Haftpflichtversicherungstarif nach Auflastung

  • Es ist ja hier schon zuhauf von Auflastung geschrieben worden, wie es
    geht und wieviel Steuern man damit sparen kann.


    Das Kraftfahrzeugsteuergesetz Paragraph 9 unterscheidet zwischen
    "Krafträdern", "PKW", "anderen Fahrzeugen bis 3.5t" und
    "allen übrigen Fahrzeugen".
    Ein aufgelastetes Fahrzeug wäre demnach ein "anderes Fahrzeug bis 3.5t".
    Dieser Tarif ligt bei 23.50DM pro angefangene 200kg zulässiges Gesamtgewicht.
    Damit ändert sich die Fahrzeugart, das Fahrzeug ist demnach kein PKW mehr.
    Da trägt der TÜV und das Straßenverkehrsamt etwas um. Wenn kein PKW, was
    ist es dann? Ein LKW ???


    Die Haftpflichtversicherungsbeiträge für LKW sind so hoch, daß sich
    unterm Strich keine Einsparung ergibt. Im Gegenteil. (Ich habe bei zwei
    unabhängigen Versicherungsunternehmen intensiv nachgefragt.)
    Dasselbe gilt für T4 Kastenwagen, die von Hause aus schon LKW sind (da
    sie hinten keine Fenster haben) und nicht aufgelastet werden müssen,
    um beim Finanzamt niedrig besteuert zu werden. (Aussage Finanzamt)


    Wie macht Ihr denn das, damit es sich rentiert?


    Riskiert man nicht den Versicherungsschutz, wenn man das Fahrzeug nach einer
    Auflastung weiterhin als PKW versichert läßt?


    Kann die Fahrzeugart PKW auch nach einer Auflastung beibehalten werden?


    Kriegt man einen Kastenwagen irgendwie als PKW versichert? (aber günstig
    verteuert)?


    Danke schon mal im Voraus!

  • >
    >Ein aufgelastetes Fahrzeug wäre demnach ein "anderes Fahrzeug bis 3.5t".
    >Dieser Tarif ligt bei 23.50DM pro angefangene 200kg zulässiges Gesamtgewicht.
    >Damit ändert sich die Fahrzeugart, das Fahrzeug ist demnach kein PKW mehr.
    >Da trägt der TÜV und das Straßenverkehrsamt etwas um. Wenn kein PKW, was
    >ist es dann? Ein LKW ???
    >Die Haftpflichtversicherungsbeiträge für LKW sind so hoch, daß sich
    >unterm Strich keine Einsparung ergibt. Im Gegenteil. (Ich habe bei zwei
    >unabhängigen Versicherungsunternehmen intensiv nachgefragt.)
    >Dasselbe gilt für T4 Kastenwagen, die von Hause aus schon LKW sind (da
    >sie hinten keine Fenster haben) und nicht aufgelastet werden müssen,
    >um beim Finanzamt niedrig besteuert zu werden. (Aussage Finanzamt)
    >Wie macht Ihr denn das, damit es sich rentiert?
    >Riskiert man nicht den Versicherungsschutz, wenn man das Fahrzeug nach einer
    >Auflastung weiterhin als PKW versichert läßt?
    >Kann die Fahrzeugart PKW auch nach einer Auflastung beibehalten werden?
    >Kriegt man einen Kastenwagen irgendwie als PKW versichert? (aber günstig
    >verteuert)?
    >Danke schon mal im Voraus!



    Frag mal bei VW-Bus Engel in Koblenz nach der Chef kennt sich sehr gut aus und war zu mir total freundlich.

  • Hallo Cristian, habe vor 3 Wochen einen (gebrauchten) T4 gekauft. Der war von meinem Vorbesitzer als „Sonder-Kfz. Werkstattwagen" zugelassen, da fest eingebaute Regale im Laderaum waren. Die sind nu raus. Nun wollte ich aber auch eine LKW-Zulassung, wegen der Versicherung. Also habe ich das Auto wiegen lassen und bin mit dem Schein zur DEKRA. Der Typ hat sich alles angeschaut und fragte mich dann, ob ich das Auto aufgelastet haben möchte. Habe ich doch zugestimmt. Nun ist es so, das ich ca. 50 DM mehr Steuer als beim „normalen" LKW zahle (laut tel. Auskunft Finanzamt 360 DM). Und versicherungstechnisch ist es egal, ob Auflastung oder nicht. Deshalb verstehe ich auch nicht so ganz, warum die Leute alle so geil auf eine Auflastung über 2,8 t sind. Erkundige Dich am Besten vorher ganz genau bei der Versicherung und beim Finanzamt, zu welchen Bedingungen Du welche Zulassung bekommst.
    MfG Alexander

