Nachfrage Finanzamt

  • Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?

  • >Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?


    Die wollen sehen, ob es ich um ein Fahrzeug zum Gütertransport handelt (keine Seitenscheiben hinten)...
    Die wissen aber wohl nicht, daß es dazu ein Urteil gibt, daß die Besteuerung nach Gewicht grundsätzlich über 2,8t vorsieht, wenn es kein PKW ist, sondern Kombinations-Kfz, WoMo etc...
    So wie Dein neues Finazamt haben es vor ein paar Jahren ganz viele versucht...


    Gruß
    Marc

  • scheint so, als wollten sie überprüfen, ob der Wagen geschlossen oder verglast ist. Wenn das so ist, haben die offensichtlich keine Ahnung. Viel Spaß beim Finanzamt schlau machen.

  • >Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?


    ;-))
    Die wollen sehen, ob der Wagen tiefergelegt ist und ob Du ausreichend Bodenfreiheit hast. Wahrscheinlich gehen die davon aus, daß Du den Prüfer zur Abnahme kanntest und geschummelt hast. Bei einem LR dürfte das kein Problem sein, da kann man viele Modelle ohne Änderung auflasten. Mehr dürfte da kaum passieren. Eventuell muß dasFahrzeug nochmals vorgeführt werden.
    Schau am besten mit den Bildern persönlich im Amt vorbei. Das wirkt Wunder.


    MfG
    Roman

  • >Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?


    Kann es nicht auch sein, dass sie sehen wollen, ob er hinten höher ist? Normalerweise wird er doch durch eine Auflastung hinten etwas höher, oder ist das nicht immer so?!
    Durch eine Seitenansicht könnten die dann ja sehen, ob er technisch aufgelastet ist, oder?

  • >>Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?
    >Die wollen sehen, ob es ich um ein Fahrzeug zum Gütertransport handelt (keine Seitenscheiben hinten)...
    >Die wissen aber wohl nicht, daß es dazu ein Urteil gibt, daß die Besteuerung nach Gewicht grundsätzlich über 2,8t vorsieht, wenn es kein PKW ist, sondern Kombinations-Kfz, WoMo etc...
    >So wie Dein neues Finazamt haben es vor ein paar Jahren ganz viele versucht...
    >Gruß
    >Marc


    Im Zuge der Umsetzung Europarecht denken viele Finanzämter darüber nach, die vom BGH festgelegte Steuergrenze von 2,8 t jetzt schon nicht mehr anzuwenden. Es soll dann bis zum zGG von 3,5 t alles was fährt mit den Sätzen besteuert werden, die hierzulande den jetzigen Steuersätzen für PKWs entsprechen.


    Seit längerem schon werden KFZ bis zu 2,8 t, die nicht wie ein LKW aussehen resp. keine grosse Ladefläche haben, als PKW besteuert.

  • >>Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?
    >;-))
    >Die wollen sehen, ob der Wagen tiefergelegt ist und ob Du ausreichend Bodenfreiheit hast. Wahrscheinlich gehen die davon aus, daß Du den Prüfer zur Abnahme kanntest und geschummelt hast. Bei einem LR dürfte das kein Problem sein, da kann man viele Modelle ohne Änderung auflasten. Mehr dürfte da kaum passieren. Eventuell muß dasFahrzeug nochmals vorgeführt werden.
    >Schau am besten mit den Bildern persönlich im Amt vorbei. Das wirkt Wunder.
    >MfG
    >Roman



    Hallo zusammen,


    auch tiefergelegte T4 können können aufgelastet sein. Vorausgesetzt, man hat die richtigen Federn (H&R oder Weitec) mit den richtigen Achslasten verwendet.


    Am Besten das Urteil gleich ausdrucken und mitnehmen:
    http://www.t4-forum.de/t4-forum/faqs/auflastung.htm


    Gruß aus SHG
    Arie

  • Leider hast du nicht geschrieben, ob dein T4 als PKW/LKW/SoKfz (siehe auch Ziff.1 im Fz-Brief/schein) beschrieben ist. Bei PKW ist der Satz : "das Fz ist technisch ein Kombinationskraftwagen" wichtig siehe auch Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichtshofes ; Bei LKW kommt es schon mal vor, dass das FA einen Gewerbeschein sehen will ; Beim SoKfz habe ich bisher noch nie von Schwierigkeiten gehört.. ;)
    Viel Spass beim Kampf mit dem Finazamt.....
    Allaaf
    Colonius

  • >Hallo zusammen,
    >auch tiefergelegte T4 können können aufgelastet sein. Vorausgesetzt, man hat die richtigen Federn (H&R oder Weitec) mit den richtigen Achslasten verwendet.
    >Am Besten das Urteil gleich ausdrucken und mitnehmen:
    >http://www.t4-forum.de/t4-forum/faqs/auflastung.htm
    >Gruß aus SHG
    >Arie


    Stimmt,
    allerdings geht das FA bei verspoilerten und iefergelegten Fahrzeugen gern von einer "nicht bestimmungsgemäßen Nutzung" durch den Halter aus. Den Verdacht mußten wir auch mal bei einem Firmen-PkW entkräften.



