Auflasten - Was ändert sich?

  • Hallo zusammen,
    ich habe hier im Forum nun viel über das Auflasten auf 2.81t gelesen.
    Ein paar Fragen habe ich allerdings noch!
    Was steht nach der Auflastung im Fahrzeugschein PKW-Kombi oder LKW?
    Ist der Bus dann wirklich ein LKW oder wird er nur anders besteuert?
    Was für Bestimmungen laut StVO gelten für mich ab dann?
    Und bitte keinen Verweiß auf frühere Beiträge im Forum. Die beantworten die Fragen nur allgemein.


    Gruß Thomas

  • Hallo,
    was hast Du für ein Problem mit dem nachlesen alter Beiträge?


    In meinem Schein steht:
    SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8T
    94/12/FG (M) GKL:G1

  • >Hallo zusammen,
    >ich habe hier im Forum nun viel über das Auflasten auf 2.81t gelesen.
    >Ein paar Fragen habe ich allerdings noch!
    >Was steht nach der Auflastung im Fahrzeugschein PKW-Kombi oder LKW?
    >Ist der Bus dann wirklich ein LKW oder wird er nur anders besteuert?
    >Was für Bestimmungen laut StVO gelten für mich ab dann?
    >Und bitte keinen Verweiß auf frühere Beiträge im Forum. Die beantworten die Fragen nur allgemein.
    >Gruß Thomas


    Mit den alten Beiträgen habe ich kein Problem, nur beantworten die diese Fragen nicht so genau.
    Danke für Deine Info!

  • >Hallo zusammen,
    >ich habe hier im Forum nun viel über das Auflasten auf 2.81t gelesen.
    >Ein paar Fragen habe ich allerdings noch!
    >Was steht nach der Auflastung im Fahrzeugschein PKW-Kombi oder LKW?
    >Ist der Bus dann wirklich ein LKW oder wird er nur anders besteuert?
    >Was für Bestimmungen laut StVO gelten für mich ab dann?
    >Und bitte keinen Verweiß auf frühere Beiträge im Forum. Die beantworten die Fragen nur allgemein.
    >Gruß Thomas


    Offensichtlich ändert sich nur die Steuer, nicht aber die Endgeschwindigkeit, denn die wäre ja bei LKW 80 km/h, was nicht in meinem Sinne wäre. Meine Familie kann ich dann auch noch komplett mitführen. aber Steuern sparen. Ja wo ist denn der Nachteil??
    Gruß
    Bernd

  • Hi,


    wir hatten uns einen Claifornia Coach TDI Advantage geholt vom Werk, war als PKW in Steuer und Versicherung eingetragen. Dann hab ich vom Auflasten hier gelesen und das ganze mit unserem T4 durchgespielt.
    Erst bei der Zulassungstelle hier in Hesssen erkundigt wie die steuerliche Einstufung aussieht, wenn das Teil als Sonderkfz/Wohnmobil mit 2.81t angemeldet wird. Die sagten mir, dann wird das Fahrzeug nach Gewicht besteuert, liegt dann so bei 340 DM pro Jahr, also etwa die Hälfte (vorher PKW mit 1900ccm Diesel Schlüsel 28).
    Dann bin ich zum TÜV gefahren, und habe das Fahrzeug ohne Probleme auflasten können und als Sonderkfz/Wohnmobil eintragen lassen.(es wurde neu gewogen und das zul. Gesamtgewicht mit 2.81t eingetragen, dabei hat der TÜV-Mitarbeiter noch die Federn untersucht, die entsprachen aber seinen Vorstellungen)
    Also kein LKW !!!!!!! Denn dann gilt auch ja das Sonntagsfahrverbot für Dich.
    Meine Versicherung sieht jetzt auch anders aus.
    Bei Wohnmobilen gehts es nur bis SF3, dann bist Du mit 45% eingestuft.
    Die Haftpflicht ist auch ca. 300DM günstiger pro Jahr, allerdings ist mein Vollkasko mit 1000DM Selbstbeteiligung und TK mit 300DM SB bei NP67.100DM ca 150DM pro Jahr teuerer.
    Die genauen Werte kann ich heute abend noch nachschauen wenn es interessiert(kurze e.mail an mich)


    Die Sache macht sich also bezahlt !!!!
    Gruß Ingo




    noch



    umgeschriebenErst zum Tüv gefahren




    >Hallo zusammen,
    >ich habe hier im Forum nun viel über das Auflasten auf 2.81t gelesen.
    >Ein paar Fragen habe ich allerdings noch!
    >Was steht nach der Auflastung im Fahrzeugschein PKW-Kombi oder LKW?
    >Ist der Bus dann wirklich ein LKW oder wird er nur anders besteuert?
    >Was für Bestimmungen laut StVO gelten für mich ab dann?
    >Und bitte keinen Verweiß auf frühere Beiträge im Forum. Die beantworten die Fragen nur allgemein.
    >Gruß Thomas

  • >Offensichtlich ändert sich nur die Steuer, nicht aber die Endgeschwindigkeit, denn die wäre ja bei LKW 80 km/h, was nicht in meinem Sinne wäre. Meine Familie kann ich dann auch noch komplett mitführen. aber Steuern sparen.
    >Gruß
    >Bernd



    Hallo Bernd
    in der Tat gibt es fast keine Nachteile, auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW wird erst ab 3,5to wirksam.


    >Ja wo ist denn der Nachteil??


    Du musst etwas Eigeninitiative aufbringen, um die Auflastung umzusetzen und evtl. einige Teile ( Federn ) umbauen. Dann sind da eigentlich nur noch einige wenige Vorschriften zu beachten. KFZ über 2,8to dürfen nicht auf dem Gehweg parken, auch nicht da, wo es durch Schilder erlaubt wäre und sie müßen eine gelbe Blinklampe für dem Pannenfall mitführen.


    Gruß
    Henning