  • Ich habe mich die letzten Tage auch mal kundig gemacht. Wenn du dir einen T4 2,4l Diesel kaufst, kostet der ca. 65DM pro 100 cm³. Macht ca. 1500 DM STEUERN!!!! Wenn du den Wagen auf über 2,8 Tonnen auflastest berechnet das Finanzamt die Steuern nach Nutzlast oder Gesamtgewicht oder so. Und das wäre dann bei 2,81 Tonnen ca. 350 DM. Der Eintrag als "PKW" in den Papieren bleibt anscheinend. Ich interessieren mich auch brennend für dieses Thema da ich mir einen 2,4l Diesel T4 kaufen will. Sollten meine Angaben falsch sein, korrigiert mich bitte. Ich weiß auch nicht genau ob ich alles richtig verstanden habe.

  • Tja, habe bei meinen Recherchen zu genua diesem Thema die gleiche Erfahrung machen müssen. Die Haftpflicht wird unverhältnismäßig hoch und die Schadenfreiheitprozente sind sehr ungünstig.
    Wir haben seit Sonntag einen Gebrauchten T4 von 93. Wir lassen nun einen Oxidationskat einbauen( ca 900 dm mit ASU, ) Steuern dann Jährlich 696 Dm...
    bei uns eine Einsparung von 400 DM jährlich , in 2 Jahren haben wir s raus


    Herzlichen Gruß an die Bullyfamilie
    h.+c.reinke

  • Hai @,


    am günstigsten wird es, wenn man den T4 auflastet (Steuern) und versucht ihn als So.Kfz. Wohnmobil zuzulassen (günstige Versicherung).


    Grüße aus dem hohen Norden
    Bo


    >
    >Es ist ja hier schon zuhauf von Auflastung geschrieben worden, wie es
    >geht und wieviel Steuern man damit sparen kann.
    >Das Kraftfahrzeugsteuergesetz Paragraph 9 unterscheidet zwischen
    >"Krafträdern", "PKW", "anderen Fahrzeugen bis 3.5t" und
    >"allen übrigen Fahrzeugen".
    >Ein aufgelastetes Fahrzeug wäre demnach ein "anderes Fahrzeug bis 3.5t".
    >Dieser Tarif ligt bei 23.50DM pro angefangene 200kg zulässiges Gesamtgewicht.
    >Damit ändert sich die Fahrzeugart, das Fahrzeug ist demnach kein PKW mehr.
    >Da trägt der TÜV und das Straßenverkehrsamt etwas um. Wenn kein PKW, was
    >ist es dann? Ein LKW ???
    >Die Haftpflichtversicherungsbeiträge für LKW sind so hoch, daß sich
    >unterm Strich keine Einsparung ergibt. Im Gegenteil. (Ich habe bei zwei
    >unabhängigen Versicherungsunternehmen intensiv nachgefragt.)
    >Dasselbe gilt für T4 Kastenwagen, die von Hause aus schon LKW sind (da
    >sie hinten keine Fenster haben) und nicht aufgelastet werden müssen,
    >um beim Finanzamt niedrig besteuert zu werden. (Aussage Finanzamt)
    >Wie macht Ihr denn das, damit es sich rentiert?
    >Riskiert man nicht den Versicherungsschutz, wenn man das Fahrzeug nach einer
    >Auflastung weiterhin als PKW versichert läßt?
    >Kann die Fahrzeugart PKW auch nach einer Auflastung beibehalten werden?
    >Kriegt man einen Kastenwagen irgendwie als PKW versichert? (aber günstig
    >verteuert)?
    >Danke schon mal im Voraus!

  • Hallo Christian,


    ich habe mich gerade bei meiner Versicherung (HUK Coburg) zu diesem Thema schlau gemacht:
    - es spielt keine Rolle, ob der Wagen aufgelastet ist oder nicht
    - Unterschiede gibt es je nachdem, ob das Fahrzeug als PKW, LKW oder So-KFZ-WoMo zugelassen ist. Den Tarif für LKW habe ich nicht erfragt (hier gilt die Versicherung abhägngig vom Gewicht, soweit ich weis), aber dafür die anderen beiden Möglichkeiten. Und zwar für einen T4 Bj. 12/97, Wertangabe 26.000 DM, in der Tarifklasse D (für Ingenieure oder Angestellte des öffentlichen Dienstes)


    PKW:
    Vollkasko mit 1000 DM SB, Teilkasko ohne SB, Zusatzklauseln (bis 30.000 km/Jahr, nur Fahrer über 25 Jahre)
    --> 1.310 DM


    So-KFZ-WoMo:
    Vollkasko mit 1000 DM SB, Teilkasko ohne SB, ohne Zusatzklauseln (spielen bei WoMos keine Rolle, auch Typklassen gibt es dabei nicht)
    --> 764 DM


    Den Tarif fürs WoMo finde ich ziemlich OK, ungefähr ist das der gleiche Tarif wie für einen 95er Polo (den hatte ich vorher dort versichert).


