63 Sammelauflastungen waren laut Aussage von SK gefälscht

  • >>Hallo Dieter,
    >>wartet doch erstmal ab, was passiert. bevor weiters Geld aus dem Fenster
    >>geworfen wird.
    >>Viel. wurde ja nur der Gutachten Inhaber gefälscht die Sache an sich aber richtig übernommen.
    >>Im schlimmsten Fall müsst Ihr die Steuern bis zur nochmaligen Auflastung nachzahlen, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und daraus eine Vorstrafe wird es wohl kaum werden.
    >>Daher erstmal abwarten was wirklich passiert.
    >>ciao
    >>Martin
    >Hi Martin,
    >es ist bislang unbestritten, dass die Nutzer im "gutem Glauben" gehandelt haben.
    >Ich habe nur keine Lust, dass durch die zwangsweise Löschung der Auflastung Fzg-Briefe und Scheine geändert werden müssen und dadurch neben der Rennerei auch satte Gebühren anfallen.
    >Gruß,
    >Dieter / Berlin Mariendorf



    Zwangsweise wird erst nach dem Urteil gelöscht! und Zivilsachen dauern lange!

  • >>Gruß
    >>Dieter / Berlin Mariendorf
    >Anbei die Fg.Nr. der Fahrzeuge deren Auflastung
    >mit gefälschten Gutachten erwirkt wurde und somit ungültig ist.
    >Die Namen geben geben wir aus Datenschutzgründen nicht bekannt.
    >Die betroffenen Personen können sich bei uns od. beim TÜV melden.
    >mfg
    >S.K.Handels AG


    Austragungen aus Fahrzeugbriefen sind gar nicht so einfach möglich, wie uns hier SK weismachen will, selbst wenn es die entsprechenden Nummern der Fahrzeuge dazu gibt, schon gar nicht ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers bzw. erneuter Prüfung des Fahrzeuges, immerhin handelt es sich bei dem Fahrzeugbrief um ein offizielles Dokument, dass von einem "Sachverständigem" unterzeichnet worden ist


    Ausserdem wird sich der TÜV hüten, Namen oder Adressen an dritte, hier eine Firma, herauszugeben, zumindest ohne vorherige Klärung durch ein Gericht oder richterliche Anordung (Stichwort Datenschutz)


    Dies alles zumindest lt. Aussage des zuständigen Ingenieurs (mit Eintragungungs-Kompetenz) bei meinem lokalen TÜV.



    Wer trotzdem nicht mehr ruhig schlafen kann weil der SK Handels AG Einnahmen verloren gegangen sind, soll sich besser bei vorgenannter Firma melden und zahlen, vielleicht ist dann bald Ruhe...

