Gibt es ein Hochdach à la California Coach

  • zum Nachrüsten für einen T4 mit kurzem Radstand?


    Meiner hat zwei Schiebetüren und die eine Fraktion sagt: Hochdach nein und die andere behauptet mit Einbaurahmen für ein Aufstelldach: kein Problem.


    Viele Grüße
    Stocki

  • Auch die meisten TÜV´s haben die Unterlagen, dass bei 2 Schiebetüren kein Dachaufbau erfolgen darf.



    >zum Nachrüsten für einen T4 mit kurzem Radstand?
    >Meiner hat zwei Schiebetüren und die eine Fraktion sagt: Hochdach nein und die andere behauptet mit Einbaurahmen für ein Aufstelldach: kein Problem.
    >Viele Grüße
    >Stocki

  • Hallo


    Ich glaube, das hier ist ein eindeutiges nein, zu finden auf:


    http://www.vwn.de/vwn-extranet/aufbaurichtlinien/index.html


    ::::
    3. Änderungen an geschlossenen Aufbauten
    (Kastenwagen und Kombi)


    D. Hochdächer
    Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches
    (Radstand 2.920 und 3.320 mm)


    1. Voraussetzungen


    a) Die Dachausschnitte dürfen nur max. denen des Abschnitts B3 dieser Aufbaurichtlinie - wie auch beim California - , entsprechen. (siehe Skizze im Abschnitt B3)
    b) Die Basisfahrzeuge dürfen nur mit max. einer Schiebetür ausgerüstet sein. Darüber hinaus dürfen - abgesehen vom max. zul. Dachausschnitt - keine weiteren tragenden Teile geschwächt oder entfernt worden sein. Damit sind auch zusätzliche Nachrüstungen von hohen Heckflügeltüren, einer 2. Schiebetür, sowie Umrüstungen auf hohe Schiebetüren, etc. nicht zulässig.
    :::::




    Leider kann ich Dir keine bessere Mitteilung machen.


    Gruß aus Franken


    Ollie (mit CC)

    Viele Grüße aus Franken


    Ollie


    T7- Fahrer (T3 + T4)

  • >Auch die meisten TÜV´s haben die Unterlagen, dass bei 2 Schiebetüren kein Dachaufbau erfolgen darf.
    >
    >>zum Nachrüsten für einen T4 mit kurzem Radstand?
    >>Meiner hat zwei Schiebetüren und die eine Fraktion sagt: Hochdach nein und die andere behauptet mit Einbaurahmen für ein Aufstelldach: kein Problem.
    >>Viele Grüße
    >>Stocki


    Was schlagt Ihr vor, wenn der Händler sagt, kein Problem? Kohle erst nach Tüv-Eintrag?

  • Druck Dir die Aufbaurichtlinien aus, die Olli_co weiter oben genannt hat (wusste gar nicht, dass die auch im Netz hinterlegt sind) und konfrontiere damit Deinen Aufbauer, dann wirst Du sehen, wie schnell er nen Rückzieher macht. Er wird mit Sicherheit kein Gutachten haben, dass die Aufbaurichtlinien von VW kippt.


    Tut mir leid, aber ích hätte auch schon ein paar Aufbauten ausführen können.
    Selbst wenn es der TÜV eingetragen hätte, wäre mir die Angelegenheit zu heiss gewesen. Weder Dein Fahrzeug wäre weiterhin versichert (trotz TÜV-Abnahme) noch die Arbeit deines Aufbauers (da dieser Aufbau "vorsätzlich" unzulässig vorgenommen wäre).


    Frag trotzdem mal bei VW an, ein Versuch iss es allemal wert. Es könnte nur besser für Dich werden.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man




    >>Auch die meisten TÜV´s haben die Unterlagen, dass bei 2 Schiebetüren kein Dachaufbau erfolgen darf.
    >>
    >>>zum Nachrüsten für einen T4 mit kurzem Radstand?
    >>>Meiner hat zwei Schiebetüren und die eine Fraktion sagt: Hochdach nein und die andere behauptet mit Einbaurahmen für ein Aufstelldach: kein Problem.
    >>>Viele Grüße
    >>>Stocki
    >Was schlagt Ihr vor, wenn der Händler sagt, kein Problem? Kohle erst nach Tüv-Eintrag?

  • >Druck Dir die Aufbaurichtlinien aus, die Olli_co weiter oben genannt hat (wusste gar nicht, dass die auch im Netz hinterlegt sind) und konfrontiere damit Deinen Aufbauer, dann wirst Du sehen, wie schnell er nen Rückzieher macht. Er wird mit Sicherheit kein Gutachten haben, dass die Aufbaurichtlinien von VW kippt.
    >Tut mir leid, aber ích hätte auch schon ein paar Aufbauten ausführen können.
    >Selbst wenn es der TÜV eingetragen hätte, wäre mir die Angelegenheit zu heiss gewesen. Weder Dein Fahrzeug wäre weiterhin versichert (trotz TÜV-Abnahme) noch die Arbeit deines Aufbauers (da dieser Aufbau "vorsätzlich" unzulässig vorgenommen wäre).
    >Frag trotzdem mal bei VW an, ein Versuch iss es allemal wert. Es könnte nur besser für Dich werden.


    VW verweigert bei Fahrzeugen mit 2 Schiebetüren die Öffnung des Dachausschnittes (auch schon beim T3). Sogar das Entfernen von Spriegeln für grössere Sonnendächer ist nicht vorgesehen.


    VW selber liefert aber (auch schon beim T3) an Zoll/Bundesgrenzschutz Fahrzeuge mit 2 Schiebetüren und grossem mittlerem Schiebedach (war angeblich für Normalsterbliche nie in der Kombi bestellbar).


    Wenn einem also ein Fahrzeug mit Aufstelldach und 2 Schiebetüren übern weg läuft könnte das ein solches Fahrzeug sein, bei dem nur das Schiebedach ausgebaut wurde - die Dachhaut aber erhalten blieb.


    Ansonsten hast Du Recht - is nich.

  • oder es knickt dein Auto ! *scnr*


    Ne, wie schon geschrieben, die Aufbaurichtlinien von VW verbieten es schlicht und einfach und auch dein Aufbauspezi dürfte da an seine Grenzen stossen.


    Ausserdem würde ich es auch dann nicht machen wenn es ginge.


    Der T4 ist (im Vergleich zum T3) schon recht `weich´ mit 2 Schiebetüren (verwindet sich schon sehr stark spürbar, selbst mein privater mit einer Scgiebetür ächzt beim Verwinden schon richtig) und dann noch Stabilität aus´m Dach rausenehmen---lieber nicht.


    Was beim normalen Fahrbetrieb noch gehen dürfte wird im Gelände dann wahrscheinlich beängstigends und im Crashfall letal- für dich UND Auto.


    Jens