Eintragung SoKFZ Bürofzg bei welcher Prüfstelle/Prüfer ?

  • Hallo

    Heut war ich beim TÜV in Osnabrück mit meinem werdenden Bürofahrzeug, 93er Caravelle.
    Aber der Prüfer hat gleich nen Zollstock ins Auto gehalten und mir gesagt unter 1,65m Innenhöhe geht nichts mit Eintragen.

    Wer macht sich die Mühe und kann mir eine Prüfstelle und Prüfer benennen der das macht. Bereich Nord-West oder Hamburg. Ihr könnt auch per Mail Antworten: tolksdorfelektro(ÄTT)t-online.de


    Einen höhenverstellbaren und drehbaren Sitz hab ich drinn, sowie den Klapptisch(Multivan Bj.00), Standheizung, 230Volt und Regal ist da.

    Gruß Nobbi

  • Das ist der § der STVZO nach der solche Änderungen eingetragen werden müssen, und das darf im Westen nur der stattliche Tüv und im Osten die Dekra!


    Die Dekra in OS darf nur nach § 19.3 eintragen, d.h. nur mit Gutachten, wonach es ausdrücklich erlaubt ist, dir dürfen nicht mal originale BBS Felgen vom 111kw MV an einem MV von 1995 eintragen, und wenn die es doch tun, so ist diese Eintragung im Ernstfall illegal und wird von Amts wegen rückgängig gemacht.


    Den nichtstaatlichen im Westen wurden viele Möglichkeiten von Eintragungen genommenm Gurnd der Konkurenzkampf!

  • Wird Dir nicht viel helfen: DEKRA Sachsen ganz ohne 220V und Regal.


    Habe aber mal gelesen, dass die Einbauten beim Bürofahrzeug Empfehlungen sind, nicht wie beim WOMO Pflicht.

  • >Hallo
    >
    >Heut war ich beim TÜV in Osnabrück mit meinem werdenden Bürofahrzeug, 93er Caravelle.
    >Aber der Prüfer hat gleich nen Zollstock ins Auto gehalten und mir gesagt unter 1,65m Innenhöhe geht nichts mit Eintragen.
    >
    >Wer macht sich die Mühe und kann mir eine Prüfstelle und Prüfer benennen der das macht. Bereich Nord-West oder Hamburg. Ihr könnt auch per Mail Antworten: tolksdorfelektro(ÄTT)t-online.de
    >Einen höhenverstellbaren und drehbaren Sitz hab ich drinn, sowie den Klapptisch(Multivan Bj.00), Standheizung, 230Volt und Regal ist da.
    >
    >Gruß Nobbi


    Ich war heute beim Freundlichen und da lief der Mann vom TÜV (BW) auch gerade rum. Da ich mich auch mit dem Gedanken trage, zum Bürofahrzeug umzubauen, fragte ich ihn. Er rief bei seinem Chef an und sagte mir dann, daß es Sonderkfz Bürofahrzeug nicht mehr gäbe.


    Vielleicht hat da jemand anderes im Südwesten einen Tip für mich?


    Grüße


    Uwe

  • >
    >Das ist der § der STVZO nach der solche Änderungen eingetragen werden müssen, und das darf im Westen nur der stattliche Tüv und im Osten die Dekra!
    >Die Dekra in OS darf nur nach § 19.3 eintragen, d.h. nur mit Gutachten, wonach es ausdrücklich erlaubt ist, dir dürfen nicht mal originale BBS Felgen vom 111kw MV an einem MV von 1995 eintragen, und wenn die es doch tun, so ist diese Eintragung im Ernstfall illegal und wird von Amts wegen rückgängig gemacht.
    >Den nichtstaatlichen im Westen wurden viele Möglichkeiten von Eintragungen genommenm Gurnd der Konkurenzkampf!


    Hi Gerd,


    im Prinzip hast Du recht, nur der TüV ist keine staatliche Organisation.
    Es ist im Prinzip so, dass die Eintragung (genauso wie z.B. eine Führerscheinprüfung) eine hoheitliche (d.h. staatliche) Aufgabe ist.
    Da der Staat erkannt hat, dass er dazu nicht die Mittel und Personen hat, hat er die Aufgabe deligiert.


    Tomy