  • >>Hallo T4-Auflaster,
    >>laut Auskunft von Herrn Kölbl, Firma SK, von heute 14:30 Uhr sind 63 gefälschte T4-Auflastungsgutachten entdeckt worden. Diese wurden, wie hier bekannt, beim TÜV-Nord in Emden eingetragen (ggf. auch noch woanders, das weiß ich jetzt nicht).
    >>Die Gutachten liegen der Firma SK vor. Herr Kölbl will eine Liste der betroffenen Fahrgestellnummern (ohne Namen) heute abend oder morgen in das Forum setzen. Er bittet die Betroffenen, sich direkt an SK zu wenden, um die lizenzrechtlichen Fragen zu klären, bevor die Auflastung ausgetragen werden muss.
    >>Ich habe daraufhin Herrn Rinderhagen angesprochen. Er sagt, dass kein Gutachten gefälscht sei und dies gegenwärtig geklärt wird.
    >>--------------------------------------------------------------------------------
    >>Falls sich die Fälschung der Gutachten bestätigt, sind die Folgen für aufgelasteten T4 zu klären.
    >>Ich habe Herrn Kölbl gebeten, noch mal über den Nachlass für die Betroffenen nachzudenken. Bei dem von SK bislang angedachten Nachlass von 20% würde weiterhin ein Bruttobetrag von rd. 310 Euro verbleiben.
    >>Bei einem Teil der Fahrzeuge bräuchten aber nach VW-Teilegutachten nur die Hinterachsfedern und die Bremszugfedern getauscht werden. Hierfür würden nur Materialkosten von rd. 180 Euro anfallen; der Austausch wäre in Eigenleistung möglich.
    >>Ich hoffe, dass SK uns noch ein Stück entgegen kommen wird. Vielleicht ist das für SK die Möglichkeit, sich hier als seriöser und kulanter Gutachtenanbieter zu präsentieren und weitere auflastungswilligen T4-Fahrer zu finden. Und damit hätte SK über den zusätzlichen Umsatz eine Entschädigung für den von mir angesprochenen Nachlass.
    >>--------------------------------------------------------------------------------
    >>Bevor jetzt gleich die Wogen hochschlagen, bitte ich Euch alle, die Diskussion verantwortungsbewusst zu führen.
    >>Wenn der SK-Vorwurf bestätigt wird, haben wir alle jetzt ein großes Problem:
    >>- die Betroffenen, die Geld in den Sand geschrieben haben,
    >>- der TÜV, der getäuscht wurde und riesige Papierberge bearbeiten muss,
    >>- der Gutachtenverwerter SK, der um seine Lizenzeinnahmen gebracht wurde,
    >>- der Weiterverkäufer der Gutachten, der jetzt vielfältige straf-, zivil- und steuerrechtliche Folgen tragen muss,
    >>- und schließlich das T4-Forum, über das die Vermittlung der Gutachten lief.
    >>
    >>Gruß
    >>Dieter / Berlin Mariendorf
    >Anbei die Fg.Nr. der Fahrzeuge deren Auflastung
    >mit gefälschten Gutachten erwirkt wurde und somit ungültig ist.
    >Die Namen geben geben wir aus Datenschutzgründen nicht bekannt.
    >Die betroffenen Personen können sich bei uns od. beim TÜV melden.
    >mfg
    >S.K.Handels AG
    >1> WV2ZZZ70ZXH064385
    >2> WV2ZZZ70Z3H074715
    >3> WV2ZZZ70ZNH078647
    >4> WV2ZZZ70Z3H101774
    >5> WV2ZZZ70ZMH016525
    >6> WV2ZZZ70ZNH015617
    >7> WV2ZZZ70Z3H109289
    >8> WV2ZZZ70ZYH029526
    >9> WV2ZZZ70ZYH070565
    >10>WV2ZZZ70ZMH042924
    >11>WV2ZZZ70Z1H009918
    >12>WV2ZZZ70ZNH128158
    >13>WV2ZZZ70ZNH149973
    >14>WV2ZZZ70ZNH075376
    >15>WV2ZZZ70ZSH077128
    >16>WV2ZZZ70ZXH061359
    >17>WV2ZZZ70ZYH023950
    >18>WV2ZZZ70Z3X030257
    >19>WV2ZZZ70ZXH079822
    >20>WV2ZZZ70ZXH143220
    >21>WV2ZZZ70Z3H073361
    >22>WV2ZZZ70ZTH005348
    >23>WV2ZZZ70Z2H121433
    >24>WV2ZZZ70ZNH132291
    >25>WV2ZZZ70Z1H050998
    >26>WV2ZZZ70ZXH117910
    >27>WV2ZZZ70ZXH111354
    >28>WV2ZZZ70ZMH090892
    >29>WV2ZZZ70ZWH085411
    >30>WV2ZZZ25ZKH077826
    >31>WV2ZZZ70ZTX244235
    >32>WV2ZZZ70ZMH065893
    >33>WV2ZZZ70Z2H088525
    >34>WV2ZZZ70ZYH132167
    >35>WV2ZZZ70Z2X123615
    >36>WV2ZZZ70Z2H121259
    >37>WV2ZZZ70Z2H035363
    >38>WV2ZZZ70Z3H090584
    >39>WV2ZZZ70Z3H070761
    >40>WV2ZZZ70ZXH080676
    >41>WV2ZZZ70Z3H087052
    >42>WV2ZZZ70ZTH205685
    >43>WV2ZZZ70ZYH070927
    >44>WV2ZZZ70ZWH006488
    >45>WV2ZZZ70Z3H129822
    >46>WV2ZZZ70Z1H118838
    >47>WV2ZZZ70ZWX148620
    >48>WV2ZZZ70ZYH115026
    >49>WV2ZZZ70Z2H862152
    >50>WV2ZZZ70ZMH036694
    >51>WV2ZZZ70Z3H092841
    >52>WV2ZZZ70Z2H051201
    >53>WV2ZZZ70Z2H061474
    >54>WV2ZZZ70ZNH137827
    >55>WV2ZZZ70ZXH059913
    >56>WV2ZZZ70Z3H057569
    >57>WV2ZZZ70ZNH107797
    >58>WV2ZZZ70ZRH052475
    >59>WV2ZZZ70ZYH140097
    >60>WV2ZZZ70ZXH131823
    >61>WV2ZZZ70ZVH116592
    >62>WV2ZZZ70ZMH082235
    >63>WV2ZZZ70Z3H102978
    >64>WV2ZZZ70Z3H092499
    >65>WV2ZZZ70ZXH102474
    >66>WV2ZZZ70Z3H118235

  • >Richtig, die Firma SK maßt sich überhaupt an GOTT zu sein!
    >Irgendwie ist die ganze Sache sehr merkwürdig!!
    >Gruß
    >Mat.



