Hallo.
Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist. Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.
Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.
Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km? Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.
Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen oder mich direkt noch an VW wenden?
Bin um jeden Tip dankbar.
Gruss
Michael