    MfG
    Roman

  • Ich weiß nicht ob das sooo schwer ist: und wenn das Fahrzeug innen vergoldet ist und einen Diamant in der Mitte vom Lenkrad hat - deswegen wird es über 2,8 t trotzdem nach Gewicht besteuert!
    Da gibts KEINEN Ermessensspielraum wie beim LKW!


    Gruß


    Mat.

  • >Im Zuge der Umsetzung Europarecht denken viele Finanzämter darüber nach, die vom BGH festgelegte Steuergrenze von 2,8 t jetzt schon nicht mehr anzuwenden. Es soll dann bis zum zGG von 3,5 t alles was fährt mit den Sätzen besteuert werden, die hierzulande den jetzigen Steuersätzen für PKWs entsprechen.
    >Seit längerem schon werden KFZ bis zu 2,8 t, die nicht wie ein LKW aussehen resp. keine grosse Ladefläche haben, als PKW besteuert.




    Wo hast Du das denn her,
    seit wann kann jedes Finanzamt nach Gutsherrenart darüber entscheiden, was wer wie zulassen kann? ...so im vorauseilenden Gehorsam ?
    Also, bitte belegen, sonst ist's und bleibts ein Schmarrn.
    G.
    G.

  • >>>Ich habe meinen T4 vor 3 Jahren ohne technische Änderungen auflasten lassen, und seit dem deutlich weniger Steuern bezahlt, da nach Gewicht und nicht nach Hubraum abgerechnet wurde. Jetzt bin ich in den Bereich eines anderen Finanzamtes umgezogen und bekam die Aufforderung aufgrund vom neuen Finanzamt das Bild einer Seitenansicht meines Fahrzeuges zu übersenden. Was kann das bedeuten?
    >>Die wollen sehen, ob es ich um ein Fahrzeug zum Gütertransport handelt (keine Seitenscheiben hinten)...
    >>Die wissen aber wohl nicht, daß es dazu ein Urteil gibt, daß die Besteuerung nach Gewicht grundsätzlich über 2,8t vorsieht, wenn es kein PKW ist, sondern Kombinations-Kfz, WoMo etc...
    >>So wie Dein neues Finazamt haben es vor ein paar Jahren ganz viele versucht...
    >>Gruß
    >>Marc
    >Im Zuge der Umsetzung Europarecht denken viele Finanzämter darüber nach, die vom BGH festgelegte Steuergrenze von 2,8 t jetzt schon nicht mehr anzuwenden. Es soll dann bis zum zGG von 3,5 t alles was fährt mit den Sätzen besteuert werden, die hierzulande den jetzigen Steuersätzen für PKWs entsprechen.
    >Seit längerem schon werden KFZ bis zu 2,8 t, die nicht wie ein LKW aussehen resp. keine grosse Ladefläche haben, als PKW besteuert.


    Also meine Caravelle TDI+, zGG 2810kg, wird auch als "PKW geschlossen" OHNE jede Bemerkung à la "Kombinations-Kfz" im Brief/Schein nach Gewicht besteuert...
    Und sie sieht wirklich nicht aus wie'n LKW (Klima, Alus, Velours an Wand & Boden, lackierte Stoßfänger, el. FH & Spiegel etc...) ;)


    Gruß
    Marc

  • >Wo hast Du das denn her,
    >seit wann kann jedes Finanzamt nach Gutsherrenart darüber entscheiden, was wer wie zulassen kann? ...so im vorauseilenden Gehorsam ?


    Erstmal können und tun viele Finanzämter genau das.
    Und zwar fast alle aus absolutem Unwissen der Sachlage.


    Der Halter muss dann mit Hilfe der im Netz bekannten Urteile sein Finanzamt aufklären.


    Wenn eine Behörde in Deutschland meint, sie könne nach Gutdünken handeln dann das Finanzamt.


    Bis man das dann wieder auf die Reihe bekommen hat ist viel Wasser den Rhein langgeflossen.


    Dem gemeinen Fahrzeughalter nutzt es wenig im Recht zu sein. Er muss sich darum kümmern, dass das FA das einsieht. Und das kann mitunter ein langwieriger Prozess sein.


    Fakt: Das FA handelt falsch, wenn 2,81 to bei PKW Kombinationsfahrzeug Hubraumbesteuert wird.


    Aber genauso Fakt ist leider dass viele FA's das anders sehen und mittelalterliche Lehnsherrenambitionen haben.



    Eine Kopie des Gerichtsurteils (einfach mal nach Gewichtsbesteuerung und Urteil und Geländewagen googeln) wirkt mitunter ware Wunder auf dem FA.