    Ich kann mich dem nur anschließen ... SK hat rechtlich niemanden hier etwas zu sagen ... die ganze Angelegenheit entscheidet ein Deutsches Gericht, wenn es dazu kommt und sonst niemand ... wir befinden uns letztendlich erst in der Phase der Ermittlungen ... es besteht ein Tatverdacht, sonst gar nichts ... erst wenn die Ermittlungen zur Erhärtung des Tatverdachtes führen, dann wird es interessant ... egal, wie dies alles ausgeht, bei SK werde ich nicht auflasten lassen, da die Vorgehensweise dieser Firma mir sehr mißfällt ... wir befinden uns immer noch in einem Rechtsstaat und da kann es nicht angehen, daß hier schon über Nachzahlungen seitens dieser Firma spekuliert wird, wo noch gar kein offizielles Urteil gefaßt, Beschluß getätigt oder polizeiliche Ermittlungen beendet sind ...



    Gruß, Peter

  • Moin,


    ich ja, aber die anderen ...?


    Und außerdem will man doch den Eindruck erwecken, daß jetzt alles in ordentliche Bahnen gelenkt wird ... dazu gehört meiner Meinung eine ordentliche Datenaufbereitung.


    Steht denn eigentlich deine Nummer hinter meiner? Dann könnte man womöglich davon ausgehen, daß die Liste nach den (weggelassenen) Namen sortiert war, womit sicher ein Verstoß gegen das BDSG anzunehmen ist ...


    Gruß
    MiKo

  • ... und zwar bitte für jeden Einzelfall.


    Denn es geht ja schließlich um individuelle Gutachten für jedes einzelne Fahrzeug ...


    Zudem spricht SK - wenn es denn wirklich ein Vertreter dieser Firma ist - hier von "Fälschungen".
    Um eine Fälschung kann es sich aber nur handeln, wenn in diesen Gutachten für das betreffende Fahrzeug unrichtige technische Daten oder Gegebenheiten genannt sind.


    Nur dann ist eine zwangsweise Aberkennung der "Beglaubigung der Zulässigkeit einer Feststellung von technischen Eigenschaften eines Kraftfahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen" (boah ey, was ein Ungetüm!) möglich.


    Wieso macht SK in dieser Sache eigentlich nur Front gegen den/die Wiederverkäufer ihrer Gutachten? Wieviele "Individualgutachten" hat man denn eigentlich an diese WV verkauft?
    Ist nicht auch der TÜVologe, der die Eintragung durchgeführt hat, mit in der Verantwortung?


    Gruß
    MiKo

  • >Steht denn eigentlich deine Nummer hinter meiner? Dann könnte man womöglich davon ausgehen, daß die Liste nach den (weggelassenen) Namen sortiert war, womit sicher ein Verstoß gegen das BDSG anzunehmen ist ...


    Bin ich mir nicht so sicher.


    Soweit ich das von den T3 kenne sind das Einzelgutachten, die fahrzeugbezogen erstellt werden. D.h. Fahrzeugdaten und Fahrgestellnummer werden in das Gutachten eingedruckt. Bei dem T3 Gutachten, dass ich hatte war die FG-Nummer diagonal über das Blatt quasi als Wasserzeichen gedruckt.


    Für die Erstellung des T3 Gutachtens mussten damals eine Fz-Schein Kopie gefaxt werden. Damit lagen sämtliche Adressdaten automatisch dem Aussteller vor.


    Welche Rechte der Inhaber dieses Gutachtens hat weiss ich nicht.


    Aber es erscheint sinnvoll, dass der Inhaber des Gutachtens das Recht hat diese Daten anzufordern.


    Veröffentlichung ist hingegen ein vollkommen anderes Thema.


    Sollten hier Namen und FG-Nummern veröffentlicht werden lässt sich relativ leicht das Alter der Fahrzeuge aus der Nummer entnehmen und zu einem Namen eine Adresse zu finden ist auch einfach.


