Zahnriemen wechseln oder nicht?

  • >>Hej!
    >>[ZR-Wechsel bei 65.000 anstatt 120.000km)
    >>>lasse beide, wenn es ein 2,5l. TDI ist tauschen, samt der Spannrolle und evtl. der Wasserpumpe.
    >>Gehört Dir eine Werkstatt, die sich auf T4-Zahnriemen spezialisiert hat?
    >>Wann kommt die Empfehlung, den Zahnriemen bei jedem Ölwechsel zu ersetzen?
    >>Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf.
    >>Wer Angst hat, dass ihm der Zahnriemen so früh reisst, der soll sich für die Hälfte der Kosten für den Wechsel halt eine LifeTime-Garantie(versicherung) bei VW holen. Die deckt alles Mögliche ab, inkl. Motorschaden nach ZR-Riss.
    >>Farvel, zaydo
    >Kann ich nur zustimmen. Und wer Angast hat, seine Spannrolle oder WaPu sei unzuverlässig, der kann ja diese mal checken lassen. Den Verscheleiß dieser Teile kann man nämlich auch sehen und abfühlen.
    >Bei einem Schaden muß der ZR dann eh raus.
    >MfG
    >Roman


    Nee, ob die WaPu 5km später frisst, kannst Du nicht fühlen oder sehen...


    Klaus (auch bei weniger als 60tkm und knapp 5 Jahren gewechselt habend)

  • Hej!


    >>Die einzig richtige Lebensversicherung ist die von mir schon mehrfach angesprochene VW-Gebrauchtwagengarantie (LifeTime).
    >>Für die o.a. 600 Eur kann man den Wagen 2 Jahre lang versichern, und ein ev. Motorschaden wg. ZR wird dabei abgedeckt (SB 250 Eur). Da kann man dann uneingeschränkt von "sicher ist sicher" reden.
    [...]
    >bei dieser LT-Garantie hat er aber schon ein Problem: sein Auto ist zu alt, um da noch aufgenommen zu werden (max. 6 Jahre oder 150Tkm). Und er müßte eine Gebrauchtwagen-Gutachten machen lassen und eine lückenlose VW-Werkstatt-Historie haben, zumindest in Zukunft ...


    Wenn er die Bedingungen für die Versicherung nicht erfüllt oder erfüllen will, dann fällt diese Option natürlich aus.



    >Ein versicherungsfreundlich denkender GW-Gutachter würde zudem den 'alten' ZR sicher als Risiko-Faktor aufnehmen.


    Es gibt diese Risiko-Faktoren nicht. Der Versicherungsgeber versucht sein Risiko nur damit zu minimieren, dass o.a. Bedingungen erfüllt sein und innerhalb der Versicherungsdauer alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei VW gemacht werden müssen.


    >Zudem sind Verschleißteile in dieser Versicherung von der Ersatzleistung ausgenommen, und es findet sich sicher jemand, der feststellt, daß ein ZR aufgrund des vorgegebenen Wechselintervalls als solches zu sehen ist.


    Nein. Der ZR wird nicht als Verschleissteil im Sinne von "allgemeinen Verschleiß" betrachtet; die richtigen Verschleissteile, für die keine Kostenübernahme besteht, sind explizit aufgeführt. Aber selbst wenn das nicht unstrittig sein sollte: Der ZR reisst in der Regel nur wegen eines explizit versicherten mechanischen Bauteils des Motors (z.B. defekte Wasserpumpe)...



    >Es gibt sogar den Ausschluß von 'Luft- und Wasserlecks' - da frage ich mich, ob da nur eintretendes, oder auch (an der WaPu) austretendes Wasser hineinfällt ...


    Die Frage stellt sich nicht, weil aus dem Abschnitt "Umfang der Garantieversicherung" klar ersichtlich ist, dass es sich nicht auf Wasserpumpe, Kühler etc. beziehen kann.



    >Gruß
    >MiKo


    Farvel, zaydo

  • >Jeden Cent einer Rechnung erklären?? Solche Kunden liebe ich, die können ihr Fahrzeug warten lassen wo sie wollen aber nicht in meiner Werkstatt!!



    Bitte noch schreiben wie Deine Werkstatt heisst und wo sie ist, wenn Du schon so tolle Werbung dafür machst!
    Gruß
    Reinhard

  • >Und wenn sein T4 (ACV?) bereits die neue WaPu/Rolle drin hat, dann ist das ein extrem unsauberer Tip von Dir weil unnötig.


    Hi Roman,
    ab welchem Konstruktionsjahr wurden die WaPu/Rolle denn verbessert?
    (Weisst Du evtl. die Teilenummer der verbesserten Teile?)


    Gruss
    Paule