Zahnriemen hielt nur 60.000 km. Was tun?

  • Hallo.
    Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
    Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist. Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.
    Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.
    Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km? Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.


    Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen oder mich direkt noch an VW wenden?
    Bin um jeden Tip dankbar.


    Gruss
    Michael

  • >Hallo.
    >Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
    >Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist. Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.
    >Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.
    >Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km? Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.
    >Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen oder mich direkt noch an VW wenden?
    >Bin um jeden Tip dankbar.
    >Gruss
    >Michael


    Kannst ja versuchen den Hersteller des zahnriemen wegen produkthaftung dranzukriegen!


    Einen brief an die VW AG direkt nach WOB würde ich trotzdem schreiben

  • <center>http://www.detroitinfo.de/gif/detroit-300.gif</center>



    Also - wenn die Rechnung aufgehen würde, daß man immer Garantie haben müßte, so lange das Teil eigentlich halten sollte ("wer fährt 120.000 km in zwei Jahren..."), hätte man auf Autos mindestens mal 15 Jahre Garantie, das ist nämlich die kalkulierte Lebensdauer von Autos....


    Zum Thema Zahnriemen (nicht VW-spezifisch) gibt´s einige Urteile; in aller Regel ist bestätigt worden, daß die km-Angaben für den Zahnriemen nicht absolut sind. So kann man z.B. nicht Übernahme der Werkstattkosten verlangen, wenn bei Auslieferung des Fahrzeuges im Serviceheft noch 120 tkm als Wechselintervall standen, der Hersteller aber zwischenzeitlich die Empfehlung auf 60tkm heruntersetzt.
    Kulanzseitig sind da viele Hersteller beweglich und übernehmen einen Teil der Kosten, wenn ein eher krasser Fall vorliegt. Das ist allerdings herstellerabhängig, VW ist dem Vernehmen nach kulanzmäßig eher schwerfällig, um es mal freundlich auszudrücken. Ob jetzt 60tkm ein krasser Fall sind, kann ich nicht wirklich beurteilen - ich hab´ auch bei 65.000 das erste Mal wechseln lassen, weil das Problem bekannt ist. Für die Bewertung durch den Hersteller hängt aber auch einiges daran, ob der letzte Wechsel und die letzte Inspektion vor dem Überspringen von einer Hersteller-Werkstatt gemacht wurden, weil man sonst gar nicht davon ausgehen kann, daß die Werkstatt auf den nächsten Wechsel aufmerksam gemacht hat bzw. beim ersten Wechsel auch die Spannrolle etc. ersetzt hat. (Ausgeleierte Spannrolle wäre sicherlich ein Grund für´s frühzeitige Springen). Bist Du sicher, daß der letzte Wechsel ordentlich gemacht wurde?
    Wenn Deine letzte Inspektion nicht lange zurückliegt, könnte man evt. auch daran denken, die Werkstatt anzugehen, denn die hätte möglicherweise auf den Wechsel aufmerksam machen müssen - hängt natürlich davon ab, wie gut die Werkstatt das Fzg kennt; von z.B. einem VW-Händler, der das Fahrzeug immer betreut, würde ich so was erwarten.


    Nachfragen bei VW würd´ ich allemal; aber fest von einer Kostenübernahme würde ich mal nicht ausgehen.


    Grüße
    Chris



    >Hallo.
    >Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
    >Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist. Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.
    >Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.
    >Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km? Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.
    >Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen oder mich direkt noch an VW wenden?
    >Bin um jeden Tip dankbar.
    >Gruss
    >Michael




    Deutsches Forum für Umzug nach und Leben in Metro Detroit

  • Hallo,
    ich denke da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem enpfohlenen Wechselintervall.
    Gruß
    Jürgen S.

