Es ist ja hier schon zuhauf von Auflastung geschrieben worden, wie es
geht und wieviel Steuern man damit sparen kann.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz Paragraph 9 unterscheidet zwischen
"Krafträdern", "PKW", "anderen Fahrzeugen bis 3.5t" und
"allen übrigen Fahrzeugen".
Ein aufgelastetes Fahrzeug wäre demnach ein "anderes Fahrzeug bis 3.5t".
Dieser Tarif ligt bei 23.50DM pro angefangene 200kg zulässiges Gesamtgewicht.
Damit ändert sich die Fahrzeugart, das Fahrzeug ist demnach kein PKW mehr.
Da trägt der TÜV und das Straßenverkehrsamt etwas um. Wenn kein PKW, was
ist es dann? Ein LKW ???
Die Haftpflichtversicherungsbeiträge für LKW sind so hoch, daß sich
unterm Strich keine Einsparung ergibt. Im Gegenteil. (Ich habe bei zwei
unabhängigen Versicherungsunternehmen intensiv nachgefragt.)
Dasselbe gilt für T4 Kastenwagen, die von Hause aus schon LKW sind (da
sie hinten keine Fenster haben) und nicht aufgelastet werden müssen,
um beim Finanzamt niedrig besteuert zu werden. (Aussage Finanzamt)
Wie macht Ihr denn das, damit es sich rentiert?
Riskiert man nicht den Versicherungsschutz, wenn man das Fahrzeug nach einer
Auflastung weiterhin als PKW versichert läßt?
Kann die Fahrzeugart PKW auch nach einer Auflastung beibehalten werden?
Kriegt man einen Kastenwagen irgendwie als PKW versichert? (aber günstig
verteuert)?
Danke schon mal im Voraus!