    Und ich gehe davon aus, dass in Autoforen auch Interessenten mitlesen, die nicht unbedingt Fahrzeuge kaufen wollen, sich vom Fahren aber nicht abhalten lassen...


    Zurück zum eigentlichen Thema - wer von den Betroffenen fährt nach Wietzendorf?
    Da könnte man doch mal ein paar Worte zu diesem Thema wechseln und vielleicht gibts ja bis dahin noch ein paar verwertbare Infos.

  • Hallo Willy,


    mail mir doch mal die 'Daten' von JR soweit Du weißt, dann schaue ich mal was ich über ein EV rauskriegen kann! ;o)


    Mat.

  • >... und zwar bitte für jeden Einzelfall.
    >Denn es geht ja schließlich um individuelle Gutachten für jedes einzelne Fahrzeug ...
    >Zudem spricht SK - wenn es denn wirklich ein Vertreter dieser Firma ist - hier von "Fälschungen".
    >Um eine Fälschung kann es sich aber nur handeln, wenn in diesen Gutachten für das betreffende Fahrzeug unrichtige technische Daten oder Gegebenheiten genannt sind.


    Es würde reichen, wenn die Fgst.-Nr. im echten Gutachten von der im vorgelegten abweicht. Das wäre bereits eine ausreichende Fälschungsmanipulation, da für die umgeschriebene Fgst.-Nr. von SK keine Verwertungsfreigabe existierte.
    Ich gehe mal davon aus, daß dies mit "Fälschung" gemeint ist. Auch die Veränderung des Fahrzeugtyps wäre ausreichend um das Gutachten formal erlöschen zu lassen.


    >Nur dann ist eine zwangsweise Aberkennung der "Beglaubigung der Zulässigkeit einer Feststellung von technischen Eigenschaften eines Kraftfahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen" (boah ey, was ein Ungetüm!) möglich.


    Nein, das ist gar nicht nötig, da die Eintragung auf Basis einer nicht gültigen Unterlage nichtig ist! Es wird also nur das Fahrzeugdokument berichtigt und keine zulässige Eintragung rückgängig gemacht! das sind zwei Paar völlig verschiedene Schuhe. Bitte glaubt Dieter, daß die Sache so rechtens ist, leider ;)



    >Wieso macht SK in dieser Sache eigentlich nur Front gegen den/die Wiederverkäufer ihrer Gutachten?


    Weil nur diese WV strafrechtlich relevante Handlungen begangen haben können.


    >Wieviele "Individualgutachten" hat man denn eigentlich an diese WV verkauft?
    >Ist nicht auch der TÜVologe, der die Eintragung durchgeführt hat, mit in der Verantwortung?


    Nein, der TÜV ist nicht prüfverpflichtet bezüglich der rechtmäßigen Unterlagenbeschaffung.


    >Gruß
    >MiKo

  • >Austragungen aus Fahrzeugbriefen sind gar nicht so einfach möglich, wie uns hier SK weismachen will, selbst wenn es die entsprechenden Nummern der Fahrzeuge dazu gibt, schon gar nicht ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers bzw. erneuter Prüfung des Fahrzeuges, immerhin handelt es sich bei dem Fahrzeugbrief um ein offizielles Dokument, dass von einem "Sachverständigem" unterzeichnet worden ist


    Nix für ungut, aber ich denke, IHr spekuliert da über rechtsverhältnisse, die so gar nicht existieren. Selbstverständlich kann der Brief jederzeit von Amts wegen geändert werden. Da bedarf es absolut keiner Zustimmung des Halters. Und wenn Du Dich in einem so angeordneten Fall (da reicht eine verfüguing des zuständigen Amtsgerichtes;-) sträubst, dann darf das Kfz sogar per Pfandrecht eingezogen werden. DAS wird dannrichtig unangenehm, weil sehr kostenintensiv.
    Wenn die Austragung angeordent wird, dann müssen alle Betroffenen definitiv zur ZUlassungsstelle oder zum TÜV traben und austragen lassen. Das ganze kostet natürlich dann auch wieder einen kleinen Obolus, ist schließlich ein behördlicher verwaltungsakt;-(
    Die KOsten könnt IHr dann später bei Eurem Gutachtenverkäufer einklagen...