  • <center>http://www.detroitinfo.de/gif/detroit-300.gif</center>



    Ach so, was da noch zu erwähnen wäre - wenn Du es genau wissen willst, mußt Du natürlich einen Anwalt professionell um Rat fragen. Insbesondere wenn es hier nicht "nur" um den Zahnriemen geht, sondern um einen daraus resultierenden Motorschaden (da hast Du nix von gesagt), dann könnte sich das auch rechnen, zumal die Erstberatungsgebühr beim Anwalt im Vergleich zu den Kosten für einen Austauschmotor eher Kleingeld sind. Rechtsrat kann ich Dir hier natürlich nicht geben, nur meine eigene, private Meinung posten.
    Grüße
    Chris


    >Also - wenn die Rechnung aufgehen würde, daß man immer Garantie haben müßte, so lange das Teil eigentlich halten sollte ("wer fährt 120.000 km in zwei Jahren..."), hätte man auf Autos mindestens mal 15 Jahre Garantie, das ist nämlich die kalkulierte Lebensdauer von Autos....
    >Zum Thema Zahnriemen (nicht VW-spezifisch) gibt´s einige Urteile; in aller Regel ist bestätigt worden, daß die km-Angaben für den Zahnriemen nicht absolut sind. So kann man z.B. nicht Übernahme der Werkstattkosten verlangen, wenn bei Auslieferung des Fahrzeuges im Serviceheft noch 120 tkm als Wechselintervall standen, der Hersteller aber zwischenzeitlich die Empfehlung auf 60tkm heruntersetzt.
    >Kulanzseitig sind da viele Hersteller beweglich und übernehmen einen Teil der Kosten, wenn ein eher krasser Fall vorliegt. Das ist allerdings herstellerabhängig, VW ist dem Vernehmen nach kulanzmäßig eher schwerfällig, um es mal freundlich auszudrücken. Ob jetzt 60tkm ein krasser Fall sind, kann ich nicht wirklich beurteilen - ich hab´ auch bei 65.000 das erste Mal wechseln lassen, weil das Problem bekannt ist. Für die Bewertung durch den Hersteller hängt aber auch einiges daran, ob der letzte Wechsel und die letzte Inspektion vor dem Überspringen von einer Hersteller-Werkstatt gemacht wurden, weil man sonst gar nicht davon ausgehen kann, daß die Werkstatt auf den nächsten Wechsel aufmerksam gemacht hat bzw. beim ersten Wechsel auch die Spannrolle etc. ersetzt hat. (Ausgeleierte Spannrolle wäre sicherlich ein Grund für´s frühzeitige Springen). Bist Du sicher, daß der letzte Wechsel ordentlich gemacht wurde?
    >Wenn Deine letzte Inspektion nicht lange zurückliegt, könnte man evt. auch daran denken, die Werkstatt anzugehen, denn die hätte möglicherweise auf den Wechsel aufmerksam machen müssen - hängt natürlich davon ab, wie gut die Werkstatt das Fzg kennt; von z.B. einem VW-Händler, der das Fahrzeug immer betreut, würde ich so was erwarten.
    >Nachfragen bei VW würd´ ich allemal; aber fest von einer Kostenübernahme würde ich mal nicht ausgehen.
    >Grüße
    >Chris
    >
    >>Hallo.
    >>Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
    >>Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist. Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.
    >>Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.
    >>Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km? Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.
    >>Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen oder mich direkt noch an VW wenden?
    >>Bin um jeden Tip dankbar.
    >>Gruss
    >>Michael




    Deutsches Forum für Umzug nach und Leben in Metro Detroit

  • >Hallo.


    Hallo..
    >Bei meinem T 4 Multivan TDI 2,5 l / 102 PS (Baujahr 1997) wurde bevor ich ihn gebraucht gekauft habe (Dez. 2000) bei 125.000 km der Zahnriemen gewechselt.
    >Jetzt musste er bei 185.000 km schon wieder gewechselt werden da er gesprungen ist.


    Also wurde der Riemen vom Verkäufer gewechselt? Welche Teile sind denn ersetzt worden? Wirklich alle nötigen Teile.. 0der (billig, billig..) nur die nötigsten Teile? Ist die Spannrolle und die Wasserpumpe wirklich gewechselt worden?


