Pech gehabt, oder? Garantie abgelaufen

  • Hallo,


    bei jeder Reparatur steht die Werkstatt, egal, ob TV, Küchenmaschine, oder eben unser "heißgeliebter T5" ;) für die geleistete Arbeit mit einem Jahr Gewährleistung ein. Evtl. abweichend davon und auch nur bei bestimmten Produkten und Verschleißerscheinungen mit 6 Monaten, aber das dürfte auf die Schiebefenster nicht zutreffen.


    So müßtest Du gute Karten für eine kostenfreie Nachbesserung haben.


    Übrigens, schönes Bild, der T5 mit Schneeketten und so ziemlich zugefroren :)


    Gruß
    Eddi

  • servus Eddi,
    Ich werd's Posten wenn es so weit ist...


    'Übrigens, schönes Bild, der T5 mit Schneeketten und so ziemlich zugefroren :-)'


    Von wegen zugefroren, das war nach dem Abkehren.....


    Bei solchen Wetterlagen lassen wir die Ketten gleich drauf. Wen die nach 2 Jahren durch sind, dann gibts einfach Neue. Immer noch billiger als ein Syncro...


    Grüße Leines

  • ...wenn im Rahmen der Gewährleistung getauscht!
    Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre.
    Der Austausch von Teilen innerhalb dieser Frist verlängert NICHT die Anspruch der Gewährleistung.


    SHAD

  • ..und nochmal für alle:


    Die Gewährleistungsfrist/Sachmängelhaftung beträgt ZWEI Jahre ab Tag der Auslieferung(nicht der Erstzulassung).
    Sie verlängert sich sich nicht..auch nicht auf ausgetauschte Teile innerhalb dieser Frist!
    Beispiel:
    Auslieferungsdatum: 12.03.04
    Schiebefenster getauscht: 15.06.05
    --> Ende der Gewährleistungsfrist: 12.03.06 (auch für das getauschte Fenster)


    SHAD

  • Hängt davon ab, ob die ursprüngliche Reparatur auf Garantie oder auf Kulanz mit Beteiligung lief.
    Bei Garantiearbeiten gibts keinen neuen Anspruch.
    Bei Kulanzarbeiten mit Eigenbeteiligung oder Reparaturen auf Auftrag sehr wohl.

  • Hallo SHAD,


    mag sein das ich da Begrifflichkeiten durcheinander
    bringe, aber nun zu meinem Beispiel:


    Auf Garantie wurde innerhalb der ersten zwei Jahre
    meine Wasserpunpe ohne Kosten getauscht. Innerhalb
    der nächsten zwei Jahre war sie dann nochmals defekt.
    Auch dieser Schaden wurde ohne Kosten von VW erledigt.


    Ergo: Egal ob nun Garantie, Sachmängelhaftung oder
    Gewährleistung - auf getauschte Teile beginnen die
    zwei Jahre erneut !


    Mein Beispiel hat im übrigen nichts mit Kulanz zu tun.


    Gruß, Andreas - Optima 4.7

  • >Auf Garantie wurde innerhalb der ersten zwei Jahre
    >meine Wasserpunpe ohne Kosten getauscht. Innerhalb
    >der nächsten zwei Jahre war sie dann nochmals defekt.
    >Auch dieser Schaden wurde ohne Kosten von VW erledigt.


    >Ergo: Egal ob nun Garantie, Sachmängelhaftung oder
    >Gewährleistung - auf getauschte Teile beginnen die
    >zwei Jahre erneut !


    >Mein Beispiel hat im übrigen nichts mit Kulanz zu tun.


    Doch, Andreas. Sprich nochmal mit dem Kundendienstleiter, wie das gemacht wurde. Ich vermute die haben intern eine Gewährleistungsregelung für eine
    beliebige als Ersatzteil verbaute Wasserpumpe genutzt.


    Du hast definitv 2 Jahre Garantie bei VW.
    Alle Schäden in der Zeit werden ohne Anspruch auf Gewährleistungsverlängerung
    repariert.


    Du hattest eine gute Werkstatt, die da für Dich was gedreht hat.


    Rein rechtlich verlängert sich der Gewährleistungszeiraum durch
    eine Reparatur nicht.


    Sobald Du für eine Reparatur etwas bezahlst (auch nur anteilsmässig) wie z.B. bei einer Gebrauchtwagengarantie sieht das anders aus.

  • Hallo Willy,


    ich hab eben mal fix angerufen - T4, Baujahr 08/1998:


    Die erste Wasserpumpe wurde in 2000 innerhalb der ersten
    zwei Jahre auf Garantie ausgetauscht.


    Die zweite Wasserpumpe wurde als Neuteil eingebaut
    und ist wiederum in 2002 innerhalb der ersten zwei
    Folgejahren auf Garantie ausgetauscht worden.