  • unter 2,8t wird alles, das wie ein PKW ausschaut, auch wie ein PKW besteuert. Da sind wir doch sicherlich einer Meinung.


    Über 2,8t wird alles, egal wies ausschaut nach Gewicht besteuert. Das sind wir doch auch einer Meinung.


    Noch !?! :)


    Nun möchten die neidischen Finanzheinis genau dieses Loch auch schliessen. In der Klasse bis 2,8t haben sie es ja auch prima hingekriegt. Ein LKW fängt aber ausserhalb Deutschlands in der EU erst bei 3,5t an und da sehen die Steuerknechte Licht an Ende des Tunnels. So ist geplant, EU-weit die Gewichtsklasse für LKW erst bei 3,5t beginnen zu lassen (siehe auch EU-Führerschein) und das würde dann das AUS für die Gewichtsbesteuerung von 2,8t -3,5t mitsichbringen. Schriftlich habe ich es nicht, ein ehem. Studienkollege sitzt BuFiMinsterium und reibt sich jedesmal die Hände, wenn er meinen Bus sieht.

  • >
    >>Wo hast Du das denn her,
    >>seit wann kann jedes Finanzamt nach Gutsherrenart darüber entscheiden, was wer wie zulassen kann? ...so im vorauseilenden Gehorsam ?
    >Erstmal können und tun viele Finanzämter genau das.
    >Und zwar fast alle aus absolutem Unwissen der Sachlage.
    >Der Halter muss dann mit Hilfe der im Netz bekannten Urteile sein Finanzamt aufklären.
    >Wenn eine Behörde in Deutschland meint, sie könne nach Gutdünken handeln dann das Finanzamt.
    >Bis man das dann wieder auf die Reihe bekommen hat ist viel Wasser den Rhein langgeflossen.
    >Dem gemeinen Fahrzeughalter nutzt es wenig im Recht zu sein. Er muss sich darum kümmern, dass das FA das einsieht. Und das kann mitunter ein langwieriger Prozess sein.
    >Fakt: Das FA handelt falsch, wenn 2,81 to bei PKW Kombinationsfahrzeug Hubraumbesteuert wird.
    >Aber genauso Fakt ist leider dass viele FA's das anders sehen und mittelalterliche Lehnsherrenambitionen haben.
    >
    >Eine Kopie des Gerichtsurteils (einfach mal nach Gewichtsbesteuerung und Urteil und Geländewagen googeln) wirkt mitunter ware Wunder auf dem FA.



    ...daß ist ja alles richtig. Aber diese Haltung kann man von den ewig "DasVolkIstFürUnsDa"-Herrschaften nur brechen, wenn man entsprechend dagegen fährt. Nur sind die inzwischen in der Minderheit, mittlerweile gibts massenhaft auch vernünftige Leute in den Verwaltungen (man glaubts kaum), mit denen man so richtig reden kann, (fast) wie von Mensch zu Mensch ;-).


    ABER das war nicht das Thema:
    Deshalb oder trotzdem sind bis auf den Beweis des Gegenteils die Behauptungen, die mein Vorredner aufstellte, ganz einfach a Schmarrn:


    Zitat:
    Seit längerem schon werden KFZ bis zu 2,8 t, die nicht wie ein LKW aussehen resp. keine grosse Ladefläche haben, als PKW besteuert.
    Zitat Ende


    Hier wird schon genung Quark in die Welt gesetzt: Ende der Besteuerung schon da. bla bla bla und jetzt behauptet einer, daß schon seit längerem... bla bla bla.


    WAS SOLL DER QUATSCH! Der 1. April ist doch noch gar nicht?


    Gruß
    Günter

  • NÖÖÖ


    falsch!


    über 2,8 wird nicht IMMER nach Gewicht besteuert! Ne schöne gepanzerte S-Klasse (vielleicht reicht es auch schon ohne Panzerung) wird weiter nach Hubraum besteuert!


    Die Heinis werden sich schon was einfallen lassen damit sie noch mehr Steuer erpressen können, da bin ich mir ganz sicher!


    Aber ICH habe die nicht gewählt! *fg*


    Gruß


    Mat.

  • [...]
    >Eine Kopie des Gerichtsurteils (einfach mal nach Gewichtsbesteuerung und Urteil und Geländewagen googeln) wirkt mitunter ware Wunder auf dem FA.


    Das Urteil findest sich in den FAQ...


    Gruß
    Marc

  • WER hat die denn gewählt?? Irgendswer muss das doch getan haben??


    Und das mit der S-Klasse ist ein weiterer Schritt zu der 3,5t -Grenze hin, wartets ab.


    Nichtsdestotrotz werd ich meinen T3-TD auch noch auflasten, bei über 600 EUR Steuer macht das noch Sinn.