul.GGW. kann nur bei Anhängerbetrieb überschritten werden, da dann nur 80 bzw. 100km/h gefahren werden dürfen. Bei Höchstgeschwindigkeit darf nur nach erfolgter Auflastung über 2,8to bewegt werden. So die Aussage des Tüv-lers. Dann war alles klar :)
    >Gruß Robby (der-mit-111kw-ohne-ESP-nur-mit-Federn-Aufgelasteter)


    Hast Du irgendwelche Gutachten oder Schreiben (zu den Federn) dazu, mein MV 111/Modell 2001 ohen ESP, kann laut VW nicht aufgelastet werden.


    Gruß Lappes

  • Bei der Ersten 111 kW-Serie (bis irgendwann mitte/ende 2001) ist eine Auflastung aufgrund der zu geringen Standfestigkeit der Bremsanlage nicht möglich, daran ändern auch andere Federn nichts. Wenn er dann durch Werkstatt-Haus-und Hof-Prüfer Trotzdem aufgelastet wurde, weil der Prüfer die Fußnote "111kw Modelle sind Grundsätzlich nicht Auflastbar" überlesen hat, hat er einfach Glück gehabt, auch solche Fälle soll es auch mal geben.

  • >Bei der Ersten 111 kW-Serie (bis irgendwann mitte/ende 2001) ist eine Auflastung aufgrund der zu geringen Standfestigkeit der Bremsanlage nicht möglich, daran ändern auch andere Federn nichts. Wenn er dann durch Werkstatt-Haus-und Hof-Prüfer Trotzdem aufgelastet wurde, weil der Prüfer die Fußnote "111kw Modelle sind Grundsätzlich nicht Auflastbar" überlesen hat, hat er einfach Glück gehabt, auch solche Fälle soll es auch mal geben.


    Neeee, ist etwas anders gelaufen:
    Das Autohaus hat in WOB nachgefragt, ob und wie aufgelastet werden kann... Antwort: Andere Federn hinten und dann klappt's...
    Achlast hinten war 1230kg -> 1490kg
    Vorne 1460kg unverändert...


    Gruß
    Marc