    >Ausserdem wird sich der TÜV hüten, Namen oder Adressen an dritte, hier eine Firma, herauszugeben, zumindest ohne vorherige Klärung durch ein Gericht oder richterliche Anordung (Stichwort Datenschutz)
    >Dies alles zumindest lt. Aussage des zuständigen Ingenieurs (mit Eintragungungs-Kompetenz) bei meinem lokalen TÜV.
    >


    Die Daten werden (oder wurden bereits) vom zuständigen Staatsanwalt eingefordert. Und der TÜV gibt (oder besser gab) die definitiv raus. SK bekommt die dann von der STaatsanwaltschaft zur Prüfung, da diese zwar das strafrechtliche Verfahren, nicht aber dessen zivilrechtliche Relevanz prüft. Den Schaden und somit Schadenersatz prüft dann der Anwalt von SK. Wie der dann mit den Daten weiter verfährt ist sein Bier. Selbstverständlich wird sich SK hüten, seine Ansprüche durch verletzung des Datenschutzes zu riskieren ;) Die Herausgabe der Nummern ist unkritisch (egal in welcher Reihenfolge;-), da keiner die Daten zu Personen zuordnen kann.


    >Wer trotzdem nicht mehr ruhig schlafen kann weil der SK Handels AG Einnahmen verloren gegangen sind, soll sich besser bei vorgenannter Firma melden und zahlen, vielleicht ist dann bald Ruhe...


    Ich denke, mit einer so geäußerten, negativen Einstellung wird sich SK wohl kaum zu Verhandlunngen bringen lassen ;( Wem hilft sowas?


    Fakt ist:


    1. Nach geäußerten Auskünften der Beteiligten ist SK völlig im Recht (bei den aufgeführten Fahrzeugen!)


    2. SK steht somit die von Ihnen festgelegte Vergütung zu, nicht nur das, was Ihr an J.R. bezahlt habt, oder


    3. das Gutachten darf rückwirkend nicht verwendet werden und somit ist die Austragung anzuordnen, und


    4. es entsteht zusätzlich zu dem verlorenen Geld noch eine Nachsteuerschuld, da die Auflastung wegen des fehlens der Rechtsgrundlage nie rechtsgültig war.


    5. Alle angep...en Auflaster können sich ausschließlich an Herrn J.R. wenden!


    6. Es wird für einige billiger, den Umbau durchzuführen statt LIzenzgebühr nachzuzahlen.


    MfG
    Roman

  • >wenn ihr, mit eurer meinung nach, regulären gutachten beim tüv ward und der die auflastung eingetragen hat...warum solltet ihr dann die leidtragenden sein...erstmal muß ein urteil die unrichtigkeit der gutachten bestätigen und dann hat immer noch der tüv ein problem, der schließlich die auflastung eingetragen hat und somit die richtigkeit des gutachtens bestätigt...


    Letzteres ist falsch!!!!! Der TÜV hat nur sein amtsmäßiges Recht und seine Pfluicht getan indem er ein zugelassenes Gutachten eingetragen hat. Für eine im Vorfeld erfolgte Fälschung oder zumindest unerlaubte Vervielfältigung haftet der TÜV nicht. Bsp: Wenn ein Terrorist mit einenm gefälschten Ausweis einreist und ein HOtel wegbombt, dann haftet auch nicht der Zoll für die Opfer, oder? Mißverständnis klar geworden?


    >wenn ihr unwissend mit einem falschen hunderter bezahlt und der verkäufer unwissend diesen wieder zur zahlung bei einme dritten verwendet der bemerkt, daß der schei falsch ist, ist das doch auch nicht euer problem, oder???
    >euch hat ein geprüfter ingeneur diie auflastung eingetragen und bestätigt, alles andere würde mich erstmal gar nicht interessieren...


    Auch falsch. Wenn der Verkäufer schlüssig beweisen kann, daß er falsche Hunni von Dir kommt, bist Du dran (z.B. Videokamera und nur ein solcher Scheinwert in der Kasse). Das Problem ist eben nur, daß es in den meisten Fällen nicht beweisbar ist und somit der Letzte dran ist.
    Im Fall GUtachten ist die Kausalkette aber ganz eindeutig beweisbar.


