>>Hallo Dieter,
>>wartet doch erstmal ab, was passiert. bevor weiters Geld aus dem Fenster
>>geworfen wird.
>>Viel. wurde ja nur der Gutachten Inhaber gefälscht die Sache an sich aber richtig übernommen.
>>Im schlimmsten Fall müsst Ihr die Steuern bis zur nochmaligen Auflastung nachzahlen, eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und daraus eine Vorstrafe wird es wohl kaum werden.
>>Daher erstmal abwarten was wirklich passiert.
>>ciao
>>Martin
>Hi Martin,
>es ist bislang unbestritten, dass die Nutzer im "gutem Glauben" gehandelt haben.
>Ich habe nur keine Lust, dass durch die zwangsweise Löschung der Auflastung Fzg-Briefe und Scheine geändert werden müssen und dadurch neben der Rennerei auch satte Gebühren anfallen.
>Gruß,
>Dieter / Berlin Mariendorf
Zwangsweise wird erst nach dem Urteil gelöscht! und Zivilsachen dauern lange!