    Also ist es so wie ich es bisher verstanden habe, das Beste, den Wagen aufzulasten, dann als So-KFZ-WoMo über 2,8t zuzulassen (weis aber noch nicht genau, wieviel Steuern das genau kostet) und ihn dann als So-KFZ-WoMo zu versichern.


    Viele Grüße
    Beate (Lübeck)

  • Die Allianz meint dazu: (Stand: 01/00)


    Gilt für LKW < 1t Nutzlast:
    Normalerweise fängt man als LKW-Besitzer bei 100% Schadensfreiheitsrabatt an.
    Es kann der Rabatt nicht vom PKW auf den LKW übertragen werden.
    Wenn bei Zulassung des LKW eine weitere PKW-Versicherung besteht, wird
    ein Rabatt auf 70% gewährt. (Also erst neue Versicherung abschließen, dann
    später altes Auto kündigen.)
    Rabattsystem:
    1.Jahr 100% 2.Jahr 70% 4.Jahr 55% 5.Jahr 40%


    Beispiel T4:
    50kW, Nutzlast<1t, LKW-Zulassung, 100% = 2375 DM/a
    50kW, Nutzlast<1t, LKW-Zulassung, 70% = 1663 DM/a
    40kW, Nutzlast<1t, LKW-Zulassung, 70% = 1464 DM/a
    50kW, Nutzlast<1t, PKW-Zulassung, Baujahr 95, Diesel, 20000km/a 35% = 647 DM/a


    Gruß Christian

  • >
    >Ich habe mich die letzten Tage auch mal kundig gemacht. Wenn du dir einen T4 2,4l Diesel kaufst, kostet der ca. 65DM pro 100 cm³. Macht ca. 1500 DM STEUERN!!!! Wenn du den Wagen auf über 2,8 Tonnen auflastest berechnet das Finanzamt die Steuern nach Nutzlast oder Gesamtgewicht oder so. Und das wäre dann bei 2,81 Tonnen ca. 350 DM. Der Eintrag als "PKW" in den Papieren bleibt anscheinend. Ich interessieren mich auch brennend für dieses Thema da ich mir einen 2,4l Diesel T4 kaufen will. Sollten meine Angaben falsch sein, korrigiert mich bitte. Ich weiß auch nicht genau ob ich alles richtig verstanden habe.


    Genau!
    Komme gerade vom Auflasten. Mein T4 2.4D ('92) hat jetzt 2810kg und ist weiterhin als PKW zugelassen, lediglich die Schluesselnummer (und damit die Steuerveranlagung) ist neu. Hat alles zusammen mit Umschreibung 80DM gekostet. Und da er weiterhin als PKW haftpflichtversichert ist, sollte sich da auch nichts aendern.
    cu, Juergen

  • Bis vor Kurzem wars so,dass Fahrzeuge,die im Fahrzeugschein einen Eintrag hatten der LKW lautete nach Gewicht besteuert wurden. ca 22,- /200kg
    Dies war unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.
    Dies wurde gerne von Besitzern grossvolumiger Dieselgeländewagen genutzt um den Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
    Später kamen die Finanzämter auf die Idee, dass eine Zulassung als LKW nicht unbedingt auch eine Versteuerung als LKW nach sich ziehen muß.
    Daher bekamen alle Halter von Fahrzeugen, die nachträglich als LKW umgeschrieben wurden, einen geänderten Steuerbescheid. (Steuer nach Hubraum)
    Nachdem einige Fahrzeughalter Klage eingereicht hatten hat nun der Bundesfinanzhof endgültig entschieden,dass fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8to grundsätzlich nach Gewicht zu versteuern sind. ( Egal ob PKW oder LKW / Urteil auf Homepage von "Extrem-Motorsport")
    Da es nun nicht mehr notwendig ist ein Fahrzeug beim TÜV als LKW umschreiben zu lassen, ergibt sich auch für die Versicherung keine Änderung.
    So ergibt sich folgender Umkehrschluss: LKW über 2,8to ( Kastenbusse ) durch Einbau von Sitzen / Fenstern beim TÜV als PKW zuzulassen, um so in den Genuß
    der günstigeren PKW-Versicherung zu kommen.