    MfG
    Roman

  • >... und in wenigen Fällen wohl auch um inhaltlich unpassende Auflastungsgutachten.
    >Was uns als Betroffenen droht, ist die zwangsweise Löschung der Auflastungen im Fahrzeugbrief durch den TÜV aufgrund der unerlaubten Vervielfältigung (Urheberrechtsverletzung) und damit zusätzliche Verwaltungsgebühren und eine Menge Rennerei.
    >Der Grundsatz sollte Schadensminimierung heißen.
    >Insofern sollten wir mit SK im Gespräch bleiben und genau dies verhindern. Das heißt natürlich nicht, sofort auf den ersten SK-Vorschlag einzugehen. Aber wir werden uns mit SK auseinandersetzen müssen, denn die sind ebenfalls geschädigt.
    >Gruß,
    >Dieter / Berlin Mariendorf


    Da muß man Dieter mal voll und ganz Recht geben! Halb soviel lamentieren und mehr Schadensbegrenzung wäre für alle hilfreich.
    Ob Ihr meint rechtlich sicher zu sein ist unerheblich, da es eben nicht so ist;-((
    Dieter, großes Lob an Dich wegen der Bemühungen (auch um die, die es immer noch besser wissen wollen;-).


    Die Frage ist doch eher: Wie kommen alle Betroffenen möglichst ohne zusätzliche Kosten und mit einem aufgelasteten T4 aus der sache raus. Und es aus Trotz oder Unkenntnis bis zur Austragungsanordnung zu treiben ist absolut schwachsinnig.


    Es ist eben so, daß die von SK bemängelten GUtachten unerheblich von ihrer technischen Zulässigkeit ungültig sind. Und wenn da keine Einigung gefunden wird, dan haben die quasi nie existiert! Dann seid Ihr wieder da, wo Ihr angefangen habt: hohe Steuern + 3x gebühren bei der Zulassungsstelle + 2x Gebühren für den TÜV + Steuernachschuld für die nicht legal aufgelastete Zeit


    Lohnt sich das?


    MfG
    Roman

  • >>... und in wenigen Fällen wohl auch um inhaltlich unpassende Auflastungsgutachten.
    >>Was uns als Betroffenen droht, ist die zwangsweise Löschung der Auflastungen im Fahrzeugbrief durch den TÜV aufgrund der unerlaubten Vervielfältigung (Urheberrechtsverletzung)
    >
    >wer sagt denn dass die unerlaubt sind??????? Nur SK??? Das wäre doch ein bischen wenig! Seit wann urteilt denn SK in eigener Sache und das auch noch rechtsgültig?
    >


    SK hat die Daten mit Sicherheit von der Staatsanwaltschaft zur Prüfung und Schätzung des Schadens bekommen, und die haben die Daten wiederum vom TÜV.
    Wenn SK jetzt also sagt "...die und die Nummern sind von uns nicht lizensiert...", dann ist es völlig egal, ob es schon ein Urteil gibt oder nicht.
    Ihr könnt auch auf das kommende Urteil warten, nur ob SK dann noch verhandeln wird, das wage ich ernsthaft zu bezweifeln!


    MfG
    Roman

  • >das ist doch alles bisher nur der VORWURF, und J.R. sagt natürlich genau das Gegenteil.
    >Warten wir doch ab, was die Gerichtsverhandlung ergibt! Vielleicht unterliegt SK und alles löst sich in Wohlgefallen auf! Oder SK obsiegt, und DANN können wir immer noch "nachzahlen"!


    Die Chance steht eher bei 1:1000 oder weniger;-(


    >Solange noch kein Urteil da ist, würde ich absolut nichts unternehmen! J.R. ist unser Geschäftspartner, nicht SK!


    Deswegen solltet Ihr Euch auch darum kümmern, daß J.R. noch finanziell haftbar gemacht werden kann!
    Und Euer "Geschäftspartner" ist in diesem Fall auch noch der Staat. Wenn Ihr nämlich momentan von der ganzen Sache wißt und ohne zu handeln weiter aufgelastet fahrt, kann das als vorsätzliche Steuerhinterziehung ausgelegt werden.
    Jeder Kfz-Halter ist verpflichtet die rechtmäßige Ausführung von Änderungen am Kfz (dazu gehören auch steuerrelevante Umbauten/Umtragungen) zu garantieren. Wenn man von der Unrechtmäßigkeit einer Handlung erfährt, ist man verpflichtet, den Mangel umgehend abzustellen oder die Veränderung rückgängig zu machen.


    DAS ist allerdings eine eher rhetorische Konstruktion, denn es ist kaum damit zu rechnen, daß sich ein FA-Beamter die Daten aus dem Forum holt und Euch eine Steuerstraftat anhängt ;)


    >Da stellt sich für mich natürlich auch die Frage, ob und inwieweit SK Zugriff bspw. auf meine Adresse hat und wer dieses ermöglicht hat!
    >


    Die Daten liegen mit Sicherheit alle vollständig bei SK, und sammen von der dazu berechtigten Staatsanwaltschaft;-)


    MfG
    Roman