lichte höhe?? Tiefgaragenprobleme??

  • Hi,
    wollte mal wissen, wie´s mit der Höhe ausschaut: Kommt ihr in Tiefgaragen ohne Probleme?? wobei.... T5-Cabrio... mal was neues :P


    Bis welche angegebene Höhe kann man problemlos einfahren?

  • Hallo,


    meiner ist angegeben mit 196cm - passt normalerweise in jedes Parkhaus
    oder Tiefgarage.
    Ich habe ihn aber jetzt um 5cm tiefer legen lassen (jetzt 191cm) und das
    nur, damit ich besser einsteigen kann ( hähä ).
    Jetzt passt er auch in das Parkhaus am Düsseldorfer Flughafen ( 190cm).


    Soweit mir bekannt ist, sind alle normalen Angaben, zuzüglich der NAVI
    Antenne - also besser noch mal nachmessen.


    Also bisher alles ohne Probleme.


    Gruß
    Claus

  • Die reine Höhe der Einfahrt ist das Eine.


    Das Andere: die effektive Höhe in Parkhäusern wird aber durch das Zusammentreffen der Schräge der Abfahrt und der Parkebene oftmals unterschritten, was mit zunehmender Fahrzeuglänge verstärkt wird.
    Meistens sind ein wenig Reserven bei der Angabe dabei.
    Meistens.

  • Die bei der Einfahrt angegebene Mindesthöhe muß das Parkhaus an allen Stellen und Winkeln haben. Normalereise sind da 2 m- vor allem Hotelparkhäuser usw. haben gerne núr 1,95-da kann es mit einem normalem MV mit Navi schon schwer werden.... Und dann denken-beladen rein-heißt auch am besten beladen wieder raus, sonst kann es kratzen---aua!

  • Hallo berndt,


    das stimmt leider definitiv nicht. Es entsproicht zwar auch meinem Verständnis, aber die Angabe an der Einfahrt des Parkhauses gibt nur die lichte Durchfahrthöhe an und bezieht sich nicht auf jeden Winkel des Parkhauses.


    Ich habe meinen T5 in einem Parkhaus in Saarbrücken am Dach beschädigt, weil über einer ganzen Parkreihe ein Lüftungsschacht abgehängt war: Höhe dort nur noch 1,90 m. Ich dachte die Sache ist klar, und der Schaden wird anstandslos ersetzt, weil das Parkhaus mit einer Einfahrtshöhe von 2,0 m angegeben ist. Leider sieht die Versicherung des Betreibers keine Leistungspflicht. Die Sache ist inzwischen meinem Anwalt übergeben, der auch sagt, dass die Rechtslage hier nicht eindeutig ist. Über den Ausgang werde ich berichten.


    Viele Grüße, WMF

  • Ich fahre mit meinem 196er ab und an in ein 2m Parkhaus, vermeíde aber jede Art von Ausfederbewegungen das Fahrzeuges, wie sie bei starkem Beschleunigen oder Bremsen entstehen können. Beachten sollte man auch, dass beim Öffnen der Heckklappe, dieselbe über die Dachkannte ausschwenkt. Da mein genutztes Parkhaus nur an diversen Traversen und Lüftungskanälen bis auf 2m runter geht, kann man aber mit Leichtigkeit andere Parklücken wählen. Das dran Denken ist dabei nur wichtig. Im Wohnmobilsektor hat sich ja schon so mancher den Alkoven wegen solcher Schusseligkeiten eingedrückt.


    Gruß Klaus

  • habe ich auch nicht gewußt. Ich dachte immer, es bezieht sich auf alles. Aber man lernt nie.Dann kann ich Dir für dein Verfahren nur Glück wünschen....
    Warum schreiben die dann nicht draußen Höhe nur 1,90 ran-wäre doch logischer ?Oder ?

  • Hallo berndt,


    da hast Du vollkommen Recht. Ich möchte als Kunde wissen, ob ich mit meinem Wagen in dem Prakhaus parken kann oder nicht. Ich möcht ja nicht im Mittelgang spazieren fahren. Man kann auch nicht erwarten, dass man vor dem eigentlichen Einparken nachmisst, ob die Höhe auch reicht. Wie so oft hat man ein anderes Rechtsempfinden, als es in der Rechtsprechung umngesetzt wird.


    Grüße, WMF

  • ist eine wichtige Zielgröße für die Betreiber von Parkhäusern. Daher ist es unsinnig, das ganze Parkhaus auf 1,90 m zu begrenzen, wenn eine oder zwei Parkreihen nur diese Höhe zulassen, während der Rest auch für 2,10 m geeignet ist.


    Diese niedrigeren Bereiche müssen dann aber ausreichend gekennzeichnet sein.


    Auch aus der Sicht des T4 oder T5 Fahrers ist es sinnvoll, ein Parkhaus nicht wegen fünf Stellplätzen komplett für Fahrzeuge über 1,90m zu sperren. Ich will jedenfalls nicht immer nur die weit entfernt liegenden Parkhäuser nutzen können.


    Im übrigen ist es immer von Vorteil, selber aufzupassen und nicht blind darauf los zu brettern.

  • Also ich arbeite in einem Einkaufszentrum mit Garage und da steht bei der Einf. 2,50m , dann bei einem Unterzug 2,20m , ein Stück weiter 2,0m und ganz hinten bei Rohren 1,65m ! Alles gekennzeichnet nur vor lauter aufpassen in der Garage übersiehst Du schon mal ein Zeichen !Aber Rechtlich glaube ich ist es i.O.

  • Hallo Claus,


    am Düsseldorfer Flughafen (Parkhaus 1-3) kommst Du auch ohne Tieferlegung rein.
    Du ziehst zwar ständig den Kopf ein, weil Du meinst, die würde das Dach abrasiert werden, aber es klappt ohne die kleinste Schramme.


    Aber komfortabler sind da sicherlich die 191 cm.


    Wie sieht es eigentlich mittlerweile mit deiner Freisprecheinrichtung aus?
    Versteht man Dich jetzt?


    Viele Grüße


    Offroad-grey Harald

  • Es ist das letzte Wochenende vor Heilig Abend.
    Du fährst in ein Parkhaus mit 2,10 m Einfahrtshöhe.
    Hinter Dir tun viele das gleiche.
    Du suchst verzweifelt einen Parkplatz in diesem Parkhaus.
    Alle anderen hinter Dir auch.
    Dann kommst Du an eine Stelle mit einem Querträger, auf dem hämisch grinsend steht <b>"1,80 m"</b> ...
    Vorwärts ? Geht nicht !
    Wenden ? In einer Parkhausgasse ? Geht nicht !
    Rückwärts raus ? Geht schon zweimal nicht !
    Ihr glaubt es nicht ?
    Stimmt - ich habe geflunkert - es war zum Glück ein ganz normaler Vormittag und ich war fast alleine in dem Parkhaus (rollend) unterwegs !
    Aber passiert ist es vor einigen Jahren mit meinem T4
    In diesem Sinne
    Peter

  • Hallo Rainer,


    da gebe ich Dir Recht. Aber man muss die Parplätze kennzeichnen, die für gewisse fahrzeuge nicht nutzbar sind. Nach Augenmaß hast Du keine Chance zu erkennen obe der Lüftungsschacht auf 1,90 m hängt oder 2 m und vor dem Einparken nachmessen kann ja wohl keiner verlangen.


    Grüße, WMF