    --was war denn das schadensverursachende Bauteil..? Der Zahnriemen reißt /springt ja nicht einfach so ohne ersichtlichen Grund..!Überspringen -->Zahnriemenspannung zu gering-->Wartungsfehler (bei der Wartung zu kontrollieren b.z.w. nachzuspannen) oder Spannrolle defekt


    Anfangs dachte ich und auch die Mechaniker, daß VW für die Teile aufkommen müsste, da ein Zahnriemen ja 120.000 km halten muss.


    ...sehr merkwürdig, daß "erfahrene" VW Mechaniker sowas glauben..


    >Jetzt fragte die Werkstatt bei VW nach und diese sagten, daß die 120.000 km nur beim ersten Zahnriemen gelten würden. Sobald der Zweite eingebaut ist gilt nur noch die gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Diese ist jetzt nach ungefähr dreieinhalb Jahren natürlich vorbei.


    Hä..., die Garantie / Gewährleistung (oder was auch immer) für Deinen im Dez. 2000 gewechselten Riemen war doch bereits im Dez. 2001 abgelaufen..
    VW hat doch erst seit dem 01.11.2001 (vorgeschrieben erst ab 01.01.2002) die 2 Jahre Sachmängehaftung..!


    >Das ist doch unsinnig bei einem Zahnriemen. Wer fährt in zwei Jahren 120.000 km?
    ..mehr Fahrzeuge als Du denkst...


    Wohl die wenigstens. Dann müsste VW also nur Teile herstellen die mindestens 60.000 km halten. Denn mehr als 30.000 km werden wohl die meisten in einem Jahr nicht fahren. Dann ist die Garantie weg und VW kann wieder Ersatzteile verkaufen und die Kasse klingelt.
    >Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gehabt? Soll ich die Rechnung bezahlen


    ..naja, bezahlen brauchst Du ja nicht..wenn Deine Werkstatt nicht unbedingt Geld verdienen muß und Dich ohne Bezahlung vom Hof fahren läßt..!


    oder mich direkt noch an VW wenden?
    --kannst Du Dir schenken..bei regelmäßiger Wartung in einem VW Betrieb könntest Du mal die Inspektionspläne checken (Arbeitsposition:Zahnriemenspannung prüfen..vom Monteur abgehakt oder nicht)..
    wieso sollte VW für nicht oder nur unqualifiziert durchgeführte Arbeiten haften?


    >Bin um jeden Tip dankbar.
    >Gruss
    >Michael


    Nichts für ungut
    Gruß
    shad

  • Tröste Dich mein 2,5 TDI Bj 2000 hat erst 70000 runter und ich habe vor 10 Tagen meinen zweiten Zahnriemen wechseln lassen müssen...
    Was willst machem? Ist halt Pech!!


    Gruss Thony

  • Hej Michael,


    nach dem was Du geschrieben hast, gehe ich davon aus, daß Du keinen Folgeschaden durch den "Sprung" hast.
    In den Wartungsplänen ist regelmässig auch vor dem festen Wechselinterval eine Sichtprüfung (und falls notwendig dann der frühzeitige Austausch des Zahnriemens) vorgeschrieben.
    So far-.


    Und: sei doch froh, daß Du nur den neuen Riemen (und den Austausch der Wasserpumpe und der Spannrolle, das wurde doch gemacht?) jetzt bezahlen mußt. Ander haben da mehr zu latzen..... .


    Gruß Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Kannst ja versuchen den Hersteller des zahnriemen wegen produkthaftung dranzukriegen!


    Die Frage hab ich mir auch gestellt. Denn wenn der Zahnriemen ordnungsgemäß montiert war könnte man davon ausgehen, daß er fehlerhaft war. Ich bin zwar bisher davon verschon geblieben, aber vielleicht hat ja jemand schon einmal was in diese Richtung unternommen.


    Grüße


    Uwe