    Natürlich gilt die Garantie ausschließlich auf die
    verbauten Neuteile - so Aussage NFZ.


    Auf meine Nachfrage "ob Kulanz im Spiel war" wurde
    nochmals darauf hingewiesen, daß die Gewährleistung
    auf dieses Neuteil ab Einbau beginnt.


    Möglicherweise sind die Begrifflichkeiten "Garantie,
    Sachmängelhaftung und Gewährleistung" nicht treffend
    genannt.


    Fazit: Vielleicht hatte ich einfach nur GLÜCK ?!


    Gruß, Andreas - Optima 4.7

  • Moin,


    doch, eine Werkstatt muß für die Arbeit UND die eingebauten Teile eine 2 Jährige Gewährleistung übernehmen, exkl. Verschleißteile.


    Also hat die oben genannte Werkstatt richtig gehandelt. Leider versuchen es einige Werkstätten, unwissende Kunden abzukassieren ;(


    Werkstatt ist Vertrauen, und zwar beider seits!


    Gruß
    Henry
    www.tmoto.de



    http://ww.tmoto.de

  • .deine Wasserpumpe wurde im Rahmen des "kleinen Dienstweges" über eine 100 % Kulanzregelung mit Absprache über das NSC getauscht.
    Für Dich als Kunden nicht ersichtlich.
    shad

  • Moin SHAD,


    Du gehst ständig gegen die Aussage div Leute vor, ohne konkret zu werden. Dann gib doch bitte mal Deine Quellen an, auf die Du dich beziehst.


    Lt. BGB, GvO und div. anderer Verordnungen verhält es sich derzeit genau so, nur kann man die Gewährleistung reduzieren.


    Ich warte gespannt...


    Gruß
    Henry
    www.tmoto.de



    http://ww.tmoto.de

  • Zunächst mal ist die Volkswagen Garantie eine freiwillige Leistung der Volkswagen AG. Sie hat im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nichts mit den Händler zu tun. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt gelten <b>immer</b> die Vertragsbedingungen des Garantiegebers (hier VW). Sie dürfen den Käufer nur nicht schlechter stellen als die gesetzliche Regelung.
    Da VW auf die Beweislastumkehr nach dem 6. Monat vollständig verzichtet dürfte es schwer sein etwas anderes zu belegen.


    Das hier genannte Thema ist in den Volkswagen Garantiebedingungen für Neufahrzeuge geregelt.


    Genauer unter Punkt 9 d):


    <i>Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile kann der Garantienehmer (eigene Anmerkung: Kunde) <b>bis zum Ablauf der Garantiefrist des Fahrzeuges </b>Garantieansprüche aufgrund der Volkswagen Garantie geltend machen.</i>


    Bitte nicht gesetzliche Sachmängelgewährleistung und Hersteller Garantie verwechseln. Das eine ist gesetzlich und bezieht sich ausschliesslich auf bei Übergabe des Fahrzeuges schon vorhandene Mängel - das andere ist freiwillig und gilt (zumindest bei VW) auf alle auftretenden Mängel im Garantiezeitraum, die nicht auf betriebsbedingten Verschleiss zurückzuführen sind.


    Ich habe die Begriffe auch immer durcheinandergeworfen bis ich beruflich mal nen Vortrag zum Thema von unserem Hausjuristen bekommen habe :)

  • Hallo Henry,


    der Aussage von Willy (siehe Link unten) kann ich nichts mehr hinzufügen.


    Sicherlich hast Du im "Normalfall" recht. Die ausführende Werkstatt muß 2 Jahre "Garantie" auf Teile und erbrachte Leistungen geben, wenn der Schaden ursächlich mit dem getauschten Bauteil oder der Reparatur begründet ist.
    Wir reden hier aber von Schäden bzw. Reparaturen im Rahmen der zweijährigen Garantie...und da sieht es nun mal anders aus.
    Schließlich wird dem Kunden, z.b. bei einem Motortausch bei 74.000 km und 1,5 Jahren (auf Garantie), auch keine Wertsteigerung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt.
    Manchmal ist eine 99,9 % Kulanzlösung effektiver.... (siehe Posting weiter oben)!
    Übrigens..VW hat schon seit Einführung der vielgerühmten Sachmängelhaftung auf die Beweislastumkehr nach sechs Monaten verzichtet(offiziell seit Januar 2005).
    Das kann man nicht von vielen Herstellern behaupten.


    Ein schönes Wochenende noch


    shad

  • Hallo


    keiner der bisherigen Beiträge war meines Wissens nach juristisch wirklich
    hieb und stichfest.


    Könnten wir vielleicht einen mitlesenden Juristen aus der Reserve locken ?


    Grüße Flyer.